Wie hoch ist das Prüfungshonorar für einen Jahresabschluss?

Auf dieser Seite wollen wir als Wirtschaftsprüfer eine der häufigsten Fragen, nämlich wie sich das Prüfungshonorar einer Jahresabschlussprüfung ermittelt, grundsätzlich beantworten. Wir möchten hier eine möglichst differenzierte Darstellung geben und erläutern dazu einzelne Aspekte, die für die Gestaltung des Prüfungshonorars maßgebend sind.

 

Preiswettbewerb bei Erst- und Folgeprüfungen

Ein wichtiges Thema ist das Prüfungshonorar insbesondere bei Erstprüfungen, da bei einer erstmaligen Jahresabschlussprüfung das Prüfungshonorar oftmals als zusätzlichen Kostenfaktor eingestuft wird.

Leider ist gerade bei der erstmaligen Jahresabschlussprüfung eines Unternehmens der tatsächliche Arbeitsaufwand für einen Wirtschaftsprüfer schwierig einzuschätzen ist, da er mit dem Unternehmen noch nicht vertraut ist. Auch entsteht bei einer Erstprüfung ein einmaliger zusätzlicher Arbeitsaufwand. Dies ist dann in Folgejahren bei den Folgeprüfungen nicht mehr in dem Maße erforderlich.

Dann gibt es auch bei Wirtschaftsprüfer einen Preiswettbewerb. Manche Wirtschaftsprüfer arbeiten als sogenannte „Einzelkämpfer“, also alleine ohne Mitarbeiter oder ohne eine Kanzlei von zu Hause aus. Bei der Einholung von Preisangeboten durch Unternehmen kommt es nach unseren Erfahrungen gelegentlich vor, dass vereinzelt Kollegen die Prüfungshonorare von uns unterbieten. Dies kommt auch in einzelnen Fällen von Wirtschaftsprüferkollegen vor, die gleichzeitig Steuerberater sind und hauptsächlich von ihrem Steuerbüro leben, aber auch mal eine Abschlussprüfung noch nebenher durchführen.

Die Angebote für eine Jahresabschlussprüfung können in diesen Fällen vergleichsweise niedrig sein, sind aber sowohl von der Durchführung der Prüfung als auch von der Qualität und dem Service sowie der Art der Prüfungsdurchführung nicht vergleichbar mit Jahresabschlussprüfungen von uns, was sich aber leider erst im weiteren Prüfungsverlauf herausstellen wird.

Um es auf den Punkt zu bringen:

Wir führen das ganze Jahr, Tag für Tag, Jahresabschlussprüfungen durch und arbeiten hochgradig professionell und schnell. Jede Prüfung ist darauf ausgerichet, den Zeit- und Kostenaufwand für Ihr Unternehmen und für uns soweit wie möglich gering zu halten. Wir tun alles, damit jeder mit unserer Prüfung super zufrieden ist. Die Erwartung aber eine Top-Prüfungsdurchführung zu Niedrigstpreisen zu erbringen, können wir aus den auf der Seite Honorargestaltung genannten Gründen nicht erfüllen.

Welche Anforderungen Sie an eine professionelle Jahresabschlussprüfung stellen können, ersehen Sie hier:
Wie wird ein Jahresabschluss geprüft?

Der Prüfungsaufwand bestimmt die Angebotskalkulation

Nach berufsrechtlichen Vorgaben hat der Wirtschaftsprüfer das Prüfungshonorar an dem tatsächlichen Prüfungsaufwand für eine Jahresabschlussprüfung auszurichten. Diesen Vorgaben ist nicht nur aus berufsrechtlichen Gründen zu folgen. Tatsächlich erforderlich ist sie auch, weil der Aufbau und Unterhalt einer perfekten Prüfungslogistik und die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems Kosten verursachen. Auch die Vergütung von motivierten und hochqualifizierten Prüfern machen einen bestimmten Preis zur Kostendeckung erforderlich.

Für jede Jahresabschlussprüfung erstellen wir einen vollständigen Arbeitsplan mit den jeweils benötigten Zeitaufwendungen. Jede Prüfung hat bei uns ein Budget, in dem der Zeitaufwand für jeden Prüfer und alle Auftragsbestandteile festgehalten ist. Der erforderliche Zeitaufwand in Stunden wird mit dem jeweiligen Stundensatz des Prüfers, entsprechend seiner Qualifikation und Berufserfahrung, multipliziert.

Qualität Jahresabschlussprüfung
Geringe Honorare kosten
Qualität und Service (Zeit)

Für Angebotskalkulationen gehen wir als Wirtschaftsprüfer von einem durchschnittlichen Stundensatz von 95,- Euro/Std. aus. Zusätzlich stellen wir Reisekosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung. Mehr gibt es bei uns nicht.

Unsere Prüfer führen bei allen ihren Prüfungsaufträgen Leistungsnachweise und tragen hier täglich ihre Arbeitszeiten und Arbeitstätigkeiten ein. Diese tatsächlichen Arbeitsstunden vergleichen wir für Folgeaufträge mit dem o. g. Prüfungsbudget. Sofern sich hieraus aufgrund von größeren Abweichungen kein Handlungsbedarf ergibt, halten wir unsere Prüfungshonorare bei Folgeprüfungen konstant.

Wichtige Einflussfaktoren für den Prüfungsaufwand

Soweit ein Wirtschaftsprüfer auf Grundlage der tatsächlichen notwendigen Prüfungsarbeiten und Prüfungszeiten die Honorare kalkuliert, wie wir es hier vorstehend dargestellt haben, gibt es hauptsächlich folgende Einflussfaktoren, die die Höhe des Prüfungshonorars beeinflussen:

  • Zunächst die Größe des Unternehmens und damit das prüfungspflichtige Geschäftsvolumen. Ein Unternehmen mit 10 Mio. Euro Umsatzerlösen und ca. 80 Mitarbeitern erfordert einen anderen Prüfungsansatz und Umfang der Prüfungsarbeiten als ein Unternehmen mit 40 Mio. Euro Umsatzerlösen und ggf. 300 Arbeitnehmern.
  • Das Geschäftsmodell des zu prüfenden Unternehmen. Ein Bauunternehmen mit einem großen Maschinenpark und über hundert offenen Baustellen zum Jahresende erfordert umfangreichere Prüfungshandlungen als die Prüfung eines einfachen Dienstleistungsbetriebs mit geringem Anlagevermögen und ohne Vorräte.
  • Unternehmen in der Krise oder mit Bonitätsproblemen sind aufwendiger zu prüfen als finanziell ertragsreiche Unternehmen, da hier umfangreichere Risikoanalysen durchzuführen sind.
  • Aufbau und Organisation des Rechnungswesens: Unternehmen die gut und mit klaren Prozessabläufen organisiert sind und qualifiziertem Fachpersonal aufweisen, erfordern weniger Prüfungsaufwand. Unternehmen, deren Rechnungswesen unterbesetzt ist, einen geringen Organisationsgrad aufweist und die Mitarbeiter ggf. unzureichend qualifiziert sind, erfordern einen höheren Prüfungsaufwand.
  • Form der Zusammenarbeit: Wir legen einen hohen Stellenwert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern im Rechnungswesen eines Unternehmens. Gelegentlich gibt es aber auch Unternehmen deren Rechnungswesen und Verwaltung in viele Zuständigkeiten zergliedert ist und die ohne Abstimmung nebeneinander her arbeiten. Dann haben wir als Prüfer einen zusätzlichen Koordinationsaufwand zu leisten.
Angebotskalkulation Jahresabschlussprüfung
Welche Faktoren wirken sich auf das Honorar aus?

Auswirkung auf Prüfungshonorar

Die ersten drei vorstehenden Einflussfaktoren sind bei einer Erst-Kalkulation des Prüfungshonorars für einen erfahrenen Wirtschaftsprüfer gut einschätzbar und damit kann das Prüfungshonorars zuverlässig geplant werden. Die beiden letzten Einflussfaktoren sind hingegen nicht vorhersehbar, diese stellen sich erst bei der Prüfung vor Ort heraus. Gerade aber diese beiden Punkte können das Prüfungshonorar um bis zu 25 % nach oben oder unten beeinflussen.

Beispiel für die Ermittlung eines Prüfungshonorars

Um die vorstehenden Ausführungen zu veranschaulichen, möchten wir nachfolgend hierzu ein Beispiel geben. Bei einem Vorliegen von positiven Einflussfaktoren, könnte sich ein Prüfungshonorar für die Jahresabschlussprüfung beispielhaft wie folgt ergeben:

Beispiel für das Prüfungshonorar einer mittelgroßen Dienstleistungs-GmbH mit einfach überschaubaren Geschäftsmodell und gut organisierten Rechnungswesen

Aufgaben Prüfer 1
Std.
Prüfer 2
Std.
WP
Std.
Summe
Std.
durchschn.
Std.-Satz
Honorar
Euro
Vorgespräch, Anforderung von Unterlagen und Vorprüfung 14 14 2 30 95,00 € 2.850,00 €
Hauptprüfung 28 28 2 58 95,00 € 5.510,00 €
Erstellung Prüfungsbericht, Auswertung Prüfungsakten, Abschlussgespräch 6 6 12 95,00 € 1.140,00 €
Prüfungshonorar: 100 9.500,00 €
Reisekosten:
32 km x 10 Fahrten x 0,40 € = 128,00 €
4 x Verpflegungspauschale = 56,00 €
184,00 €
Summe Prüfungskosten zzgl. MwSt: 9.684,00 €

Neben dem Prüfungshonorar sollten bei qualitativ hochwertigen Abschlussprüfungen auch die Vorteile und der Nutzen, den solche Abschlussprüfungen bieten, beachtet werden. Wenn Sie sich dafür interessieren, schauen Sie einmal hier rein: Welche Vorteile bietet die Prüfung eines Jahresabschlusses durch uns?

Folgehonorare und Escape-Klausel

Abschließend sind zu der Frage der Honorargestaltung noch zwei Aspekte zu ergänzen: Zum einen geben „günstige“ Prüfungshonorare bei einer Erstprüfung keinen Rückschluss darüber, wie sich die Prüfungshonorare in den Folgeprüfungen gestalten. Bei öffentlichen Vergaben von Jahresabschlussprüfungen werden deshalb zunehmend auch die Prüfungshonorare für die Folgejahre abgefragt, da sonst ein billiges Angebot im ersten Jahr schnell teuer zu stehen kommen kann.

Wir finden es nicht seriös, wenn bei Erstprüfungen niedrige Prüfungshonorare angeboten werden und diese dann in Folgejahren Jahr für Jahr erhöht werden. Wir bieten von Anfang an faire Prüfungshonoare an, die sich grundsätzlich nicht mehr in Folgejahren erhöhen. Leider haben wir dadurch auch ab und zu das nachsehen, weil andere Wirtschaftsprüfer scheinbar günstiger sind.

Was auch bei einigen Unternehmen nicht immer bewusst ist: Erstprüfungen haben ein um ca. 25 % höheren Prüfungsaufwand als in Folgejahren, weil erstmalig sehr viele Unterlagen und Prüfungsakten angelegt werden müssen. In Folgejahren kann man als Wirtschaftsprüfer darauf aufbauen, d. h. der Aufwand dafür reduziert sich auf Aktualisierungen. Diesen Erstaufwand tragen wir und in der Regel auch andere Wirtschaftsprüfer selbst. Wer aber darüber hinaus nochmals Preisnachlässe gibt, kann gar nicht anders, als diese fehlenden Honorar durch Preiserhöhungen der Folgejahre wieder reinzuholen.

Zum anderen stehen alle angebotene Prüfungshonorare aus berufsrechtlichen Gründen für Wirtschaftsprüfer immer unter dem Vorbehalt, dass das angebotene Honorar kostendeckend ist. Das hat den Hintergrund, dass ein Wirtschaftsprüfer bei einer Erstprüfung nicht alle Einflussfaktoren einer Jahresabschlussprüfung überschauen kann, wie wir bereits oben ausgeführt hatten. Grundsätzlich haben alle Prüfungsangebote eine sog. „Escape-Klausel“ zu enthalten. Diese regelt, dass bei nicht vorhersehbaren Mehrarbeiten, die nicht durch den Abschlussprüfer verursacht wurden, dass Prüfungshonorar entsprechend nach oben angepasst werden kann. Von dieser Klausel sollte aber auch nur Gebrauch gemacht werden, wenn es wirklich erforderlich ist. Somit also die große Ausnahme.