Gemeinnützige Unternehmen

Gemeinnützige Unternehmen und andere karitative Wohlfahrtsorganisationen erfordern spezielle Kenntnisse im Zuwendungs- und Steuerrecht bzw. Vereinsrecht. Im Vordergrund stehen die Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben, die aber auch finanziell zu erwirtschaften sind und damit bei größeren gemeinnützigen Unternehmen auch kaufmännische Funktionen und Prozesse erfordern.

Als Anbieter von qualifizierten Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsleistungen bieten wir Ihnen unsere volle Unterstützung an. Aus über 30 Jahren Berufserfahrung im Bereich Non-Profit Organisationen können wir für Sie ein Ansprechpartner sein, der Sie wirkungsvoll bei betriebswirtschaftlichen Aufgaben und Fragen unterstützt, denn auch gemeinnützige Unternehmen stehen zunehmend teilweise oder ganz im Wettbewerb mit Anbietern, die ähnliche Tätigkeiten gegen Entgelt erbringen.

Bei gemeinnützigen Unternehmen kommt zuerst der Mensch

 

 

Steuerberatung für gemeinnützige Unternehmen und Wohlfahrtsorganisationen
Menschen stehen im Vordergrund

Allen gemeinnützigen Unternehmen sind die Menschen wichtig, die von ihnen betreut werden. Die Hilfe für andere Menschen und die Verbesserungen des gesellschaftlichen und sozialen Lebens für den jeweiligen gemeinnützigen Unternehmenszweck stellen den Maßstab für das gemeinnützige Handeln dar. Dabei sind aber umfangreiche und teilweise komplizierte Vorschriften und Regelungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht zu beachten, bei denen es auf den guten Willen nicht ankommt. Das Steuerrecht gliedert alle gemeinnützige Tätigkeiten in vier Sphären ein, d. h. die zahlenmäßige Darstellung in Form einer 4-Sphärenrechnung für die Bereiche:

 

  • Ideeller Bereich
  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetriebe
  • wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsprüfung für gemeinnützige Unternehmen und Wohlfahrtsorganisationen
Prüfung der Aktivierung eines neuen RTW

 

Schon hieraus ergeben sich im Verborgenen viele Fallstricke, da diese Einstufungen maßgebend für die steuerliche Würdigung der einzelnen Tätigkeitsfelder sind, d. h. hiervon hängt auch die Verpflichtung zur Abführung von Umsatzsteuer (7 % oder 19 %) oder der Zahlung von Ertragssteuern ab. Entgegen dem weit verbreiteten Glauben, gemeinnützige Unternehmen müssten keine Steuern zahlen, sieht dies in der Praxis oftmals anders aus.

Einzelne wichtige Tätigkeitsfelder unserer gemeinnützigen Mandanten liegen in folgenden Tätigkeitsfeldern:

 

im karitativen Bereich:

  • Gesundheitswesen
  • Sozialarbeit
  • Seniorenpflegeeinrichtungen und andere stationäre Einrichtungen
  • Sozialstationen und andere ambulante Einrichtungen
  • Einrichtungen der Behindertenpflege
  • Kinder- und Jugendbetreuung mit/ohne Heimunterbringung
  • Fahrdienste und Rettungstransporte
  • u.v.m.

im Bereich Arbeitsförderung:

 

  • Fördermaßnahmen der Agentur für Arbeit in freier Trägerschaft
  • Bildungseinrichtungen mit Fortbildung und Umschulungslehrgängen bzw. -maßnahmen.

in Sportvereinen:

 

  • Profi-Sport mit Einkünften aus Sponsoring, aus Fernseh- und andern Vermarktungsrechten
  • Amateursport mit bezuschusster/geförderter ehrenamtlicher Tätigkeit.

im Bereich Kultur:

 

  • Theater, Orchester und Schauspiel
  • Kunstaustellungen
  • Veranstaltungen und Ausrichtung von Events.

Diese Tätigkeiten werden häufig in den Rechtsformen von:

 

  • eingetragenen Vereinen (e. V.)
  • gemeinnützige GmbH´s (gGmbH)
  • gemeinnützigen Stiftungen organisiert.

 

Sind Sie verantwortlich in einem gemeinnützigen Unternehmen tätig und haben Interesse an einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, der Ihre Sprache spricht? Wir würden uns freuen mit Ihnen in Kontakt treten zu dürfen.