Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2018 nach der Neuregelung abschreiben

Das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken bei Rechteüberlassungen führte zur Anhebung der Grenzen der Anschaffungs- und Herstellungskosten (A/HK) der sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG).

 

Ab dem 01.01.2018 gilt Folgendes:

Sofortabschreibung

Übersteigen die A/HK eines Wirtschaftsgutes 800 € nicht (zuvor 410 €), können sie im Jahr der Anschaffung als Sofortaufwand komplett abgeschrieben werden. Wird diese Variante gewählt, sind GWG, deren A/HK betragsmäßig höher als 250 € sind (vorher 150 €), in einem laufenden Verzeichnis zu erfassen, soweit die notwendigen Angaben nicht in der Buchhaltung ersichtlich sind.

Wählt der Unternehmer die Sofortabschreibung für GWG unter 800 € A/HK, finden für Wirtschaftsgüter über 800 € die allgemeinen Abschreibungsregelungen Anwendung.

Computerprogramme

Die Grenze der Einkommensteuer-Richtlinien für Computerprogramme wie Trivialprogramme in Höhe von 410 € orientierte sich bisher an der Grenze für die Bewertungsfreiheit von GWG. Daher ist künftig eine Anhebung in den Einkommensteuer-Richtlinien ebenfalls auf 800 € vorgesehen.

Sammelposten

Die Möglichkeit der Bildung eines jahresbezogenen Sammelpostens für GWG über 250 € (bis 31.12.2017 über 150 €), der insgesamt über 5 Jahre abzuschreiben ist, bleibt gleichwohl erhalten. In diesem Fall entfällt auch die Aufnahme in ein laufendes Verzeichnis. Wirtschaftsgüter, die günstiger als 250 € sind (zuvor 150 €), sind von der Aufnahme in den Sammelposten nicht ausgeschlossen. Es besteht folglich keine Pflicht zur sofortigen Abschreibung in voller Höhe.

 

Anmerkung: Hinzuweisen ist jedoch ausdrücklich darauf, dass die Wahl zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten einheitlich für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter zu erfolgen hat.

 

Empfehlung: Sollte die Ausnutzung dieser, ggf. aus steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht günstigeren, Abschreibungsbedingungen gewünscht sein, empfiehlt sich eine Verlagerung der Beschaffung dieser Wirtschaftsgüter in das Jahr 2018.