Erstellung Ihres Jahresabschlusses 

Die Erstellung Ihres jährlichen Jahresabschlusses ist sowohl eine handelsrechtliche als auch steuerliche, gesetzlich vorgegebene Verpflichtung. Kleinstunternehmen i. S. des § 267a HGB sind jedoch von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars befreit.

Für viele Unternehmen ist die Erstellung ihres Jahresabschlusses durch einen Steuerberater eine reine Pflichtübung - oft nur mit geringen Nutzen und außerdem mit Kosten verbunden.

Warum ist das so?

Manche Steuerberater bzw. ihre Mitarbeiter/innen erstellen den Jahresabschluss unter einer steuerlichen Fokussierung, d. h. mit minimalistischem Aufwand, um lediglich steuerrechtliche Anforderungen abzudecken. Die Generalnorm des Handelsrechts im § 264 Absatz 2 HGB, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, geht dabei oft verloren. Wie es auch anders geht und welchen Nutzen Sie davon als Unternehmenleitung haben können, erläutern wir nachfolgend.

Inhaltsverzeichnis
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    Wie gehen wir bei der Erstellung eines Jahresabschlusses vor?

    Soweit wir selbst die Finanzbuchhaltung für unsere Mandanten führen, übernehmen wir die Erstellung des Jahresabschlusses vollständig auf unserem Datev-System. Die erforderlichen Informationen stimmen wir regelmäßig per E-Mail, Telefon oder über unserer eigene BerKon-Cloud mit dem Mandanten ab. Soweit im Unternehmen selbst eine Buchführung besteht, kommen wir zu Ihnen vor Ort. Hier besprechen wir die einzelnen Punkte zur Erstellung des Jahresabschlusses mit dem/der Buchhalter/in. Anschließend übernehmen wir die digitalen Daten in unser System in Potsdam.

    Neben der technisch-fachlich einwandfreien Umsetzung und den erforderlichen Abschlussbuchungen erfolgt die normgerechte Erstellung des Jahresabschlusses. Wir als Wirtschaftsprüfer beachten ausdrücklich die Situation im Unternehmen und deren voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung. Auch die Einsichtnahme in die rechtlichen Verhältnisse (Verträge, Protokolle, Register, Grundbuchauszüge, etc.) sind für uns wichtige Arbeitsschritte.

    Erstellung Jahresabschluss vom Steuerberater
    Seltenes Exemplar eines Jahresabschluss-Ordners

    Im Grunde machen wir uns, wie bei einer Wirtschaftsprüfung, mit den besonderen Verhältnissen des Unternehmens vertraut. Das sollte laut der Bundesteuerberaterkammer auch für Steuerberater gelten. Wir beenden unsere Arbeiten gewöhnlich mit der Zusendung eines vorläufigen Berichtsexemplars. Dieses bietet die Grundlage für ein gemeinsames Abschlussgespräch mit der Geschäftsleitung.

    Die hier angeführten Arbeiten sind nur ein kleiner Ausschnitt der Tätigkeiten, die wir im Zusammenhang mit einer Jahresabschlusserstellung erbringen. Als Wirtschaftsprüfer legen wir großen Wert auf einen hochwertigen Jahresabschluss. Dieser erfüllt einerseits die gesetzlich normierte Verpflichtung, andererseits gibt er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wieder.

    Warum ist Qualität unverzichtbar?

    Der qualitative Anspruch resultiert zum einen auch daraus, dass wir selbst Jahresabschlüsse für Mandanten erstellen. Diese werden dann von anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft. Dass der von uns erstellte Jahresabschluss nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt oder gar Mängel aufweist, würden wir uns nie nachsagen lassen.

     

    Auswertung des Jahresabschlusses
    Verlässliche Zahlen für Gestaltungsmöglichkeiten

    Zum anderen aber werden wir als Abschlussprüfer bestellt. Dann prüfen wir die Jahresabschlüsse von anderen Steuerberatern, die für diesen Mandanten den Jahresabschluss erstellt haben. Und genau hier kann man häufig die zum Teil erheblichen Unterschiede in der Erstellung eines Jahresabschlusses begutachten. Nicht so sehr im Preis, sondern in der Qualität. Manche Mandanten gehen davon aus, dass alles in Ordnung sein wird, wenn der Steuerberater den Jahresabschluss erstellt hat. Das mag sicher im Einzelfall zutreffen.

    Allerdings ergeben sich in der Mehrzahl der Fälle, die wir zur Prüfung bekommen, von unserer Seite Beanstandungen. Teilweise können diese sogar dazu führen, dass der Jahresabschluss nochmals komplett neu erstellt werden muss.

    Manchmal bleiben auch Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten, ungenutzt. Damit hätte eine bessere (Außen-) Darstellung des Jahresabschlusses erreicht werden können.

    Aus der Erstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich das entsprechende Jahresergebnis, das wiederum Steuerbelastungen verursacht. Diese können bis zu einem gewissen Grad beeinflusst werden. Wenn das aber bei Vorlage des erstellten Jahresabschlusses durch den Steuerberater nicht mit der Geschäftsleitung kommuniziert wird, dann kann hierauf auch kein Einfluss genommen werden.

    Jede Geschäftsleitung sollte sich unseres Erachtens jährlich ein bis zwei Stunden Zeit für ein Abschlussgespräch mit ihrem Steuerberater nehmen. Dann kann festgestellt werden, ob der Jahresabschluss wirklich mit der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens zusammenpasst. Auf keinen Fall sollte man die Zahlen „als gegeben“ und unabänderlich betrachten.

    Welche Auswirkungen hat ein Jahresabschluss?

    Der Jahresabschluss dient als Grundlage für die Erstellung der Steuererklärungen und auch als Basis für die Festlegung der Ergebnisverwendung, z. B. für Gewinnausschüttungen.

    Ein Jahresabschluss kann aber auch wichtige Erkenntnisse über das Unternehmen liefern. Eine gute Erstellung des Jahresabschlusses bietet der Geschäftsleitung einen  beträchtlichen Nutzen. Aussagen zu Schwächen bzw. Stärken einzelner Geschäftsbereiche, die Ausstattung mit Eigenkapital und Liquiden Mitteln, die relative Verschuldungssituation oder Probleme bei der Eintreibung von Forderungen, etc. lassen sich aufzeigen.

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    Auch sollte daran gedacht werden, dass der erstellte Jahresabschluss durch die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger für alle Welt einsehbar ist. Damit stellt er so etwas wie eine Visitenkarte für neue Geschäftspartner dar, die sich vor der ersten Kontaktaufnahme über das Unternehmen informieren.

    Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch bei uns in Potsdam oder bei Ihnen vor Ort.