Rechtsformwahl ist eine steuerliche Grundlage

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    Für die optimale Rechtsformwahl möchten Ihnen hier eine kleine und leicht verständliche Einführung geben. Die Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen legt nicht nur steuerlich, sondern auch gesellschaftsrechtlich viele Rahmenbedingungen dauerhaft fest. Sie stellt ein wichtiges Instrument der Steueroptimierung dar.

    Deswegen sind bei der Gründung eines Unternehmens oder späteren Rechtsformänderungen, z. B. durch Umwandlung oder Verschmelzung von Unternehmen, hohe Anforderungen an den Steuerberater zu stellen. Wichtig aber – und damit als erster Schritt – sollte eine > unternehmerische Zukunftsperspektive entwickelt werden. Somit kann sich nicht nach ein paar Jahren die gewählte Rechtsform als unzweckmäßig herausstellen. Nicht selten verhindert eine ungeeignete Rechtsformwahl die spätere Optimierung der Geschäftstätigkeit.

    Die Wahl oder Änderung der richtigen Rechtsform ist also nicht einfach ein paar Kriterien der Rechtsformwahl in geeigneter Weise miteinander zu kombinieren, wie es oftmals suggeriert wird. Stattdessen ist sie eine langfristige Unternehmensentscheidung, meistens für viele Jahre. Auch wir können auf die Darstellung von Kriterien zur Rechtsformwahl nicht verzichten.

    Dennoch möchten wir eine etwas andere Herangehensweise vorstellen. Vor allem möchten wir deutlich machen, dass es auch für einen Steuerberater immer an erster Stelle um das zukünftige Business- bzw. Geschäftsmodell gehen sollte. Erst im zweitern Schritt folgt das Nachdenken über juristische oder steuerrechtliche Fragen.

    Die richtige Entscheidung bei der Rechtsformwahl
    Die richtige Entscheidung bei der Rechtsformwahl ist ausschlaggebend
    für den langfristigen Unternehmenserfolg

    Bei der Rechtsformwahl unterscheiden wir grundlegend zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Bild per Klick vergrößern):

    Daneben gibt es sog. Mischformen, in denen eine Kombination stattfindet. Die bekannteste Mischform stellt hier die GmbH & Co. KG dar.

    Kriterien der Rechtsformwahl

    Unsere Darstellungen sind natürlich nur grundlegender Natur. Sie sind so einfach wie möglich gehalten, ohne dass dafür steuerrechtliche oder juristische Kenntnisse erforderlich sind. Wir wollen Ihnen einen Einstieg ermöglichen, zunächst selbstständig über die Kriterien einer Rechtsformwahl nachdenken zu können, bevor Sie einen Steuerberater aufsuchen.

    Im Rahmen einer vorausschauenden Unternehmensplanung gibt es zahlreiche Überlegungen, wie man unternehmerisches Handeln langfristig gestalten kann. Neben verschiedenen Aspekten der laufenden  Steueroptimierung und Vermeidung von Steuerrisiken, die wir hier dargestellt haben, sollten vor allem folgende Gesichtspunkte im Vordergrund stehen:

    1) Geschäftsfeld(er) und Zielgruppen sollten die Rechtsformwahl mitbestimmen

    Selbstverständlich kann man aus einer Gesellschaft heraus unterschiedliche Geschäftsfelder verfolgen, insbesondere wenn es sich um artverwandte Tätigkeiten handelt bzw. es ergänzende (komplementäre) Geschäftstätigkeiten betrifft. So ist der Betrieb eines Autohauses ohne angeschlossene Kfz-Werkstatt kaum vorstellbar, aber der Betrieb zusammen mit einem Mietwagenverleih würde typischerweise nicht zum üblichen Geschäftsbild eines Autohauses passen. Auch wenn der Mietwagenverleih am gleichen Standort stattfinden würde, würde man hierzu eine weitere, nach außen unterscheidbare Gesellschaft mit entsprechendem Geschäftszweck und Erscheinungsbild, wählen.

    Zielgruppe und Branche beachten

    Die Gestaltung der Unternehmenstätigkeit in einer oder mehreren Gesellschaften sollte sich also bei Geschäftskunden (B : B) an üblichen Branchengepflogenheiten orientieren. Sonst kann man bei seinen Kunden auf Irritationen oder Hemmnisse stoßen. Dies gilt umso mehr, wenn es um Privatkunden geht (B : C), da hier die Erreichung der anvisierten Zielgruppen, insbesondere auch über das Internet, maßgebend das Marketing und das Potential, Kunden gewinnen zu können, beeinflusst.

    nachhaltige Rechtsformwahl durch den Steuerberater
    natürliche Geschäftsentwicklung braucht Nachhaltigkeit

    Gerade bei Gründungen oder bei neuen Unternehmen, siehe hierzu auch Unternehmensgründungen, sollte für die richtige Rechtsformwahl die gewünschte Zielgruppe als Fokus gewählt werden und nicht die Ausgangssituation. Zu Beginn einer Unternehmenstätigkeit werden oft noch nicht genau die Wunschkunden erreicht, die man sich für die spätere Geschäftstätigkeit wünscht. In der Start-Phase ist man auf jeden Umsatz angewiesen. Eine natürliche Geschäftsentwicklung führt üblicherweise von allen möglichen (Klein-) Kunden, die gelegentlich hier einen Bedarf haben, zu großen Kunden bzw. Stammkunden. Diese fühlen sich genau von den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen angesprochen und erzeugen damit eine dauerhafte Nachfrage.

    Sofern ein Geschäftsfeld in ggf. verschiedenen Ausprägungen besteht, sollten auch branchentypische Rechtsformen beachtet werden. So ist die OHG für eine Baugesellschaft aus verschiedenen Gründen eher ungeeignet, wohingegen die OHG für den Handel weiterhin eine verbreitete Rechtsform darstellt.

    Produkte und Dienstleistungen in die Rechtsformwahl einbeziehen

    Die Rechtsformwahl sollte damit auch auf die anzubietenden Produkte oder Dienstleistungen ausgerichtet werden. Dienstleistungsunternehmen, die mit ihrem Serviceangeboten nach außen treten, bedürfen je nach Wettbewerbssituation einer anderen Außenerscheinung ihrer Rechtsform als reine Vertriebsgesellschaften oder Produktionsunternehmen. Auch hier sollte man überlegen, wenn beispielsweise Produktion, Service und Vertrieb zusammenfallen, ob eine Aufteilung in mehrere Unternehmen zweckmäßiger ist.

    Rechtliche Vorgaben und Entwicklung Geschäftsfelder

    Häufig sind rechtliche Vorgaben oder notwendige Zertifizierungen bei unterschiedlichen Geschäftsfeldern zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Zugehörigkeit bestimmter Branchenunternehmen zu Tarifverträgen bzw. Tarifgemeinschaften.

    2) Haftungsrisiken und Kapitalbedarf

    Auch die Entwicklung eines Geschäftsfeldes ist beachtenswert. Darauf kann man verzichten, wenn sich im zeitlichen Ablauf keine großen Änderungen oder Schwankungen, insbesondere auch hinsichtlich der Ertragssituation, ergeben. Anders sieht es aus, wenn die Geschäftstätigkeit zu gelegentlichen oder andauernden Verlustsituation führen, die sich wieder mit Zeiten hoher Gewinne abwechseln könnten. Hier ist bei der Rechtsformgestaltung ein hohes steuerliches Können des Steuerberaters gefragt. Verluste können steuerlich genutzt werden, um steuerliche Belastungen aus Gewinnen ausgleichen zu können.

    Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Rechtsformwahl ist das mit der Geschäftstätigkeit verbundene Haftungspotential, worauf wir im folgenden Abschnitt eingehen.

    Grundsätzlich sind Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG) besser geeignet, eine Haftungsbeschränkung für den Betriebsinhaber herbeizuführen.

    Das bedeutet nicht, dass es nicht auch bei einer GmbH deutliche Haftungsrisiken für die Gesellschafter gibt oder solche entstehen können. Aber durch die Begrenzung der Haftung auf das Stammkapital sind zunächst hohe oder höhere Grenzen gesetzt, bevor ein Gesellschafter durch rechtliche Auseinandersetzungen in die persönliche Haftung genommen werden kann. Bei Personengesellschaften, insbesondere Einzelunternehmen, GbR und OHG entfällt dieser Schutz, der eine rechtliche Inanspruchnahme zunächst auf das haftende Kapital begrenzt.

    Unterschiedliche Haftung bei den Rechtsformen
    Haftungsfragen sollten im Vorfeld geklärt werden

    Steuerliche Vorteile bei Personengesellschaften

    Dies ist bei der KG, zumindest für die Kommanditisten, schon eher gewährleistet. Nun wäre es also aus haftungsrechtlicher Sicht theoretisch immer die einfachste Lösung, wenn man sich für eine Kapitalgesellschaft entscheiden würde.

    Dies ist aber je nach Situation doch nicht so einfach, weil steuerliche Vorteile, z. B. Kompensation von Gewinnen mit Verlusten, (häufig) nur in der Rechtsform einer Personengesellschaft möglich sind. Daneben ist auch zu berücksichtigen, dass Kapitalgesellschaften einen deutlich höheren juristischen Aufwand nach sich ziehen, wie z. B. notarielle Beurkundungen. Auch steuerrechtlich sind die Anforderungen deutlich höher gesetzt als bei Personengesellschaften. Personengesellschaften weisen zudem den Vorteil auf, dass sie in der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung oder bei Änderungen im Gesellschafterkreis wesentlich flexibler sind. Auch in finanzieller Hinsicht ist die Ausstattung mit Eigenkapital oder die Entnahme von Mitteln für private Zwecke vergleichsweise einfach.

    Haftungsnachteile bei Personengesellschaften ausgleichen

    Die nicht seltene Vorteilhaftigkeit von Personengesellschaften mit dem Nachteil größerer Haftungsrisiken hat dazu geführt, dass vielfältige Gestaltungsformen entwickelt wurden, um doch beides miteinander in Einklang bringen zu können. Diese Überlegungen zielen häufig darauf ab, dass bestimmte Geschäftstätigkeiten mit einem überschaubaren Risiko, wie z. B. die Vermietung von eigenen Grundstücken, bei sorgfältiger Geschäftsplanung und finanzieller Absicherung keine zusätzliche gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung benötigen.

    Ein klassischer Fall ist beispielsweise, dass das Betriebsgrundstück, auf dem das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH seine Geschäftstätigkeit erbringt, in ein Einzelunternehmen oder eine GbR eingebracht wird oder besser noch, gleich von vorneherein gesondert bzw. privat erworben wird. Je nach Gesellschafterkreis und steuerlicher Situation kann dies dann als gewerbliches Unternehmen ausgestaltet werden, steuerrechtlich also in Form des Rechtsinstituts einer Betriebsaufspaltung oder als private Vermögensverwaltung, je nachdem, was steuerlich vorteilhafter ist.

    Auch GmbH´s haben Haftungsprobleme

    Bei der Rechtsform der GmbH ist weiterhin zu beachten, dass die Begrenzung haftungsrechtlicher Risiken häufig ins Leere geht, wenn die Gesellschafter privat für die Kredite bzw. Darlehen ihrer Bank an die GmbH Bürgschaften erbringen müssen. Auch sollte man bedenken, wenn erhebliche Verluste vorherzusehen sind oder die finanzielle Ausstattung mit Eigenkapital vergleichsweise schwach ist (wie bei unterkapitalisierten GmbH´s), dass hier gegenüber Personengesellschaften eine erhöhte Insolvenzantragspflicht besteht. Diese kann bereits entstehen, wenn das Stammkapital durch Verluste aufgebraucht wurde und somit eine Überschuldung vorliegen kann, worauf es insofern bei Personengesellschaften erstmal nicht ankommt.

    Kapitalbedarf Rechtsformwahl
    Der Kapitalbedarf muss gut durchdacht sein

    Haftung wird auch durch Kapitalbedarf und Finanzierung beeinflusst

    Dies bringt uns bezüglich der Rechtsformwahl auch auf den Gesichtspunkt Kapitalbedarf. Sofern fremde Investoren ihre Finanzmittel zur Verfügung stellen sollen, ist bei klein- und mittelständischen Unternehmen die Rechtsform als GmbH angezeigt. Niemand möchte die notwendigen Vertragsgestaltungen als Privatperson unterzeichnen.

    3) Rechtsformwahl bei Familienunternehmen

    Dies gilt natürlich entsprechend auch, wenn in größerem Umfang auf Fördermittel zur Unternehmensfinanzierung zurückgegriffen werden soll. Anders sieht es bei einer Bankfinanzierung aus. Kein Bankinstitut verleiht einfach Geld an eine GmbH mit 25 T€ Stammkapital. Schon gar nicht, wenn das Unternehmen vergleichsweise jung oder noch nicht am Markt etabliert ist.

    Regelmäßig werden hier private Sicherheiten beansprucht. Diese reichen von privaten Bürgschaften bis zur Besicherung im Grundbuch des Eigenfamilienheims. Oft kann es zweckmäßig sein, dieses Bankdarlehen in einem Einzelunternehmen oder eine GbR aufzunehmen und von dort der eigenen GmbH als Gesellschafterdarlehen weiterzureichen, insbesondere dann, wenn man mit Verlusten in der GmbH rechnet. Ähnlich stellt sich auch die Situation dar, wenn eine Finanzierung aus eigenen Mitteln erfolgt. Gesellschafterdarlehen können nämlich unter bestimmten Bedingungen auch als Eigenkapitalersatz dienen.

    Rechtsform beim Familienbetrieb in Potsdam
    Besonderheiten beim Familienbetrieb

    Die steuerliche Einschätzung der richtigen Rechtsformwahl in einer gegebenen unternehmerischen Situation füllt ganze Bibliotheken. Worauf wir aber im Folgenden noch eingehen wollen, sind die Berücksichtigungen von Gestaltungsüberlegungen bei Familiengesellschaften und bei Gründern, die wir den beiden folgenden Abschnitten kurz zusammenfassen.

    Viele Unternehmen sind als Familienbetrieb entstanden, weil der Vater (oder Mutter) seinen/ihren Betrieb auf ein Kind oder die Kinder übertragen hat und diese/r das Unternehmen fortführen sollen. Manche Familiengesellschaften bestehen bereits über mehrere Generationen. Jedenfalls besteht häufig für den Betriebsinhaber eines Unternehmens, wenn er ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat, der Wunsch, das Unternehmen als Familiengesellschaft fortzuführen. Hierauf werden wir in unserem nächsten Absatz Unternehmensnachfolge noch eingehen.

    Familienangehörige in einem Unternehmen aufzunehmen, kann grundsätzlich drei Gründe haben:

    •  Zum einen soll die nachfolgende Generation mit dem Betrieb und der Betriebsführung vertraut gemacht werden, eben um eine Unternehmensnachfolge zu ermöglichen

    • Und zum anderen sollen regelmäßige steuerliche Vorteile im Einkommensbereich realisiert werden

    • Den dritten Grund, Familiengesellschaften oder Familienstiftungen zu gründen, um das umfangreiche Familienerbe zusammenzuhalten und evtl. steuerliche Effekte zu erzielen, betrachten wir hier nicht. Hier steht i. d. Regel die Vermögensverwaltung im Vordergrund und nicht die Weitergabe eines Wirtschaftsunternehmens im Familienkreis.

    In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem zweiten Grund, wobei wir natürlich darauf hinweisen, dass eine Einbeziehung der nachfolgenden Generation in die Unternehmensführung immer erste Priorität besitzen sollte. Die Heranführung an das Unternehmen sollte so früh wie möglich erfolgen. Die Erzielung steuerlicher Vorteile bzw. einer Steuerersparnis erfordert regelmäßig, die Angehörigen an der Einkaufsquelle zu beteiligen, also sie als Gesellschafter aufzunehmen.

    Rechtsformwahl vom Steuerberater in Potsdam
    die Heranführung der nachfolgenden Generation
    an die Unternehmensführung sollte immer erste Priorität besitzen

    Wie geht Steuersparen in Familiengesellschaften?

    Die Einkommensteuerersparnis ergibt sich dann aus der Verlagerung von Einkommensanteilen mit hohen Einkommensteuersätzen (z. B. dem Vater oder die Mutter) auf Einkommensanteile mit niedrigen Einkommensteuersätzen (also typischerweise dem Kind bzw. Kindern).

    Um an diese steuerlichen Vorteile zu gelangen, sind natürlich einige Hürden zu nehmen. Der Steuerberatung hat eine Vielzahl von steuerrechtlichen Regelungen zu beachten. Regelmäßig sind für eine entsprechende Gestaltung nur Personengesellschaften geeignet oder zumindest Mischformen, wie die GmbH & Co. KG, an denen die Kinder direkt oder indirekt über Unterbeteiligungen oder eine stille Gesellschaft (Innengesellschaft) beteiligt werden. Darüber hinaus werden steuerrechtlich hohe Anforderungen an die gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung gestellt. Es gibt natürlich auch Grenzen, inwieweit eine Einkommensverlagerung durch die Einräumung einer Beteiligung für den Sohn oder Tochter als steuerrechtlich zulässig erachtet wird.

    Was ist bei einer Steueroptimierung zu beachten?

    Neben dem Abschluss zivilrechtlich wirksamer Verträge ist bei Innengesellschaften die Beurkundung eines Schenkungsvertrages über die Gesellschaftsanteile vorzunehmen. Bei Minderjährigen ist auch eine Pflegerbestellung für die rechtliche Vertretung des Kindes erforderlich. Gegebenenfalls kann auch noch die Genehmigung durch ein Familiengericht erforderlich sein.

    4) Rechtsformwahl bei Unternehmensgründung (Start up)

    Die gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung hat einem Fremdvergleich statt zu halten. Das heißt, die Regelungen müssen so beschaffen sein, wie sie mit einem fremden Dritten getroffen worden wären. Schließlich sind durch die Rechtsprechung auch Grenzen für eine Gewinnbeteiligung (Angemessenheit der Gewinnverteilung) getroffen worden.

    Diese hängen davon ab, wie die Kinder beteiligt wurden. Können sie steuerrechtlich als Mitunternehmer eingestuft werden, dann kann die Gewinnbeteiligung höher ausfallen, als wenn sie die Stellung eines (stillen) Teilhabers haben.

    Im Übrigen hängt die zulässige Gewinnbeteiligung auch davon ab, ob das Kind eigene Mittel oder scheckungsweise übertragene Mittel für die Gesellschaftsbeteiligung aufgebracht hat. Weiterhin ist bei volljährigen Kindern maßgeblich, ob diese im Betrieb mitarbeiten.

    In einem ersten Überblick können wir soweit festhalten, dass der Fiskus nicht einfach (einkommensstarken) Unternehmern diese möglichen Steuersparmöglichkeiten auf einem silbernen Tablett serviert. Steuerrechtlich liegt hier, wie so oft, ein komplexes Rechtsgebiet vor, welches sich auch kontinuierlich durch die Rechtsprechung verändert. Man betritt hier zum Teil auch, wenn man sich in der Gestaltung zu weit vorwagt, „vermintes Gebiet“. Wenn allerdings die steuerliche Gestaltung akkurat und systematisch sehr sorgfältig vorbereitet werden, dann können sich solche Gestaltungen als durchaus vorteilhaft und empfehlenswert erweisen.

    Wir begleiten seit über 20 Jahren Unternehmensgründungen und haben auf diesem Gebiet reichhaltige Erfahrungen gesammelt, die wir ausschnittsweise in Grundzügen hier weitergeben wollen. Dabei ist unser Anliegen, dass wir auf einzelne wichtige Gesichtspunkte hinweisen. Diese sind oftmals genauso wichtig, wie die richtige gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Ausgestaltung einer Unternehmensgründung, die wir in Grundzügen in den vorstehenden Abschnitten bereits skizziert haben.

    Rechtsformwahl für Existenzgründer

    In den Medien geht es oft um Start-up´s, die ganz klein angefangen haben und (auf wundersamer Weise) es in kürzester Zeit zu börsennotierten Unternehmen geschafft haben. Da ist oft die Rede von „Inkubatoren“, „Innovationen“, Gründerszene oder Internet-Businessmodellen, die scheinbar auch hohe Millionenverluste anhäufen können, ohne dass es ihrem Unternehmenswert schadet. Diese tollen Geschichten betreffen aber höchstens ein Promille oder weniger der in Deutschland zu verzeichnenden Unternehmesgründungen. Die Realität für Start-up Unternehmen sieht normalerweise anders aus.

    Rechtsformwahl Start-Up
    ein langfristig erfolgreiches Business wird
    Schritt für Schritt aufgebaut

    In unserer Kanzlei hatten wir es bisher mit kleineren Start-up Unternehmen zu tun. Mit großen Arbeitseinsatz und mit wenig Eigenkapital haben sie ihr Business über viele Jahre aufgebaut. Dazu gibt es in der Region Berlin und Land Brandenburg zahlreiche Gründer- und Technologiezentren, mit denen wir teilweise zusammengearbeitet hatten. Und es gibt Fördermittel sowie entsprechende Landesprogramme und Landesgesellschaften. Leider, und das ist in der „Start-up – Branche“ kein wirkliches Geheimnis, sind nur weniger als 10 % der Unternehmensgründungen erfolgreich – und das bei einem sehr großen Angebot an Beratern.

    Rechtsformwahl vom Steuerberater in Potsdam
    mit unserer Beratung können Sie mit einem guten
    und sicheren Gefühl loslegen

    Nach vielen Jahren haben wir uns aus diesem Bereich wieder etwas zurückgezogen und betreuen einzelne echte Start-up Unternehmen, d. h. Gründungen mit realistischen Überlebenschancen. Der Grund hierfür liegt nicht in steuerrechtlichen oder juristischen oder technischen Problemen, die zwar auch oftmals zu „einem Sterben auf Raten“ führen können. Der Hauptgrund ist oft, dass elementare Grundlagen im Bereich der Finanzierung ignoriert werden. Es wird einfach auf das Prinzip „Hoffnung“ gesetzt. Wir mussten schon oftmals mit ansehen, wie Gründer mit Businessplänen von "Experten" „förderfähig“ gemacht wurden und dann letztlich damit doch keinen Erfolg hatten.

    Worauf bei Existenzgründungen zu achten ist

    Aus den genannten Gründen betreue seriöse Existenzgründungen, wo also nicht der spätere „Exit“, sprich Verkauf an Investoren im Vordergrund steht oder hauptsächlich auf das Prinzip "Hoffnung" gesetzt wird. Unter seriösen Existenzgründungen verstehen wir, wenn neue Unternehmen wirklich dauerhaft gegründet werden, die aufgrund ihrer zuvor langjährig beruflich tätigen Gründer über ausreichend Know-how und Eigenkapital verfügen. Dann braucht es keine Wunder, damit die Firma überleben kann. Die erfolgreichsten Unternehmensgründungen sind oftmals die von Handwerkern, ehemaligen Free-Lancern oder Gründern aus anderen Branchen mit einem fundierten langjährigen Berufs- und Branchenwissen.

    Unsere Steuerberatung zielt bei Unternehmensgründungen darauf ab, nicht nur eine steueroptimale Gestaltung für die Gründer umzusetzen, sondern auch eine betriebswirtschaftliche Begleitung, um insbesondere auch eine Unternehmensteuerung mit finanziellen Planungs- und Kontrollinstrumenten verankern zu können.

    Ausgliederungen und Unternehmenskäufe

    Ein weiterer Bereich der Unternehmensgründungen besteht von uns in der Steuerberatung und Betreuung von Unternehmen, die aus bereits bestehenden Unternehmen abgeleitet werden bzw. Ausgliederungen oder die als neues Unternehmen im Rahmen einer bestehenden Firmengruppe gegründet werden. Wir sind darüber auch im Bereich von Unternehmenskäufen bzw. –verkäufen tätig. Hier können wir aus unserer langjährigen Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer ein breites Spektrum an Beratungsleistungen anbieten, welches sich von Due Dilligence bis zur Erstellung von Unternehmensgutachten erstreckt.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter Gutachten/Unternehmensbewertungen.

    5) Unternehmensnachfolge und Rechtsformwahl

    Da das Thema Unternehmensnachfolge eine eigene steuerliche Thematik darstellt, haben wir dies in einem gesonderten Artikel dargestellt, den wir in Kürze noch auf dieser Homepage veröffentlichen werden.

    In einem persönlichen Gesprächen können wir Ihnen gerne die für Sie und Ihr Unternehmen wichtigsten Aspekte aufzeigen.