Steuererklärung erstellen für Unternehmen
Die Erstellung der Steuererklärung sollte eigentlich lange im Voraus in einem steuerlichen Beratungsgespräch beginnen und nicht erst bei dem Ausfüllen der Steuerformulare beginnen. Uns begegnen in der Praxis in Potsdam bisweilen Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen, die durch einen Steuerberater erstellt wurden - ohne jegliche Informationseinholung von dem Unternehmen.
Die individuelle Steuersituation des Unternehmens oder Gestaltungsmöglichkeiten können dann nicht berücksichtigt werden. Und auch nicht Ihre Interessen als Unternehmensleitung. Wenn dann die Steuerbescheide kommen oder spätestens, wenn die Betriebsprüfung kommt, könnte Ihnen dies auf die Füße fallen. Natürlich gibt es auch Entscheidungsträger, die mit steuerlichen Angelegenheiten nichts zu tun haben wollen. Dabei sollte aber bedacht werden, dass es hier im Einzelfall auch um viel Geld gehen kann. Die sich ergebende Steuerbelastung für Ihr Unternehmen kann auch bis zu einem gewissen Grad vorher gestaltet werden.
Eine Steuererklärung gut und richtig zu erstellen, ist nicht einfach nur die elektronischen Formulare in Datev oder einer anderen Steuersoftware auszufüllen und dann auszudrucken. Auch hier sind der Arbeitseinsatz und die Qualität für die Erstellung von Steuererklärungen für ein Unternehmen nicht unmittelbar von einem Mandanten zu ersehen. Sie äußern sich erst sehr viel später in der einen oder anderen Form. Viele Nachfragen und diffuse Diskrepanzen mit dem Finanzamt, mit denen niemand so richtig umgehen kann, können so entstehen.

Was ist bei einer Steuererklärung beachten ?
Bei der Erstellung von qualitativ hochwertigen Steuererklärungen ausPotsdam sind für uns u.a. folgende Aufgaben zu bearbeiten:
- Einholung von Unterlagen und Informationen, insbesondere auch zu rechtlichen Unterlagen und Verträgen
- Nochmalige Durchsicht des zuvor erstellten Jahresabschlusses zu ggf. steuerlichen Schwachstellen oder Risiken
- Einzelwürdigung bzw. Hinterfragen wichtiger steuerlicher Sachverhalte und Verträge
- Prüfung ob steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden können
- Ermittlung steuerlicher Abweichungen zum handelsrechtlichen Jahresabschluss
- Erstellung von Arbeitsakten und Dokumentation von Berechnungen
- Selbstvergewisserung des Bearbeiters, dass alles ausreichend und vollständig vorbereitet ist, bevor es in Datev oder andere Steuersysteme eingegeben wird
- Kontrolle aller Arbeitsakten durch den Berufsträger (WP oder StB)
- Erstellung der Steuerformulare und gleichzeitige
- Erstellung der E-Bilanz für das Finanzamt.

Werden alle Arbeitsschritte in dieser Reihenfolge vorgenommen, kann man grundsätzlich von qualitativ guten und korrekten Steuererklärungen ausgehen. Wenn nur der Schritt „Erstellung der Steuerformulare“ durchgeführt wird, mit größerer Wahrscheinlichkeit nicht.
Letzten Endes kann die Qualität der Steuererklärungen daran gemessen werden, ob später Abweichungen zu den veranlagten Steuerbescheiden auftreten. Ein weiterer Hinweis wäre, dass in der Folgezeit steuerlich alles reibungslos verläuft, auch bei einer mehrere Jahre später folgenden Betriebsprüfung.
Wir messen die Qualität unserer eigenen Arbeit in der Steuerberatung. Treten im Zeitraum von einer Steuererklärung zu dem späteren Steuererbescheid keinerlei Beanstandungen von Seiten des Finanzamts auf, ist alles bestens. (Es sei denn, dort wird ein Fehler gemacht, was nicht ganz ausgeschlossen werden kann). Und wir kontrollieren uns anhand der eingetretenen Betriebsprüfungen, ob dort alles „glatt“ für unseren Mandanten durchläuft.
Unser Ziel ist es, dass sich unsere Mandanten steuerlich keinerlei Sorgen für spätere Jahre machen müssen. Diese Sicherheit sollte eigentlich jede erstellte Steuererklärung bieten.
Weitere Informationen und Überlegungen zu Steuererklärungen können Sie gerne mit uns besprechen.