Die Einheitsbewertung der Grundsteuer auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts

Am 16.01.2018 befasste sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sowohl mit drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs (BFH) als auch mit zwei Verfassungsbeschwerden zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung der Grundsteuer. Eine Entscheidung liegt bisher weder in Form eines förmlichen Beschlusses noch in Form eines Urteils vor; für Letzteres bedarf es in der Regel mehrerer Monate.

Nach Auffassung des BFH ist die Einheitsbewertung auf Grund eines Verstoßes gegen den grundrechtlichen allgemeinen Gleichheitssatz ab dem Bewertungsstichtag des 01.01.2008 nicht verfassungskonform. Die Systematik der Bewertungsvorschriften bei der Feststellung der Einheitswerte führe zu gleichheitswidrigen Wertverzerrungen.

Dem BVerfG obliegt nun die Entscheidung darüber, ob die einmal festgestellten Einheitswerte, die im Jahr 1964 für die in den westlichen und 1935 für die in den neuen Bundesländern belegenen Grundstücke festgelegt wurden, heute noch zu einer gerechten Steuererhebung führen können. Die Verfassungsrichter hinterfragten mehrfach, ob sich die veralteten Einheitswerte noch als sachgerecht rechtfertigen lassen, wodurch ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit erkennbar wurden.

Da die bevorstehende Bundesverfassungsgerichtsentscheidung sowohl für Immobilieneigentümer als auch Mieter sowie Kommunen von großer Bedeutung ist, halten wir Sie hier über die Entwicklungen auf dem Laufenden.