Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung für öffentliche Unternehmen
Öffentliche Unternehmen und Kommunen erbringen Leistungen in einem festgelegten Rahmen oder ausgegliederte Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge. Sich ändernde Vorschriften und Anforderungen und die Rücksichtnahme auf kommunale Interessen erfordern viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen. Auch Universitäten und andere Forschungseinrichtungen benötigen somit bei größeren Einrichtungen kaufmännische Funktionen und Prozesse. Dabei achten wir in unserer Funktion als Steuerberater auch darauf, dass Sie nicht unwissentlich mit steuerlichen Vorschriften in Konflikte geraten.
Als Anbieter von qualifizierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsleistungen bieten wir Ihnen unsere volle Unterstützung an. Aus über 30 Jahren Berufserfahrung im Public Sector können wir für Sie ein Ansprechpartner sein, der Sie wirkungsvoll bei betriebswirtschaftlichen Abrechnungen in öffentlichen Unternehmen und Kommunen unterstützt, denn öffentliche Unternehmen und Kommunen stehen oft unter Sparzwängen und der Vorgabe, ihre Leistungen möglichst sparsam zu erbringen.
Öffentliche Unternehmen immer ordnungsgemäß
Die Arbeitsweise bei öffentlichen Unternehmen und Kommunen ist auch neben der Erfüllung der zu erbringenden Aufgabenstellung stark von der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen geprägt. Von kommunalen Vorschriften oder beispielsweise der Eigenbetriebsverordnung sind allgemeine verwaltungsrechtliche Vorschriften bis hin zur Landehaushaltsordnung oder die Einhaltung von Haushaltsplänen zu beachten.
Während bei kommunalen Betrieben aufgrund der Gemeindehaushaltsverordnung das doppische Haushalts- und Rechnungswesen und der doppische Jahresabschluss im Vordergrund stehen, sind bei Unternehmen im Anteilsbesitz von Gebietskörperschaften aufgrund der Rechtsform ein kaufmännisches Rechnungswesen zu führen. Dies wird jedoch auch durch haushaltsrechtliche Vorgaben erheblich beeinflusst. Auch die Einhaltung steuerlicher Vorschriften liegt uns als Steuerberater für Sie am Herzen.
Generell ergeben sich an den Schnittstellen zwischen öffentlichen Vorgaben und kaufmännischen oder doppischer Rechnungslegung oft im Verborgenen Fallstricke, da sich kaufmännisches bzw. handelsrechtliches Wirken, entgegen einem weit verbreiteten Glauben, nicht immer vollständig mit dem noch kameral geprägten Haushaltsdenken vertragen.
Einzelne Tätigkeitsfelder der von uns betreuten öffentlichen Unternehmen und Kommunen:
- Gesundheitswesen
- Rettungswesen und Katastrophenschutz
- Abfallwirtschaft
- Stadtwerke
- Bauwesen
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Einrichtungen im Bereich von Aus- und Weiterbildung
- Arbeitsförderung
- Tourismus
- Forschung und Entwicklung an Universitäten
- Kulturelle Einrichtungen.
Preisrecht für Kommunen
Nicht immer können Angebotspreise bzw. Angebotskalkulationen im Wettbewerb beurteilt werden. Dafür gibt es das öffentliche Preisrecht. Mit den preisrechtlichen Vorschriften der VOPR und LSP ist jedoch nicht jeder Wirtschaftsprüfer vertraut.
Dafür gibt es aber uns. Wir sind nunmehr seit über 15 Jahren als Preisprüfer für öffentliche Auftragsvergaben bei Kommunen und Ministerien tätig. Wir prüfen nicht nur, sondern wir beraten auch gerne oder übernehmen die Erstellung von Auftragskalkulationen mit Selbstkostenfestpreisen, die dem öffentlichen Preisrecht entsprechen.
Diese Tätigkeiten werden häufig in den Rechtsformen von
- GmbHs in Anteilsbesitz von Gebietskörperschaften
- Eigen- und Landesbetrieben
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
organisiert.
Sie sind verantwortlich in einem öffentlichen Unternehmen oder Kommune tätig und würden gerne einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater kennen lernen, der Ihre Sprache spricht? Warum nicht einfach mal unverbindlich ein gemeinsames Gespräch führen? Wir würden uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail freuen.