Prüfung von Fördermitteln
Fördermittelprüfung vom spezialisierten Wirtschaftsprüfer
Von institutioneller Förderung über GRW-Projekte bis zu EU-Programmen: Wir prüfen Verwendungsnachweise und stellen die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen für Unternehmen und Einrichtungen in Potsdam, Berlin und der Region sicher.

Prüfung von Fördermitteln
Die Prüfung von Fördermitteln durch einen Wirtschaftsprüfer unterscheidet sich deutlich von der Jahresabschlussprüfung und erfordert spezialisiertes Wissen. Gegenstand der Prüfung sind die von einem Fördermittelgeber ausgereichten Zuwendungen, die an einen bestimmten Förderzweck gebunden sind. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Potsdam prüfen wir Fördermittel für Unternehmen und Einrichtungen in Potsdam, Berlin und der Region.
Für die ausgereichten Zuwendungen erwartet der Zuwendungsgeber einen Verwendungsnachweis vom Zuwendungsempfänger, also dem Unternehmen, das die Fördermittel erhalten hat. Sofern der Zuwendungsgeber die Prüfung nicht selbst durchführt, ist dieser Verwendungsnachweis durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen ist dabei integraler Bestandteil der Fördermittelprüfung und Grundlage der Prüfbescheinigung.
Damit enden aber bereits die Gemeinsamkeiten der Prüfung von Fördermitteln. Nicht nur die Zuwendungsgeber wie EU, ILB, IBB, u.a., der Zeitraum der Förderung, die Form der Zuwendung, das Förderprogramm, auch insbesondere die mit den Fördermitteln verbundenen Zuwendungsbedingungen unterscheiden sich so erheblich, dass sich unterschiedliche Prüfungsarten ergeben. Diese führen dann auch zu unterschiedlichen Prüfungsaufträgen.
Prüfungsarten von Fördermitteln im Überblick
| Prüfungsart | Typische Fördermittelgeber | Prüfungsgegenstand |
|---|---|---|
| Institutionelle Förderung / Fehlbedarfsfinanzierung | Land, Kommunen (LHO, ANBest) | Verwendungsnachweis, Jahresrechnung |
| Projektförderung | ILB, IBB (z. B. GRW-Programme) | projektspezifischer Verwendungsnachweis |
| EU-Förderung | EU (Horizon Europe / Horizon 2020) | Certificate on Financial Statements (CFS) |
Die Prüfung im Rahmen von Horizon Europe und Horizon 2020 sowie das Certificate on Financial Statements (CFS) behandeln wir auf einer eigenen Seite: Eu-Audits Horizon.
Prüfung institutionelle Förderungen oder Fehlbedarfsfinanzierungen
Bei diesen Fördermitteln für öffentliche Unternehmen oder gemeinnützige Einrichtungen, sind zunächst die im Zuwendungsbescheid enthaltenen Zuwendungsbedingungen zu beachten. Dazu gehören die Einhaltung einzelner Bestimmung der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Nebenbestimmungen der ANBest.
Öffentliche Förderungen enthalten in dem entsprechenden Zuwendungsbescheid immer recht detaillierte Bestimmungen, wofür die Fördermittel im Einzelnen verwendet werden dürfen. Da man nicht immer alles bis ins Letzte regeln kann, sind exakte Abgrenzungen zu treffen, welche Kosten förderfähig sind und welche nicht. Diese Festlegungen nehmen wir gemeinsam mit dem Zuwendungsempfänger vor, der diese wiederrum mit der zuständigen Stelle des Zuwendungsgebers abstimmt. Auch bei diesen Prüfungen achten wir darauf, dass wir ein rechtssicheres Ergebnis erzielen.

Wirtschaftsprüfer prüfen Verwendungsnachweis und Zuwendungsbedingungen von Fördermitteln
Die Verwendungsnachweisprüfung nehmen wir regelmäßig auf Grundlage abgestimmter Termine vor Ort vor. Dabei überzeugen sich unsere Prüfer davon, dass sich die Zahlen des Verwendungsnachweises bzw. der Jahresrechnung aus der Buchhaltung des Zuwendungsempfängers ableiten. In Stichproben nehmen wir Belegprüfungen vor, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen und die Ansatzfähigkeit der Kosten nachzuvollziehen. Das Ergebnis dokumentieren wir in einer Prüfbescheinigung, die Ihnen gegenüber dem Zuwendungsgeber Sicherheit gibt.
Neben Prüfungsaufträgen nehmen wir auch Beratungsaufträge bzw. Erstellungsaufträge an, die sich insbesondere bei sehr umfangreichen oder komplexen Förderungen ergeben können. Auch hier steht das Erreichen einer möglichst hohen Rechtssicherheit im Vordergrund.
Die von uns durchgeführten Prüfungen von Fördermitteln in diesem Bereich betreffen insbesondere Institutionelle Förderungen von Landesgesellschaften oder gemeinnützigen Vereinen. Auch die Erstellung oder Prüfung von Überleitungsrechnungen von der kaufmännischen Doppik auf die Kameralistik bzw. einen vorgegebenen Haushaltsplan ist ebenso Bestandteil unserer umfangreichen Tätigkeiten auf diesem Gebiet.
Prüfung von Projektförderungen
Projektförderungen sind in der Prüfung stets Unikate. Öffentliche und gemeinnützige Projektförderungen folgen zwar allgemeinen Rahmenbedingungen, enthalten im Detail jedoch eine Vielzahl projektspezifischer Einzelregelungen. Häufig werden die Zuschüsse als Projektförderung gewährt, etwa für Investitionen oder für Forschung und Entwicklung.
Die Vergabe der Fördermittel orientiert sich an speziellen Projekten, die im Kontext eines größeren Förderungszwecks stehen, oder an der Einordnung in spezielle Förderprogramme.
Typische Beispiele sind die GRW-Förderprogramme (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur), die über ILB oder IBB ausgereicht werden, sowie Programme wie ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand). Gerade für KMU lohnt ein strukturiertes Fördermittelmanagement, das Beantragung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis von Beginn an zusammendenkt.
Nachweispflichten können ein Stolperstein sein
Wir haben immer wieder mit Fällen zu tun, bei denen sich die Fördersätze bei weiterer Beurteilung der Einzelvoraussetzungen nach und nach abgesenkt haben. Das führte in Einzelfällen dazu, dass wir Verzicht auf die Beantragung der Fördermittel empfohlen haben. Diese Situation kann entstehen, wenn der spätere Aufwand für die Erfüllung aller Nachweispflichten einen zu hohen Personalaufwand im Unternehmen erfordern würde und Zweifel bestehen bleiben, ob den einzuhaltenden Zuwendungsbestimmungen vollständig nachgekommen werden kann.

Vorsicht bei Fördermitteln
Gerade in den Bereichen, in denen auch Bauobjekte gefördert werden, sind die Anforderungen an die Vergabe der Bauleistungen sehr hoch. Tatsächlich hatten wir auch schon Fälle, bei denen sich erst im Rahmen der Verausgabung der Fördermittel gezeigt hat, dass die beantragten Fördermittel nur zum geringen Teil die Voraussetzungen erfüllen konnten. Hier kann es dann sehr formalistisch werden, beispielsweise, weil die Vorlage bestimmter Einzelnachweise in einer bestimmten Art und Weise im Rahmen von Auftragsvergaben nicht beachtet wurden. Die dann gekürzten Zuwendungen erreichen dann auch schon mal fünfstellige Größenordnungen.
Fördermittel bergen erhebliche Risiken
Die Risiken bei der Erlangung von Fördermitteln werden oft verkannt. Nicht immer ist offensichtlich, dass nach dem Anfang eines Projekts mit der Phase der vergleichsweise einfachen Mittelabrufen eine Phase der Erstellung eines (End-)Verwendungsnachweises folgt. Oft wird dann erst vom Zuwendungsgeber bis in das kleinste Detail die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen geprüft. Wenn dann Rückforderungen oder Kürzungen der Fördermittel vorgenommen werden, ist die Überraschung groß. Gelegentlich wird auch übersehen, dass Fördermittel noch nach mehreren Jahren rückwirkend zurückgefordert werden können.
Manche Unternehmen sind sich auch nicht darüber im Klaren, dass alle erhaltenen Fördermittel Subventionen im Sinne des Strafgesetzbuches darstellen. Viele bringen sich hier in die persönliche Gefahr, unwissentlich Subventionsbetrug zu begehen. Gerade auch die vielen Programme, welche im Rahmen der Corona-Krise aufgelegt wurden, bergen teilweise hohe Risiken für die Empfänger. Viele Unternehmen waren sich z. B. nicht bewusst, dass für die erhaltenen Unternehmenszuschüsse zu einem späteren Zeitpunkt Nachweise angefordert werden, wofür die Verausgabung der Mittel erfolgt ist.
Rechtssicherheit verhindert Rückforderungen
Wir sehen es von daher als unsere Aufgabe an, gleich ob in der Funktion eines Prüfers oder Beraters, zunächst die exakten Fördersätze und die genau spezifizierten Förderobjekte zu überprüfen. So können Rückzahlungen von bereits vereinnahmten Fördermitteln vermieden werden.
Für uns als Wirtschaftsprüfer liegt die Priorität bei allen diesen Aufträgen auf der Rechtssicherheit. Deshalb prüfen wir nicht nur Verwendungsnachweise, sondern übernehmen in schwierigen Fällen auch den Auftrag zur Erstellung. Ebenso beraten wir, soweit wir in diesen Fällen nicht als Prüfer beauftragt sind. Bei unseren Fördermittelprüfungen achten wir darauf, dass insbesondere die Einhaltung der Zuwendungsbestimmungen gewährleistet wird, gerade auch im Bereich des „Kleingedruckten“.

Rechtssichere Fördermittelprüfung verhindert Rückforderungen von Zuwendungen
Durch unsere Fördermittelprüfungen schaffen wir für geförderte Unternehmen, Einrichtungen und Projekte ein hohes Maß an Sicherheit. Vom ersten Erstgespräch bis zur Prüfbescheinigung begleitet Sie ein persönlicher, dauerhafter Ansprechpartner in transparenter Zusammenarbeit.
Vereinbaren Sie Ihr unverbindliches Erstgespräch
Fragen und Antworten

Was ist ein Fördermittelcheck und wann lohnt er sich?
Ein Fördermittelcheck prüft vor Antragstellung oder Mittelabruf, ob ein Projekt die Förderbedingungen erfüllt und welche Nachweispflichten entstehen. Er lohnt sich besonders bei hohen Fördersummen und komplexen Programmen, bei denen sich Fördersätze nachträglich absenken können. (

Wann ist eine Fördermittelprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vorgeschrieben?
Sofern der Zuwendungsgeber die Prüfung nicht selbst durchführt, ist der Verwendungsnachweis durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die konkrete Pflicht ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid und den Nebenbestimmungen (z. B. ANBest).

Welche Risiken bestehen bei Fördermitteln?
Fördermittel können auch Jahre später rückwirkend zurückgefordert werden. Zudem stellen erhaltene Fördermittel Subventionen im Sinne des Strafgesetzbuches dar, sodass unvollständige Nachweise zu Rückforderungen oder strafrechtlicher Relevanz führen können.

Wie läuft eine Fördermittelprüfung bei BerKon ab?
Die Prüfung erfolgt auf Grundlage abgestimmter Termine vor Ort. Wir gleichen die Zahlen des Verwendungsnachweises mit der Buchhaltung ab, nehmen Belegprüfungen in Stichproben vor und dokumentieren das Ergebnis in einer Prüfbescheinigung.

Welche Fördermittel prüft BerKon?
Wir prüfen institutionelle Förderungen, Projektförderungen (etwa GRW-Programme über ILB oder IBB sowie ZIM) und EU-Fördermittel. Letztere behandeln wir auf einer eigenen Seite.

Was kostet eine Fördermittelprüfung?
Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität der Förderung. Wir stimmen den Aufwand im Erstgespräch ab, bevor ein Auftrag erteilt wird.

