Prüfung von Fördermitteln

 

Die Prüfung von Fördermitteln unterscheidet sich in vielen Belangen deutlich von Jahresabschlussprüfungen und erfordert teilweise ein hoch spezialisiertes Wissen. Gegenstand der Prüfungen sind die von einem Fördermittelgeber ausgereichten Zuwendungen, die in der Regel an einen bestimmten Förderzweck ausgerichtet sind.

 

Für die ausgereichten Zuwendungen erwartet der Zuwendungsgeber einen Verwendungsnachweis vom Zuwendungsempfänger, also dem Unternehmen, welches die Fördermittel erhalten hat. Dieser Verwendungsnachweis ist häufig, soweit der Zuwendungsgeber nicht selbst die Prüfung durchführt, durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Dabei sind regelmäßig die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen des Zuwendungsgebers integraler Bestandteil der Prüfung von Fördermitteln.

Fördermittelprüfung Geld
Geld gibt es nur bei Einhaltung der Zuwendungsbedingungen

Damit enden aber bereits die Gemeinsamkeiten der Prüfung von Fördermitteln. Nicht nur die Zuwendungsgeber wie EU, ILB, IBB, u.a., der Zeitraum der Förderung, die Form der Zuwendung, das Förderprogramm, auch insbesondere die mit den Fördermitteln verbundenen Zuwendungsbedingungen unterscheiden sich so erheblich, dass sich unterschiedliche Prüfungsarten ergeben. Diese führen dann auch zu unterschiedlichen Prüfungsaufträgen.

Neben der Prüfung öffentlicher und gemeinnütziger Fördermittel haben wir uns auf die Prüfung von EU-Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms Horizon 2020 spezialisiert. Dies haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst:

Das Spektrum der Prüfung von Fördermitteln ist nahezu unbegrenzt. Wir möchten hier einige wichtige Aspekte zusammenfassen. Wir unterscheiden zwischen:
Inhaltsverzeichnis
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    Prüfung institutionellen Förderungen oder Fehlbedarfsfinanzierungen

    Bei diesen Fördermitteln für öffentliche Unternehmen oder gemeinnützige Einrichtungen, sind zunächst die im Zuwendungsbescheid enthaltenen Zuwendungsbedingungen zu beachten. Dazu gehören die Einhaltung einzelner Bestimmung der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Nebenbestimmungen der ANBest.

     

    Öffentliche Förderungen enthalten in dem entsprechenden Zuwendungsbescheid immer recht detaillierte Bestimmungen, wofür die Fördermittel im Einzelnen verwendet werden dürfen. Da man nicht immer alles bis ins Letzte regeln kann, sind exakte Abgrenzungen zu treffen, welche Kosten förderfähig sind und welche nicht. Diese Festlegungen nehmen wir gemeinsam mit dem Zuwendungsempfänger vor, der diese wiederrum mit der zuständigen Stelle des Zuwendungsgebers abstimmt. Auch bei diesen Prüfungen achten wir darauf, dass wir ein rechtssicheres Ergebnis erzielen.

    Prüfung von Fördermitteln
    Wir nehmen alle Vorschriften unter die Lupe!

    Die Prüfung von Fördermitteln werden regelmäßig auf Grundlage abgestimmter Termine vor Ort vorgenommen. Hier überzeugen sich unsere Prüfer davon, dass sich die Zahlen des Verwendungsnachweises bzw. der Jahresrechnung aus der Buchhaltung des Zuwendungsempfängers ableiten. In Stichproben werden dann Belegprüfungen vorgenommen, um die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen sowie die Ansatzfähigkeit der Kosten nachvollziehen zu können.

    Neben Prüfungsaufträgen nehmen wir auch Beratungsaufträge bzw. Erstellungsaufträge an, die sich insbesondere bei sehr umfangreichen oder komplexen Förderungen ergeben können. Auch hier steht das Erreichen einer möglichst hohen Rechtssicherheit im Vordergrund.

    Die von uns durchgeführten Prüfungen von Fördermitteln in diesem Bereich betreffen insbesondere Institutionelle Förderungen von Landesgesellschaften oder gemeinnützigen Vereinen. Auch die Erstellung oder Prüfung von Überleitungsrechnungen von der kaufmännischen Doppik auf die Kameralistik bzw. einen vorgegebenen Haushaltsplan ist ebenso Bestandteil unserer umfangreichen Tätigkeiten auf diesem Gebiet.

    Prüfung von Projektförderungen

    Projekte sollten zum Förderprogramm passen

    Es gibt hauptsächlich öffentliche und gemeinnützige Projektförderungen, deren generelle Gestaltung allgemeinen Rahmenbedingungen folgen. Im Detail enthalten diese eine Vielzahl von projektspezifischen Einzelregelungen, so dass diese Prüfungen dann immer „Unikate“ darstellen.

    Die Vergabe entsprechender Fördermittel orientiert sich häufig an speziellen Projekten, die im Kontext eines größeren Förderungszwecks stehen oder an der Einordnung in spezielle Förderprogramme.

    Typisches Beispiele für Letzteres sind hier die GRW-Förderprogramme (z. B. Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) die über die ILB oder IBB ausgereicht werden. Diese sind in ihrem Gesamtumfang an zu beachtenden Förderbestimmungen allerdings wenig übersichtlich. Sie verursachen bereits bei der Beantragung und dann bei der Abrechnung einen hohen Vorbereitungs- und Durchführungsaufwand. Oft ist es bei großen Fördersummen hilfreich, wenn durch erfahrene Berater im vorhinein abgeklärt wird, ob eine Bewerbung für ein Förderprogramm zweckmäßig ist.

    Nachweispflichten können ein Stolperstein sein

    Wir haben immer wieder mit Fällen zu tun, bei denen sich die Fördersätze bei weiterer Beurteilung der Einzelvoraussetzungen nach und nach abgesenkt haben. Das führte in Einzelfällen dazu, dass wir Verzicht auf die Beantragung der Fördermittel empfohlen haben. Diese Situation kann entstehen, wenn der spätere Aufwand für die Erfüllung aller Nachweispflichten einen zu hohen Personalaufwand im Unternehmen erfordern würde und Zweifel bestehen bleiben, ob den einzuhaltenden Zuwendungsbestimmungen vollständig nachgekommen werden kann.

    Fördermittelprüfung
    Vorsicht bei Fördermitteln

    Gerade in den Bereichen, in denen auch Bauobjekte gefördert werden, sind die Anforderungen an die Vergabe der Bauleistungen sehr hoch. Tatsächlich hatten wir auch schon Fälle, bei denen sich erst im Rahmen der Verausgabung der Fördermittel gezeigt hat, dass die beantragten Fördermittel nur zum geringen Teil die Voraussetzungen erfüllen konnten. Hier kann es dann sehr formalistisch werden, beispielsweise, weil die Vorlage bestimmter Einzelnachweise in einer bestimmten Art und Weise im Rahmen von Auftragsvergaben nicht beachtet wurden. Die dann gekürzten Zuwendungen erreichen dann auch schon mal fünfstellige Größenordnungen.

    Fördermitteln sind nicht ohne Risiken

    Die Risiken bei der Erlangung von Fördermitteln werden oft verkannt. Nicht immer ist offensichtlich, dass nach dem Anfang eines Projekts mit der Phase der vergleichsweise einfachen Mittelabrufen eine Phase der Erstellung eines (End-)Verwendungsnachweises folgt. Oft wird dann erst vom Zuwendungsgeber bis in das kleinste Detail die Einhaltung der Zuwendungsbedingungen geprüft. Wenn dann Rückforderungen oder Kürzungen der Fördermittel vorgenommen werden, ist die Überraschung groß. Gelegentlich wird auch übersehen, dass Fördermittel noch nach mehreren Jahren rückwirkend zurückgefordert werden können.

    Manche Unternehmen sind sich auch nicht darüber im Klaren, dass alle erhaltenen Fördermittel Subventionen im Sinne des Strafgesetzbuches darstellen. Viele bringen sich hier in die persönliche Gefahr, unwissentlich Subventionsbetrug zu begehen. Gerade auch die vielen Programme, welche im Rahmen der Corona-Krise aufgelegt wurden, bergen teilweise hohe Risiken für die Empfänger. Viele sind sich z. B. nicht bewusst, dass für die erhaltenen Unternehmenszuschüsse zu einem späteren Zeitpunkt Nachweise angefordert werden, wofür die Verausgabung der Mittel erfolgt ist.

    Bestehen Sie auf Rechtssicherheit

    Wir sehen es von daher als unsere Aufgabe an, gleich ob in der Funktion eines Prüfers oder Beraters, zunächst die exakten Fördersätze und die genau spezifizierten Förderobjekte zu überprüfen. So können Rückzahlungen von bereits vereinnahmten Fördermitteln vermieden werden.

    Für uns als Wirtschaftsprüfer liegt die Priorität bei allen diesen Aufträgen auf der Rechtssicherheit. Deshalb prüfen wir nicht nur Verwendungsnachweise, sondern übernehmen in schwierigen Fällen auch den Auftrag zur Erstellung. Ebenso beraten wir, soweit wir in diesen Fällen nicht als Prüfer beauftragt sind. Bei unseren Fördermittelprüfungen achten wir darauf, dass insbesondere die Einhaltung der Zuwendungsbestimmungen gewährleistet wird, gerade auch im Bereich des „Kleingedruckten“.

    Fördermittelprüfung Rechtssicherheit
    Rechtssicherheit verhindert Rückzahlungen

    Durch unsere Prüfungen wollen wir für die geförderten Unternehmen, Einrichtungen oder Projekte, eine größtmögliche Sicherheit bieten.