Steueroptimierung beginnt mit Ihrem Business
Steueroptimierung oder Steuernsparen sind oftmals emotional geprägte Begriffe, weil alle Unternehmen unter der hohen Steuerlast leiden. Als Steuerberater Potsdam weisen wir aber auch daraauf hin, dass man nicht einfach so "Steuern sparen" kann. Es gibt auch keine (geheime) Tricks, die man kennen müsste oder gar unentdeckte Lücken in Steuergesetzen, die man nutzen kann.
Sind Sie ein multinationaler und weltweit agierender Konzern? Sicherlich nicht, damit sollten Sie sich als Mittelständler von solchen (falschen) Hoffnungen befreien. Wenn Ihnen im Internet oder auf Veranstaltungen dennoch Steuerberater begegnen, die mit diesen Hoffnungen spielen, halten Sie sich bitte zurück. Warum das so ist, sagen wir Ihnen hier.
Wie sollte Steueroptimierung nicht aussehen?
- Zunächst sollte man Vorgehensweisen, bei deren Anwendung erhebliche rechtliche Zweifel bestehen, ob diese legal sind, wie z. B. beim "Cum Ex" Skandal, erst gar nicht in Betracht ziehen. Das Nachspiel in Form von Strafverfolgung und hohen Steuernachzahlungen über viele Jahre ist es nicht wert.
- Als nächstes sollten Sie die sogenannten "Steuersparmodelle" vermeiden. Glauben Sie unzähligen geprellten Anlegern, deren Vermögen verloren gegangen ist.
- Bei den sogenannten Steueroptimierungen mit "Verlustzuweisungen" sollten Sie lieber nicht zugreifen, weil sich diese Verluste oftmals (manchmal erst nach Jahren) als echte (und nicht nur "steuerliche") Verluste erweisen. Es wird dann nämlich nicht nur das steuerliche Einkommen gemindert, sondern auch Ihre Finanzmittel.
- Das kurzfristige Vermeiden von Steuerzahlungen oder deren Verschiebung in die Zukunft, wird immer noch von einzelnen Steuerberatern praktiziert. Dies führt aber später zu höheren Steuerzahlungen oder bringt andere Nachteile mit sich. Damit werden hier insgesamt keine Steuern "gespart", sondern nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Oftmals sehr unangenehm und überraschend, weil dann keiner mehr damit gerechnet hatte.
- Als Steuerberater Potsdam gibt es für uns nur seriöse Steueroptimierungen, die durchaus Steuerersparnisse mit sich bringen könnten. Typische Beispiele sind die Errichtung einer Holdingstruktur, das sog. "Umfinanzierungskarussel", um private Aufwendungen in steuerlich zu berücksichtigende Aufwendungen "umzuwandeln" oder auch die ganze Palette der Gestaltung von Familiengesellschaften. Da haben wir noch gar nicht von steuerfreien Gewinnen im Bereich Immobilienveräußerungen gesprochen.
Den letztgenannten Punkt bieten wir als Steuerberater Potsdam grundsätzlich auch an, aber wir stüpeln hier nicht eine Möglichkeit zur Steueroptimierung über Ihr Unternehmen, egal ob dies zu Ihnen passt oder ob dies nachhaltig ist. Unser Ausgangspunkt für eine Steueroptimierung ist Ihr Business - nicht umgekehrt.
Wie sieht eine sinnvolle Vorgehensweise als Steuerberater Potsdam aus?
Steueroptimierung sollte bereits zu Beginn einer Geschäftstätigkeit relevant sein. Unter Steueroptimierung verstehen wir als Steuerberater Potsdam, sich gemeinsam zusammenzusetzen und unabhängig vom Tagesgeschäft die steuerrechtliche Situation Ihres Unternehmens zu analysieren. Welche Geschäftsentwicklung ist für die Folgejahre absehbar? Welche Zukunftsperspektiven könnte man daraus ableiten?
Darüber hinaus achten wir bei Unternehmensinhabern stets auch auf mögliche Auswirkungen hinsichtlich einer Nachfolgeregelung. Spätestens dann muss natürlich auch das private Vermögen mit einbezogen werden.
Steueroptimierung ist kein einmaliger Vorgang sondern ein Prozess. Wirklich gute Lösungen erreichen wir als Steuerberater Potsdam erfahrungsgemäß nur über einen längeren Zeitraum. Weil es vieles zu beachten gibt, was sich oft erst nach und nach erschließt, ist es wichtig, im Gespräch zu bleiben.
Das Ergebnis einer kontinuierlichen Steueroptimierung soll dazu führen, dass bisherige Steuerzahlungen vermindert oder zukünftige Steuerzahlungen wirklich reduziert oder im Idealfall vermieden werden können. Für uns als Steuerberater Potsdam handelt es sich hier um solides steuerliches Beratungs-Handwerk.
Was was können wir als Steuerberater Potsdam für Sie erreichen?
Eine seriöse Steueroptimierung stellt nicht auf kurzfristige Effekte ab, sondern darauf, dass sich die finanzielle Situation des Unternehmens verbessert. Um es für uns als Steuerberater Potsdam nochmals auf den Punkt zu bringen: Eine Steueroptimierung hat nur ihren Zweck erreicht, wenn sich im Ergebnis die Vermögenssituation verbessert hat. "Steuern sparen" ist nutzlos, wenn es nicht zu einer dauerhaften Steuerminderung führt oder hinterher sogar Geld fehlt.
Eine seriöse Steueroptimierung berücksichtigt immer den individuellen Einzelfall. Es gibt keine Steueroptimierung "von der Stange", weshalb auch so oft die angebotenen "Steuermodelle" versagen. Wir verschaffen uns als Steuerberater Potsdam immer erst ein vollständiges und umfassendes Bild der individuellen Steuersituation in seiner Gesamtheit. Dann prüfen wir zusammen mit den Entscheidungsträgern Schritt für Schritt, was in welcher Form betrieblich (oder auch privat) verändert werden kann und welche verbesserten steuerlichen Folgen sich daraus ableiten lassen.
Die Vermeidung von Steuerrisiken oder Vorbeugung von Steuerschäden in Form von Steuernachzahlungen ist im praktischen Alltag von größerer Bedeutung, als es allgemein im Bewusstsein von Entscheidungsträgern verankert ist.
Wir wollen an dieser Stelle nicht düstere Szenarien wiedergeben oder Ängste wecken. Gleichwohl treten solche Szenarien viel häufiger in Erscheinung, als allgemein angenommen wird, insbesondere wenn scheinbar aus dem "Nichts" plötzlich eine große Steuerzahlung droht.
Unnötige Steuerzahlungen bzw. vermeidbare Steuern entstehen häufig aus nicht erkannten Fehlern und Risiken in der Vergangenheit. Solche Fehler aufzudecken ist für uns als Wirtschaftsprüfer eine Kernkompetenzt, auch in unserer Rolle als Steuerberater Potsdam. Dem begegnen wir durch eine systematische Analyse der finanziellen und steuerrelevanten Geschäftsvorfälle und mordernen Prüfungstechniken.
Deswegen lautet unser Motto auch: "Better save than sorry". Also gehen Sie lieber auf Nummer sicher (mit uns). Dem steht nicht entgegen, dass wir trotzdem für Sie Chancen aufbauen, um die Steuerlast für Ihr Unternehmen dauerhaft mindern zu können.
Rechtsformwahl ist eine steuerliche Grundlage
Für die optimale Rechtsformwahl möchten Ihnen hier eine kleine und leicht verständliche Einführung geben. Die Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen legt nicht nur steuerlich, sondern auch gesellschaftsrechtlich viele Rahmenbedingungen dauerhaft fest. Sie stellt ein wichtiges Instrument der Steueroptimierung dar.
Deswegen sind bei der Gründung eines Unternehmens oder späteren Rechtsformänderungen, hohe Anforderungen an uns als Steuerberater Potsdam zu stellen. Wichtig aber – und damit als erster Schritt – sollte gemeinsam eine unternehmerische Zukunftsperspektive entwickelt werden. Damit vermeiden wir, dass sich nicht nach ein paar Jahren die gewählte Rechtsform als unzweckmäßig herausstellt. Nicht selten verhindert eine ungeeignete Rechtsformwahl die spätere Optimierung der Geschäftstätigkeit.
Die Wahl oder Änderung der richtigen Rechtsform ist also nicht einfach ein paar Kriterien der Rechtsformwahl in geeigneter Weise miteinander zu kombinieren, wie es oftmals suggeriert wird. Stattdessen ist sie eine langfristige Unternehmensentscheidung, meistens für viele Jahre. Auch wir können auf die Darstellung von Kriterien zur Rechtsformwahl nicht verzichten.
Dennoch möchten wir eine etwas andere Herangehensweise vorstellen. Vor allem möchten wir als Steuerberater Potsdam deutlich machen, dass es auch für uns immer an erster Stelle um das zukünftige Geschäftsmodell gehen sollte. Erst im zweitern Schritt folgt das Nachdenken über juristische oder steuerrechtliche Fragen.
Kriterien der Rechtsformwahl
Unsere Darstellungen sind natürlich nur grundlegender Natur. Sie sind so einfach wie möglich gehalten, ohne dass dafür steuerrechtliche oder juristische Kenntnisse erforderlich sind. Wir wollen Ihnen einen Einstieg ermöglichen, zunächst selbstständig über die Kriterien einer Rechtsformwahl nachdenken zu können, bevor Sie einen Steuerberater aufsuchen.
Im Rahmen einer vorausschauenden Unternehmensplanung gibt es zahlreiche Überlegungen, wie man unternehmerisches Handeln langfristig gestalten kann. Neben verschiedenen Aspekten der laufenden Steueroptimierung und Vermeidung von Steuerrisiken, die wir hier als Steuerberater Potsdam dargestellt haben, sollten vor allem folgende Gesichtspunkte im Vordergrund stehen:
Geschäftsfeld(er) und Zielgruppen sollten die Rechtsformwahl mitbestimmen
Selbstverständlich kann man aus einer Gesellschaft heraus unterschiedliche Geschäftsfelder verfolgen, insbesondere wenn es sich um artverwandte Tätigkeiten handelt bzw. es ergänzende Geschäftstätigkeiten betrifft. So ist der Betrieb eines Autohauses ohne angeschlossene Kfz-Werkstatt kaum vorstellbar. Dies würde jedoch zusammen mit einem Mietwagenverleih typischerweise nicht zum üblichen Geschäftsbild eines Autohauses passen. Auch wenn der Mietwagenverleih am gleichen Standort stattfinden würde, würde man hierzu eine weitere, nach außen unterscheidbare Gesellschaft wählen.
Zielgruppe und Branche beachten
Die Gestaltung der Unternehmenstätigkeit in einer oder mehreren Gesellschaften sollte sich also bei Geschäftskunden an üblichen Branchengepflogenheiten orientieren. Sonst kann man bei seinen Kunden auf Irritationen oder Hemmnisse stoßen. Dies gilt umso mehr, wenn es um Privatkunden geht. Hier ist die Erreichung der anvisierten Zielgruppen, insbesondere auch über das Internet, maßgebend. Das Marketing und das Potential, Kunden gewinnen zu können, wird dadurch maßgeblich beeinflusst.
Gerade bei Gründungen oder bei neuen Unternehmen, sollte für die richtige Rechtsformwahl die gewünschte Zielgruppe als Fokus gewählt werden und nicht die Ausgangssituation. Zu Beginn einer Unternehmenstätigkeit werden oft noch nicht genau die Wunschkunden erreicht, die man sich für die spätere Geschäftstätigkeit wünscht. In der Start-Phase ist man auf jeden Umsatz angewiesen. Eine natürliche Geschäftsentwicklung führt üblicherweise von allen möglichen (Klein-) Kunden, die gelegentlich hier einen Bedarf haben, zu großen Kunden bzw. Stammkunden. Diese fühlen sich genau von den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen angesprochen und erzeugen damit eine dauerhafte Nachfrage.
Sofern ein Geschäftsfeld in ggf. verschiedenen Ausprägungen besteht, sollten auch branchentypische Rechtsformen beachtet werden. So ist die OHG für eine Baugesellschaft aus verschiedenen Gründen eher ungeeignet, wohingegen die OHG für den Handel weiterhin eine verbreitete Rechtsform darstellt. Als Steuberater Potsdam können wir Ihnen hier eine fundierte Unterstützung geben.
Produkte und Dienstleistungen in die Rechtsformwahl einbeziehen
Die Rechtsformwahl sollte damit auch auf die anzubietenden Produkte oder Dienstleistungen ausgerichtet werden. Dienstleistungsunternehmen, die mit ihrem Serviceangeboten nach außen treten, bedürfen je nach Wettbewerbssituation einer anderen Rechtsform als reine Vertriebsgesellschaften. Diese wiederrum unterscheiden sich von Produktionsunternehmen. Auch hier sollte man überlegen, wenn beispielsweise Produktion, Service und Vertrieb zusammenfallen, ob eine Aufteilung in mehrere Unternehmen zweckmäßiger ist.
Rechtliche Vorgaben und Entwicklung Geschäftsfelder
Häufig sind rechtliche Vorgaben oder notwendige Zertifizierungen bei unterschiedlichen Geschäftsfeldern zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Zugehörigkeit bestimmter Branchenunternehmen zu Tarifverträgen bzw. Tarifgemeinschaften.
Haftungsrisiken und Kapitalbedarf
Auch die Entwicklung eines Geschäftsfeldes ist beachtenswert. Darauf kann man verzichten, wenn sich im zeitlichen Ablauf keine großen Änderungen oder Schwankungen, insbesondere auch hinsichtlich der Ertragssituation, ergeben. Anders sieht es aus, wenn die Geschäftstätigkeit zu gelegentlichen oder andauernden Verlustsituation führen, die sich wieder mit Zeiten hoher Gewinne abwechseln könnten. Hier ist bei der Rechtsformgestaltung ein hohes steuerliches Können gefragt, wie Sie es von uns als Steuerberater Potsdam voraussetzen können. Verluste könnten steuerlich genutzt werden, um steuerliche Belastungen aus Gewinnen ausgleichen zu können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Rechtsformwahl ist das mit der Geschäftstätigkeit verbundene Haftungspotential, worauf wir im folgenden Abschnitt eingehen.
Grundsätzlich sind Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG) besser geeignet, eine Haftungsbeschränkung für den Betriebsinhaber herbeizuführen.
Das bedeutet nicht, dass es nicht auch bei einer GmbH deutliche Haftungsrisiken für die Gesellschafter gibt oder solche entstehen können. Aber durch die Begrenzung der Haftung auf das Stammkapital sind zunächst hohe Grenzen gesetzt. Bei Personengesellschaften, insbesondere Einzelunternehmen, GbR und OHG entfällt dieser Schutz, der eine rechtliche Inanspruchnahme zunächst auf das haftende Kapital begrenzt.
Steuerliche Vorteile bei Personengesellschaften
Dies ist bei der KG, zumindest für die Kommanditisten, schon eher gewährleistet. Nun wäre es also aus haftungsrechtlicher Sicht theoretisch immer die einfachste Lösung, wenn man sich für eine Kapitalgesellschaft entscheiden würde.
Dies ist aber je nach Situation doch nicht so einfach, weil steuerliche Vorteile, z. B. Kompensation von Gewinnen mit Verlusten, (häufig) nur in der Rechtsform einer Personengesellschaft möglich sind, wenn sich diese auf die persönliche Steuerlast auswirken sollen. Daneben ist auch zu berücksichtigen, dass Kapitalgesellschaften einen deutlich höheren juristischen Aufwand nach sich ziehen, wie z. B. notarielle Beurkundungen. Auch steuerrechtlich sind die Anforderungen deutlich höher gesetzt als bei Personengesellschaften. Personengesellschaften weisen zudem den Vorteil auf, dass sie in der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung oder bei Änderungen im Gesellschafterkreis wesentlich flexibler sind. Auch in finanzieller Hinsicht ist die Ausstattung mit Eigenkapital oder die Entnahme von Mitteln für private Zwecke vergleichsweise einfach. Als Steuerberater Potsdam können wir Ihnen in einem Gespräch gerne noch viel mehr ins Detail gehen, als das an dieser Stelle möglich ist.
Haftungsnachteile bei Personengesellschaften ausgleichen
Die nicht seltene Vorteilhaftigkeit von Personengesellschaften mit dem Nachteil größerer Haftungsrisiken hat dazu geführt, dass vielfältige Gestaltungsformen entwickelt wurden, um doch beides miteinander in Einklang bringen zu können. Diese Überlegungen zielen häufig darauf ab, dass bestimmte Geschäftstätigkeiten mit einem überschaubaren Risiko, wie z. B. die Vermietung von eigenen Grundstücken, keine zusätzliche gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung benötigen.
Ein klassischer Fall ist beispielsweise, dass das Betriebsgrundstück, auf dem das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH seine Geschäftstätigkeit erbringt, in ein Einzelunternehmen oder eine GbR eingebracht wird oder besser noch, gleich von vorneherein gesondert bzw. privat erworben wird. Je nach Gesellschafterkreis und steuerlicher Situation kann dies dann als gewerbliches Unternehmen ausgestaltet werden, steuerrechtlich also in Form des Rechtsinstituts einer Betriebsaufspaltung oder als private Vermögensverwaltung, je nachdem, was steuerlich vorteilhafter ist. Da können wir Ihnen als Steuerberater Potsdam gerne Vorschläge und Alternativen aufzeigen.
Auch GmbH´s können Haftungsprobleme haben
Bei der Rechtsform der GmbH ist weiterhin zu beachten, dass die Begrenzung haftungsrechtlicher Risiken häufig ins Leere geht, wenn die Gesellschafter privat für die Kredite bzw. Darlehen ihrer Bank an die GmbH Bürgschaften erbringen müssen. Auch sollte man bedenken, wenn erhebliche Verluste vorherzusehen sind, dass hier gegenüber Personengesellschaften eine erhöhte Insolvenzantragspflicht besteht. Diese kann bereits entstehen, wenn das Stammkapital durch Verluste aufgebraucht wurde und somit eine Überschuldung vorliegt. Bei Personengesellschaften hingegen kommt es darauf nicht an.
Haftung wird auch durch Kapitalbedarf und Finanzierung beeinflusst
Dies bringt uns bezüglich der Rechtsformwahl auch auf den Gesichtspunkt Kapitalbedarf. Sofern fremde Investoren ihre Finanzmittel zur Verfügung stellen sollen, ist bei klein- und mittelständischen Unternehmen die Rechtsform als GmbH oder ggf. AG angezeigt.
Bankenfinanzierung
Dies gilt natürlich entsprechend auch, wenn in größerem Umfang auf Fördermittel zur Unternehmensfinanzierung zurückgegriffen werden soll. Anders sieht es bei einer Bankfinanzierung aus. Kein Bankinstitut verleiht einfach Geld an eine GmbH mit 25 T€ Stammkapital. Schon gar nicht, wenn das Unternehmen vergleichsweise jung oder noch nicht am Markt etabliert ist.
Regelmäßig werden hier private Sicherheiten beansprucht. Diese reichen von privaten Bürgschaften bis zur Besicherung im Grundbuch des Eigenfamilienheims. Oft kann es zweckmäßig sein, ein Bankdarlehen in einem Einzelunternehmen oder eine GbR aufzunehmen und von dort der eigenen GmbH als Gesellschafterdarlehen weiterzureichen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn man mit Verlusten in der GmbH rechnet. Ähnlich stellt sich auch die Situation dar, wenn eine Finanzierung aus eigenen Mitteln erfolgt. Gesellschafterdarlehen können nämlich unter bestimmten Bedingungen auch als Eigenkapitalersatz dienen.
Die steuerliche Einschätzung der richtigen Rechtsformwahl in einer gegebenen unternehmerischen Situation füllt ganze Bibliotheken. Worauf wir aber als Steuerberater Potsdam im Folgenden noch eingehen wollen, sind die Berücksichtigungen von Gestaltungsüberlegungen bei Familiengesellschaften und bei Gründern, die wir den beiden folgenden Abschnitten kurz zusammenfassen.
Rechtsformwahl bei Familienunternehmen
Viele Unternehmen sind als Familienbetrieb entstanden, weil der Vater (oder Mutter) seinen/ihren Betrieb auf ein Kind oder die Kinder übertragen hat und diese/r das Unternehmen fortführen sollen. Manche Familiengesellschaften bestehen bereits über mehrere Generationen. Jedenfalls besteht häufig für den Betriebsinhaber eines Unternehmens der Wunsch, das Unternehmen als Familiengesellschaft fortzuführen. Hierauf werden wir in unserem nächsten Absatz Unternehmensnachfolge noch eingehen.
Familienangehörige in einem Unternehmen aufzunehmen, kann grundsätzlich drei Gründe haben:
- Zum einen soll die nachfolgende Generation mit dem Betrieb und der Betriebsführung vertraut gemacht werden, eben um eine Unternehmensnachfolge zu ermöglichen
- Und zum anderen sollen regelmäßige steuerliche Vorteile im Einkommensbereich realisiert werden
- Den dritten Grund, Familiengesellschaften oder Familienstiftungen zu gründen, um das umfangreiche Familienerbe zusammenzuhalten und evtl. steuerliche Effekte zu erzielen, betrachten wir hier nicht. Hier steht i. d. Regel die Vermögensverwaltung im Vordergrund und nicht die Weitergabe eines Wirtschaftsunternehmens im Familienkreis.
In diesem Artikel beschäftigen wir uns als Steuerberater Potsdam mit dem zweiten Grund, wobei wir natürlich darauf hinweisen, dass eine Einbeziehung der nachfolgenden Generation in die Unternehmensführung immer erste Priorität besitzen sollte. Die Heranführung an das Unternehmen sollte so früh wie möglich erfolgen. Die Erzielung steuerlicher Vorteile bzw. einer Steueroptimierung erfordert regelmäßig, die Angehörigen an der Einkaufsquelle zu beteiligen, also sie als Gesellschafter aufzunehmen.
Wie geht Steuersparen in Familiengesellschaften?
Die Einkommensteuerersparnis ergibt sich dann aus der Verlagerung von Einkommensanteilen mit hohen Einkommensteuersätzen (z. B. dem Vater oder die Mutter) auf Einkommensanteile mit niedrigen Einkommensteuersätzen (also typischerweise dem Kind bzw. Kindern).
Um an diese steuerlichen Vorteile zu gelangen, sind natürlich einige Hürden zu nehmen. Der Steuerberatung hat eine Vielzahl von steuerrechtlichen Regelungen zu beachten. Regelmäßig sind für eine entsprechende Gestaltung nur Personengesellschaften geeignet oder zumindest Mischformen, wie die GmbH & Co. KG, an denen die Kinder direkt oder indirekt über Unterbeteiligungen oder eine stille Gesellschaft (Innengesellschaft) beteiligt werden. Darüber hinaus werden steuerrechtlich hohe Anforderungen an die gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung gestellt. Es gibt natürlich auch Grenzen, inwieweit eine Einkommensverlagerung durch die Einräumung einer Beteiligung für den Sohn oder Tochter als steuerrechtlich zulässig erachtet wird.
Was ist bei uns als Steuerberater Potsdam bei einer Steueroptimierung zu beachten?
Neben dem Abschluss zivilrechtlich wirksamer Verträge ist bei Innengesellschaften die Beurkundung eines Schenkungsvertrages über die Gesellschaftsanteile vorzunehmen. Bei Minderjährigen ist auch eine Pflegerbestellung für die rechtliche Vertretung des Kindes erforderlich. Gegebenenfalls kann auch noch die Genehmigung durch ein Familiengericht erforderlich sein.
Die gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung hat einem Fremdvergleich statt zu halten. Das heißt, die Regelungen müssen so beschaffen sein, wie sie mit einem fremden Dritten getroffen worden wären. Schließlich sind durch die Rechtsprechung auch Grenzen für eine Gewinnbeteiligung getroffen worden.
Diese hängen davon ab, wie die Kinder beteiligt wurden. Können sie steuerrechtlich als Mitunternehmer eingestuft werden, dann kann die Gewinnbeteiligung höher ausfallen, als wenn sie die Stellung eines (stillen) Teilhabers haben.
Im Übrigen hängt die zulässige Gewinnbeteiligung auch davon ab, ob das Kind eigene Mittel oder scheckungsweise übertragene Mittel für die Gesellschaftsbeteiligung aufgebracht hat. Weiterhin ist bei volljährigen Kindern maßgeblich, ob diese im Betrieb mitarbeiten.
In einem ersten Überblick können wir als Steuerberater Potsdam soweit festhalten, dass der Fiskus nicht einfach (einkommensstarken) Unternehmern diese möglichen Steuersparmöglichkeiten auf einem silbernen Tablett serviert. Steuerrechtlich liegt hier, wie so oft, als ein komplexes Rechtsgebiet vor, welches sich auch noch kontinuierlich durch die Rechtsprechung verändert. Man betritt hier zum Teil auch, wenn man sich in der Gestaltung zu weit vorwagt, „vermintes Gebiet“. Wenn allerdings die steuerliche Gestaltung akkurat und sehr sorgfältig vorbereitet werden, wie wir das Steuerberaer Potsdam vornehmen, dann können sich solche Gestaltungen als durchaus vorteilhaft und empfehlenswert erweisen.
Wir begleiten seit knapp 30 Jahren Unternehmensgründungen und haben auf diesem Gebiet reichhaltige Erfahrungen gesammelt, die wir ausschnittsweise in Grundzügen hier weitergeben wollen. Dabei ist unser Anliegen, dass wir auf einzelne wichtige Gesichtspunkte hinweisen. Diese sind oftmals genauso wichtig, wie die richtige gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Ausgestaltung einer Unternehmensgründung, die wir in Grundzügen in den vorstehenden Abschnitten bereits skizziert haben.
Rechtsformwahl bei Unternehmensgründung (Start up)
In den Medien geht es oft um Start-up´s, die ganz klein angefangen haben und (auf wundersamer Weise) es in kürzester Zeit zu börsennotierten Unternehmen geschafft haben. Da ist oft die Rede von „Inkubatoren“, „Innovationen“, Gründerszene oder Internet-Businessmodellen, die scheinbar auch hohe Millionenverluste anhäufen können, ohne dass es ihrem Unternehmenswert schadet. Diese tollen Geschichten betreffen aber höchstens ein Promille oder weniger der in Deutschland zu verzeichnenden Unternehmesgründungen. Die Realität für Start-up Unternehmen sieht normalerweise anders aus.
Wir als Steuerberater Potsdam hatten es bisher in der Kanzlei mit kleineren Start-up Unternehmen zu tun. Mit großen Arbeitseinsatz und mit wenig Eigenkapital haben sie ihr Business über viele Jahre aufgebaut. Dazu gibt es in der Region Berlin und Land Brandenburg zahlreiche Gründer- und Technologiezentren, mit denen wir teilweise zusammengearbeitet haben. Und es gibt Fördermittel sowie entsprechende Landesprogramme und Landesgesellschaften. Leider, und das ist in der „Start-up – Branche“ kein wirkliches Geheimnis, sind nur weniger als 10 % der Unternehmensgründungen erfolgreich – und das bei einem extrem großen Angebot an Beratern.
Nach vielen Jahren haben wir uns als Steuerberater Potsdam aus diesem Bereich wieder etwas zurückgezogen und betreuen nur noch einzelne echte Start-up Unternehmen, d. h. Gründungen mit realistischen Erfolgschancen. Der Grund hierfür liegt nicht in steuerrechtlichen oder juristischen oder technischen Problemen, die oftmals zu „einem Sterben auf Raten“ führen können. Der Hauptgrund ist oft, dass elementare Grundlagen im Bereich der Finanzierung vernachlässigt werden. Es wird einfach auf das Prinzip „Hoffnung“ gesetzt. Wir mussten schon oftmals mit ansehen, wie Gründer mit Businessplänen von "Experten" „förderfähig“ gemacht wurden und dann letztlich damit doch keinen Erfolg hatten, weil keine realistischen Ansätze ausgearbeitet wurden.
Worauf wir als Steueberater Potsdam bei Existenzgründungen achten
Aus den genannten Gründen betreuen wir nur seriöse Existenzgründungen, wo also nicht der spätere „Exit“, sprich Verkauf an Investoren (schon vor Unternehmensgründung) im Vordergrund steht oder hauptsächlich auf das Prinzip "Hoffnung" gesetzt wird. Unter seriösen Existenzgründungen verstehen wir, wenn neue Unternehmen wirklich dauerhaft und nachhaltig gegründet werden, die aufgrund ihrer zuvor langjährig beruflich tätigen Gründer über ausreichend Know-how und Eigenkapital verfügen. Dann braucht es keine Wunder, damit die Firma sich entwickeln kann. Die erfolgreichsten Unternehmensgründungen sind oftmals die von Handwerkern, ehemaligen Free-Lancern oder Gründern aus anderen Branchen mit einem fundierten langjährigen Berufs- und Branchenwissen.
Als Steuerberater Potsdam zielen wir bei Unternehmensgründungen darauf ab, nicht nur eine steueroptimale Gestaltung für die Gründer umzusetzen, sondern auch eine betriebswirtschaftliche Begleitung, um auch eine Unternehmensteuerung mit finanziellen Planungs- und Kontrollinstrumenten im Unternehmen verankern zu können.
Ausgliederungen und Unternehmenskäufe
Ein weiterer Bereich der Unternehmensgründungen besteht von uns in der Steuerberatung und Betreuung von Unternehmen, die aus bereits bestehenden Unternehmen abgeleitet werden bzw. Ausgliederungen oder die als neues Unternehmen im Rahmen einer bestehenden Firmengruppe gegründet werden. Wir sind darüber auch im Bereich von Unternehmenskäufen bzw. –verkäufen tätig. Hier können wir aus unserer langjährigen Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer ein breites Spektrum an Beratungsleistungen anbieten, welches sich von Due Dilligence bis zur Erstellung von Unternehmensgutachten erstreckt.