Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen für Unternehmen

Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer durchführen lassen wollen, sind Sie bei uns bestens aufgehoben. Wir setzen nur gut ausgebildete und professionelle Prüfer ein, die auch das ganze Jahr über gesetzliche Jahresabschlussprüfungen für Unternehmen durchführen. Unsere Prüfungserfahrungen umfassen einen Zeitraum von 30 Jahren und schließen die unterschiedlichsten Branchen und Unternehmen ein.

Wir prüfen sowohl kleine, inhabergeführte Unternehmen als auch mittlere Unternehmen mit mehreren Anteilseignern sowie große Unternehmen mit Aufsichtsrat. Die Prüfung oder Erstellung von Konzernabschlüssen von kleinen Unternehmensgruppen runden unser Leistungsspektrum ab. Wir möchten nachfolgend auf dieser Seite wichtige Aspekte von gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen darstellen:

Inhaltsverzeichnis
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    Ein weiterer wichtiger Aspekte ist natürlich auch die Frage, wie sich das Prüfungshonorar gestaltet. Dazu haben wir hier ausführlich unsere Honorargrundsätze dargestellt: Wie hoch ist das Prüfungshonorar für einen Jahresabschluss?

    Welche Vorteile bietet eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung durch uns?

    Neben dem Honorar sollte eine wichtige Frage zur Beauftragung einer Wirtschaftsprüfung sein, welche Vorteile aus einer Jahresabschlussprüfung erwartet werden kann. Dies gilt nicht nur für freiwillige Abschlussprüfungen, sondern auch für gesetzliche Pflichtprüfungen.

    Qualifiziertes Feedback

    Zunächst vermittelt die Durchführung einer professionellen Abschlussprüfung der Unternehmensleitung eine externe Sichtweise. Ein Wirtschaftsprüfer, der im Zeitablauf von über 30 Jahren bereits über Hunderte von Unternehmen geprüft und kennen gelernt hat, kann durch seine Erfahrungen ein wirklich qualifiziertes Feedback an die Unternehmensleitung geben.

    Er kann dazu das Unternehmen in seiner Gesamtheit und insbesondere in einzelnen Unternehmensbereichen anders wahrnehmen und qualifiziert beurteilen. Die Unternehmensleitung erhält hier eine „zweite Meinung“. Dabei geht es nicht immer nur um Schwächen im Rechnungswesen, sondern es können auch positive Aspekte zum Vorschein kommen. Auch können bisher nicht beachtete Risiken oder Unternehmenschancen erkannt werden.

    Verbesserungsvorschläge

    Viele Unternehmensleitungen sind an einer ständigen Verbesserung des eigenen Unternehmens interessiert. Sie nehmen dankbar sachliche Kritik oder Verbesserungsvorschläge auf. Im Rahmen einer professionellen Abschlussprüfung sehen wir als externe Wirtschaftsprüfer viele Sachverhalte und Details, die einer Geschäftsleitung aus übergeordneter Perspektive nicht immer ersichtlich sind.

    Chancen und Risiken Jahresabschlussprüfung
    Entdeckt Ihr Wirtschaftsprüfer Chancen und Risiken?

    Manchmal nimmt man als Außenstehender Dinge wahr, über die sich intern schon lange niemand mehr wundert, die aber dennoch Chancen bieten, Verbesserungen herbeizuführen. Auch ungelöste Aufgabenstellungen im Unternehmen können aufgedeckt werden.

    Ein weiterer Vorteil durch die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfung kann sich dadurch ergeben, dass sich aufgrund der von uns während der Prüfungsdurchführung erstellten Abweichungsanalysen Bereiche identifizieren lassen, die sich als ertragsschwach darstellen. Nicht selten lassen sich hier im gemeinsamen Abschlussgespräch mit der Geschäftsleitung Einsparungspotentiale aufzeigen.

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    Beurteilung Rechnungswesen

    Die Durchführung einer Wirtschaftsprüfung bietet natürlich für die Unternehmensleitung die Möglichkeit, hier durch unabhängige Prüfer die Qualität und Effektivität des Rechnungswesens beurteilen zu lassen. Die Überprüfung der Korrektheit der Zahlenwerte im Jahresabschluss zählt natürlich auch dazu. Nicht jeder aufgestellte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

    Ein Erfahrungswert bei unseren Wirtschaftsprüfungen besteht darin, dass im Rahmen einer Erstprüfung häufig Korrekturen vorzunehmen sind, die dann das ursprüngliche Jahresergebnis erheblich verändern können. Durch den Bestätigungsvermerk für eine Wirtschaftsprüfung wird dadurch eine höhere Sicherheit in der Beurteilung der Vermögens- oder Ertragslage des geprüften Jahresabschlusses erlangt.

     

    Lösung von steuerrechtlichen Fragestellungen

    Bei unseren Jahresabschlussprüfungen ist es für uns selbstverständlich, dass wir sowohl in Gesprächen mit dem Rechnungswesen als auch mit der Unternehmensleitung auf Probleme oder Fragen hinweisen. Dazu zählen unter anderem steuerrechtliche Fragestellungen, deren rechtzeitige Lösung vor zusätzlichen Steuernachzahlungen bewahren können.

    Verringerung Arbeitsaufwand für eine gesetzliche Abschlussprüfung

    Einen letzten Aspekt möchten wir noch erwähnen: Die Durchführung von gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen ist von Wirtschaftsprüfer zu Wirtschaftsprüfer verschieden, was sich besonders in der Zusammenarbeit zeigt. Wir halten bei unseren Prüfungen die entstehende Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter im Rechnungswesen und für die Geschäftsleitung des zu prüfenden Unternehmens so gering wie möglich. Wir legen großen Wert auf eine kooperative und freundliche Beziehung zwischen den Mitarbeitern des Rechnungswesens und unseren Prüfern.

    Wann ist eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung erforderlich?

    Eine Gesellschaft bezeichnet man dann als prüfungspflichtig, wenn sie von Gesetzes wegen verpflichtet ist, einen Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfungspflicht hängt dabei maßgeblich von der Rechtsform ab. Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG, die keinen haftungsbeschränkten Gesellschafter wie beispielsweise bei einer GmbH & Co. KG haben. Ausnahmen ergeben sich, wenn die Größenmerkmale des Publizitätsgesetzes (PublG) erreicht werden. Von der Prüfungspflicht befreit sind auch kleine Kapitalgesellschaften, z. B. kleine GmbH´s.

    Prüfungspflicht besteht, wenn es sich um eine sogenannte mittelgroße (oder große) Kapitalgesellschaft handelt, also eine GmbH (oder AG), die die Größenmerkmale des § 267 HGB überschreitet. Konkret bedeutet dies, dass über einen Zeitraum von zwei Jahren in jedem Jahr zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

    Die Umsatzerlöse liegen über 12 Mio. Euro
    oder die Bilanzsumme beträgt mehr als 6 Mio. Euro
    oder es werden durchschnittlich mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt.

    Wenn eine GmbH keines oder nur eines dieser Merkmale erfüllt, ist sie nach dem Gesetz auch nicht prüfungspflichtig. Neu gegründete Gesellschaften sind, bei Überschreiten der Größenmerkmale, vom ersten Geschäftsjahr an prüfungspflichtig.

    Beispiele für Prüfungspflicht

    Hier geben wir Ihnen Beispiele für die Ermittlung der Prüfungspflicht:

    Stichtag
    A-GmbH 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020
    Umsatzerlöse 12,2 Mio. € 12,5 Mio. € 12,9 Mio. €
    Bilanzsumme 5,4 Mio. € 5,6 Mio. € 5,8 Mio. €
    Anzahl Arbeitnehmer 48 52 53

     

    Die A-GmbH ist ab 2020 prüfungspflichtig, da sie erst dann an zwei aufeinanderfolgenden Jahren die zwei Merkmale (Umsatz und Arbeitnehmeranzahl) überschritten hat.

    Stichtag
    B-GmbH 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020
    Umsatzerlöse 12,2 Mio. € 12,5 Mio. € 12,9 Mio. €
    Bilanzsumme 6,5 Mio. € 5,6 Mio. € 5,8 Mio. €
    Anzahl Arbeitnehmer 58 48 47

     

    Die B-GmbH ist für 2018 prüfungspflichtig, da sie auch für 2017 die Merkmale überschritten hat. Für 2019 ist dies nicht mehr der Fall, aber erst ab dem Jahr 2020 besteht keine Prüfungspflicht mehr, da an zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Merkmale nicht erreicht werden dürfen, damit die Prüfungspflicht entfällt.

    Stichtag
    C-GmbH 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020
    Umsatzerlöse 14,5 Mio. €
    Bilanzsumme 6,6 Mio. €
    Anzahl Arbeitnehmer 44

     

    Die C-GmbH wurde 2019 gegründet und überschreitet bereits im Gründungsjahr zwei Merkmale. Sie ist damit ab Beginn prüfungspflichtig.

    Was ist eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung?

    Gegenstand einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung ist der von einem Unternehmen oder seinem Berater erstellte Jahresabschluss. Ein Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang.

    Bei mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaften oder bei Gesellschaften, die aufgrund ihrer Satzung sich nach den Größenmerkmalen für große Kapitalgesellschaften prüfen lassen, ist der o. g. Jahresabschluss darüber hinaus um einen Lagebericht zu erweitern und prüfen zu lassen.

    Form und Inhalt der Jahresabschlüsse können in Abhängigkeit von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens recht unterschiedlich ausfallen. Neben dem Jahresabschluss ist auch die Buchführung des Unternehmens zu prüfen.

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    Ziel einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung

    Ziel einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung ist es, dass mit hinreichender Sicherheit der vom Unternehmen zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB) und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

    Die Erreichung dieses vergleichsweise hoch gesteckten Ziels soll aber in der Regel zu möglichst geringen Honorarkosten erfolgen. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, dass ein Wirtschaftsprüfer sich „alles“ im Unternehmen ansieht und auch alle Buchungs- und Geschäftsvorgänge prüft.

    Um das vorgenannte Ziel dennoch zu erreichen, sind umfangreiche Prüfungstechniken und –methoden entwickelt worden, die insbesondere in den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer zusammengefasst sind, welche sich auch überwiegend aus den ISA (International Standards on Auditing) ableiten.

    Erstellen einer Prüfungsstrategie

    Strategie Jahresabschlussprüfung
    Was ist die beste Prüfungsstrategie?

    Bei der Durchführung einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung hat der Wirtschaftsprüfer bei seinen eigenen Arbeiten hohe und umfangreiche Anforderungen in Form der o. g. Prüfungsstandards einzuhalten. Im Mittelpunkt der Durchführung einer Prüfung des Jahresabschlusses steht hier zunächst der risikoorientierte Prüfungsansatz:. Der Wirtschaftsprüfer nimmt umfangreiche Recherchen zu möglichen Risiken aus den wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen des zu prüfenden Unternehmens vor.

    Dazu macht er sich mit dem Unternehmen vertraut, um eine gute und umfassende Kenntnis des Unternehmens selbst und seinem organisatorischen Aufbau und der Verfahrensabläufe zu erwerben und mögliche Risiken zu identifizieren.

    Prüfung Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Bei diesen Prüfungsarbeiten stehen insbesondere der organisatorische und personelle Aufbau des Rechnungswesens im Vordergrund und die Begutachtung der rechnungslegungsbezogenen Prozessabläufe, d. h. wie werden die Geschäftsvorgänge buchhalterisch und abrechnungstechnisch im zu prüfenden Unternehmen abgewickelt. Dies wird üblicherweise unter dem Begriff Internes Kontrollsystem (IKS) zusammengefasst.

    Auf Basis dieser umfangreichen Recherche- und Prüfungsarbeiten legen die Prüfer eine Dokumentation an und prüfen in Stichproben einzelne Prozessabläufe vor Ort. Sie nehmen eine sog. Funktionsprüfung der Abläufe im Rechnungswesen vor. Funktionsprüfung bedeutet dabei, dass anhand von Stichproben beurteilt wird, ob die internen Kontrollen und Abläufe im Sinne einer ordnungsgemäßen Buchhaltung funktionieren.

    Natürlich beeinflusst auch das Geschäftsmodell des Unternehmens maßgeblich die Prüfungsarbeiten und ihren Umfang. Ein Produktionsunternehmen mit mehreren Fertigungsstufen und einer komplexen Arbeitsorganisation erfordert einen deutlich höheren Prüfungsaufwand als ein einfaches Dienstleistungsunternehmen.

    Prüfungsschwerpunkte und Prüfungsdurchführung

    Im Ergebnis dieser Vorarbeiten wird eine Prüfungsstrategie entwickelt, welche Prüfungsschwerpunkte gesetzt werden. Dazu wird eine erste Vorauswahl getroffen, was geprüft wird und in welchem Umfang. Hieraus wird ein Prüfungsprogramm abgeleitet, welches als Arbeitsvorgabe für die Prüfer vor Ort dient, die dann in Stichproben die erforderlichen Prüfungshandlungen vornehmen.

    Die bis zu diesem Zeitpunkt vorgenommene gesetzliche Jahresabschlussprüfung erfolgt üblicherweise in Form einer Vorprüfung (vor Ort), bei der das Prüfungsteam bereits vor der Erstellung des Jahresabschlusses in das zu prüfende Unternehmen kommt. Diese Vorprüfung wird von uns auch dazu genutzt, um dem Rechnungswesen-Team im Unternehmen eine kleine Hilfestellung zu Fragen im Bereich der Buchhaltung und Bilanzierung zu geben. Ebenso können Abstimmungen zur Behandlung einzelner Sachverhalte und Geschäftsvorgänge sowie deren Berücksichtigung im Jahresabschluss vorgenommen werden.

    Der vom Unternehmen aufgestellte Jahresabschluss selbst wird dann zum vereinbarten Zeitpunkt der Hauptprüfung (vor Ort) geprüft. Während der Hauptprüfung werden die oben ausgewählten Prüfungsschwerpunkte in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung geprüft und alle Prüfungshandlungen in den Arbeitspapieren der Prüfer dokumentiert. Soweit sich bei den Prüfungsarbeiten Abweichungen oder Beanstandungen ergeben sollten, werden diese mit der Leitung des Rechnungswesens ausgewertet und korrigiert.

    Abschluss der Prüfungshandlungen

    Nach Abschluss der Hauptprüfung werden von den Prüfern in der Kanzlei die abschließenden Prüfungsauswertungen vorgenommen. Die Prüfungsakten werden abgeschlossen sowie eventuelle „Nachzügler“ an Prüfungsnachweisen eingeholt.

    Die komplette Dokumentation der Jahresabschlussprüfung geht dann in digitaler Form zum Wirtschaftsprüfer, der auf dieser Grundlage seine Durchsicht der Prüfungsarbeiten vornimmt.

    Jahresabschlussprüfung in der Kanzlei in Potsdam
    Fertigstellung der Prüfungsakten in der Kanzlei

    Letztlich entscheidend für den Wirtschaftsprüfer ist, dass er nach der Durchführung der Prüfungshandlungen durch sein Prüferteam anhand der angelegten Dokumentationen in Form von Arbeitspapieren die Jahresabschlussprüfung fertig stellen kann. Diese abschließende Prüfungsbeurteilung erfolgt nach berufsüblichen Maßstäben sowie unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Besonderheiten zum Unternehmen. Damit soll erreicht werden, dass eine hinreichende Sicherheit für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks (Testat) vorliegt.

    Im Ergebnis der durchgeführten gesetzlichen Jahresabschlussprüfung wird dann nach berufsrechtlichen Vorgaben ein Prüfungsbericht erstellt, in dem auch der vorerwähnte Bestätigungsvermerk wiedergegeben wird. Dieser wird zunächst als Entwurf der Geschäftsleitung zugeleitet, damit in einem gemeinsamen Abschlussgespräch eine Auswertung und Abstimmung zwischen Geschäftsleitung und Abschlussprüfer vorgenommen werden kann. Unter Berücksichtigung eventueller Änderungswünsche werden dann die endgültigen Prüfungsberichtsexemplare fertiggestellt.

    Was ist eine Konzernabschlussprüfung?

    Die Wirtschaftsprüfung von Konzernabschlüssen lässt sich, wie die Prüfung von Jahresabschlüssen, auch danach unterscheiden, ob die Prüfung als freiwillige Prüfung erfolgt oder ob eine Pflicht zu einer gesetzlichen Konzernabschlussprüfung besteht. Die Prüfung von freiwilligen Konzernjahresabschlussprüfungen möchten wir an dieser Stelle nicht vertiefen, da diese sich ebenfalls grundsätzlich an den gesetzlichen Vorschriften ausrichtet.

    Prüfungspflicht für Konzerne

    Zunächst ist Voraussetzung, dass ein Unternehmen an einem oder mehreren anderen Unternehmen beteiligt ist und einen beherrschenden Einfluss ausübt (§ 290 HGB). Dann sind, wie bei Einzelunternehmen, bestimmte Größenmerkmale zu beachten. Gemäß § 293 HGB bedeutet dies, dass über einen Zeitraum von zwei Jahren zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

    Für die Muttergesellschaft und die Tochtergesellschaft(en) übersteigen die Umsatzerlöse summarisch 48 Mio. Euro, die Bilanzsumme beträgt summarisch mehr als 24 Mio. Euro oder es werden in allen Gesellschaften insgesamt mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt oder die in einem aufgestellten Konzernabschluss sich ergebenden konsolidierten Werte überschreiten andere Grenzwerte.

    Die Pflicht zur Wirtschaftsprüfung eines Konzernabschlusses ergibt sich aus § 316 HGB. Der Konzernabschluss ist summarisch, ggf. nach Anpassungen der geprüften Einzelabschlüsse, zu erstellen (Konzernsummenbilanz). Oftmals sind dann noch Anpassungen erforderlich, die zu einer Vereinheitlichung der einbezogenen Abschlüsse führen.

     

    Konsolidierung von Geschäftsvorfällen

    Auf dieser Grundlage sind die innerhalb der Gruppe stattgefundenen Geschäftsvorfälle zu konsolidieren, beispielsweise im Falle der Schuldenkonsolidierung, Forderungen und Verbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen und des Mutterunternehmens miteinander aufzurechnen. Diese Konsolidierungen gelten für alle Zahlen des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) einschließlich des Konzernlageberichtes, soweit diese Schwester- oder Mutterunternehmen betreffen.

    Konzernabschlussprüfung
    Konzernabschlussprüfung

    Die Erstellung eines Konzernabschlusses stellt regelmäßig hohe Anforderungen an das Rechnungswesen des Mutterunternehmens der Gruppe. Soweit es sich nicht um einfache Verhältnisse mit nur wenigen Tochterunternehmen handelt, sind diese Anforderungen ohne eine entsprechende Konsolidierungssoftware in der Regel nicht erfüllbar.

    Auf Grundlage dieser Konsolidierungssoftware erfolgt auch regelmäßig die Prüfung des Konzernabschlusses. Wir beziehen hierbei selbstverständlich die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfungen der Einzelunternehmen ein, insbesondere die Geschäftsvorfälle, die die Unternehmen der Gruppe untereinander betreffen. Damit setzt die Prüfung des Konzernabschlusses auf den Jahresabschlussprüfungen der einzelnen Unternehmen der Unternehmensgruppe auf.

    Insoweit folgt eine Konzernabschlussprüfung grundsätzlich auch den Inhalten einer Jahresabschlussprüfung eines Einzelunternehmens, wenn man von der Prüfung der Konsolidierung absieht. Was eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung ist, haben wir in den vorstehenden Kapiteln ausgeführt.