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Rechtsformwahl für den Mittelstand: Beratung aus Potsdam für Ihr Unternehmen

Die Rechtsformwahl im Mittelstand ist eine unternehmerische Weichenstellung mit langfristiger Wirkung. Sie beeinflusst Steuern, Haftung, Finanzierung und Gestaltungsspielräume.

Als Steuerberater aus Potsdam begleitet BerKon mittelständische Unternehmen aus Potsdam, Berlin und Umgebung bei der Rechtsformwahl und bei notwendigen Anpassungen der Struktur.

Illustration verschiedener Optionen für die Rechtsformwahl

Die richtige Entscheidung bei der Rechtformwahl ist ausschlaggebend für den Unternehmenserfolg.

Rechtsformwahl im Mittelstand: Mehr als eine steuerliche Frage

Warum ist die Rechtformwahl als wichtige unternehmerische Entscheidung zu betrachten?

Die Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen oder eine spätere Rechtsformänderung ist in erster Linie eine unternehmerische Entscheidung. Häufig wird die Wahl der Rechtsform nur aus juristischer oder enger steuerlicher Perspektive betrachtet. Die Folgen zeigen sich oft erst nach Jahren und können dann nur mit hohem Aufwand korrigiert werden.

Unser Ansatz in der Beratung zur Rechtsformwahl für mittelständische Unternehmen im Raum Potsdam und Berlin richtet sich konsequent auf Ihre Zukunftsperspektive. Wir betrachten Ihr Geschäftsmodell, Ihre Zielgruppen, Ihre persönliche Situation und Ihre strategischen Ziele. Auf dieser Basis vermeiden wir, dass sich die gewählte Rechtsform nach wenigen Jahren als unzweckmäßig erweist und spätere Steueroptimierungen oder strukturelle Veränderungen blockiert.

Welche typischen Anlässe im Mittelstand können die Wahl einer neuen Rechtsform anstoßen?

Im Mittelstand gibt es typische Anlässe, zu denen die Rechtsform überprüft oder geändert werden sollte, zum Beispiel:

  • die Gründung eines neuen Unternehmens oder eines neuen Geschäftsbereichs
  • starkes Wachstum oder eine geplante Internationalisierung
  • der Einstieg oder Ausstieg von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern
  • größere Investitionen oder eine veränderte Finanzierungsstrategie
  • die Vorbereitung der Unternehmensnachfolge innerhalb oder außerhalb der Familie
  • Restrukturierungen in wirtschaftlich angespannten Situationen

Welche Bedeutung hat die Rechtsformwahl für den langfristigen Unternehmenserfolg?

Die Rechtsformwahl für mittelständische Unternehmen legt zentrale Rahmenbedingungen fest. Sie beeinflusst insbesondere:

  • die steuerliche Belastung von Unternehmen und Gesellschaftern
  • den Umfang der persönlichen Haftung der Inhaber
  • die Finanzierungsmöglichkeiten und den Zugang zu Eigen- und Fremdkapital
  • die Flexibilität bei Gesellschafterwechsel, Umstrukturierungen und Nachfolge
  • die Außenwirkung bei Kunden, Banken und anderen Geschäftspartnern

Gerade die Nachfolgeregelung wird bei der Rechtsformwahl oft unterschätzt. Eine vorausschauend gewählte Rechtsform erleichtert die spätere Unternehmensnachfolge erheblich, sei es innerhalb der Familie, durch Verkauf an externe Käufer oder durch Management-Buy-out. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Unternehmensnachfolge im Mittelstand.

Die Rechtsformwahl ist damit ein wichtiges Instrument der Steueroptimierung und der Stabilität Ihres Geschäftsmodells.

BerKons Ansatz: Wir verbinden steuerliche Expertise mit einem klaren Blick für Ihre unternehmerische Zukunft, damit Sie Entscheidungen treffen, die heute wie morgen tragen.

1) Grundlagen der Rechtsformwahl: Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Mischformen

Für die Rechtsformwahl unterscheiden wir im Kern zwischen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Mischformen. Jede Gruppe bringt typische Vor- und Nachteile mit sich, die im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden müssen.

Personengesellschaften in der Rechtsformwahl

Zu den Personengesellschaften zählen insbesondere das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Personengesellschaften sind häufig flexibler in der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung und bieten in vielen Situationen steuerliche Vorteile, etwa bei der Nutzung von Verlusten. Dem steht ein höheres persönliches Haftungsrisiko der Inhaber gegenüber.

Kapitalgesellschaften in der Rechtsformwahl

Kapitalgesellschaften wie die Unternehmergesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft bieten eine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen. Sie sind mit höherem formalen und steuerlichen Aufwand verbunden, eröffnen aber andere Finanzierungsmöglichkeiten und wirken im Außenauftritt oft professioneller. Wer die Rechtsform ändern und beispielsweise aus einem Einzelunternehmen eine GmbH machen möchte, verfolgt häufig genau diese Ziele.

Mischformen der Rechtsformwahl

Mischformen wie die GmbH und Co. KG verbinden Elemente von Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Ziel ist häufig, steuerliche Vorteile von Personengesellschaften mit einer haftungsrechtlich begrenzten Struktur zu kombinieren. Wenn Sie Ihre Gesellschaftsform ändern und eine solche Struktur in Betracht ziehen, prüfen wir gemeinsam, ob sich der zusätzliche Gestaltungsaufwand in Ihrer Situation tatsächlich lohnt.

2) Kriterien der Rechtsformwahl

Die Kriterien für die Rechtsformwahl lassen sich nicht auf ein einfaches Schema reduzieren. Sie müssen immer im Zusammenhang Ihrer konkreten Situation betrachtet werden. In unserer Beratung zur Rechtsformwahl für Unternehmen im Mittelstand berücksichtigen wir insbesondere:

  • die bestehenden und geplanten Geschäftsfelder sowie die Zielgruppen
  • die Art der Produkte und Dienstleistungen
  • die Haftungsrisiken und die Risikobereitschaft der Inhaber
  • den Kapitalbedarf und die geplante Finanzierungsstrategie
  • die steuerliche Situation und erwartete Ergebnisschwankungen
  • die gewünschte Flexibilität im Gesellschafterkreis und bei Umstrukturierungen

Die wichtigsten Kriterien für Rechtsformwahl werden in den folgenden Abschnitten dargestellt.

a) Geschäftsfelder und Zielgruppen

Ein zentrales Kriterium der Rechtsformwahl ist die Gestaltung Ihrer Geschäftsfelder und Zielgruppen. Aus einer Gesellschaft heraus können unterschiedliche, artverwandte Tätigkeiten verfolgt werden, etwa ein Autohaus mit angeschlossener Kfz-Werkstatt. Wenn jedoch ein zusätzliches Geschäftsfeld nicht zum üblichen Geschäftsbild passt, wie ein Mietwagenverleih beim Autohaus, kann eine eigene Gesellschaft sinnvoll sein.

Die Gestaltung der Unternehmenstätigkeit sollte sich an branchenüblichen Strukturen orientieren. Dies gilt im Geschäft mit Unternehmen ebenso wie im Privatkundengeschäft. Gerade im Privatkundensegment prägen die gewählte Rechtsform, die Markenführung und der Internetauftritt die Wahrnehmung Ihrer Firma. Die Rechtsformwahl sollte sich deshalb an der angestrebten Zielgruppe und den mittelfristigen Unternehmenszielen orientieren und nicht nur an der Situation zu Beginn der Tätigkeit.

Gerade bei Gründungen sollte für die richtige Rechtsformwahl die gewünschte Zielgruppe als Fokus gewählt werden und nicht die Ausgangssituation. Zu Beginn einer Unternehmenstätigkeit werden oft noch nicht die bevorzugten Zielkunden erreicht, die man sich für die spätere Geschäftstätigkeit wünscht. Eine natürliche Geschäftsentwicklung führt üblicherweise von Klein-Kunden mit gelegentlichem Bedarf zu Stammkunden mit dauerhafter Nachfrage.

Die Rechtsformwahl sollte sich deshalb an der angestrebten Zielgruppe und den mittelfristigen Unternehmenszielen orientieren. Als Steuerberater für Unternehmensgründung begleiten wir Sie bei dieser strategischen Weichenstellung – von der ersten Planung bis zur erfolgreichen Etablierung am Markt.

b) Produkte und Dienstleistungen

Auch Ihre Produkte und Dienstleistungen prägen die Kriterien für die Rechtsformwahl. In der Praxis zeigen sich unterschiedliche Anforderungen zum Beispiel bei:

  • Dienstleistungsunternehmen mit starkem Außenauftritt und persönlicher Kundenbindung
  • reinen Vertriebsgesellschaften mit Fokus auf Handels- oder Vermittlungstätigkeiten
  • Produktionsunternehmen mit hohem Investitionsbedarf und technischen Risiken
  • Unternehmen, in denen Produktion, Service und Vertrieb in einer Einheit gebündelt sind

Wenn mehrere Funktionen in einem Unternehmen zusammenfallen, kann die Aufteilung in mehrere Gesellschaften sinnvoll sein. Auf diese Weise lassen sich Risiken gezielt steuern und Verantwortungsbereiche klarer abgrenzen. Zusätzlich sind rechtliche Vorgaben, Zertifizierungen und eine mögliche Tarifbindung zu berücksichtigen. Diese Aspekte wirken sich auf die geeignete Rechtsform und auf die Struktur der Unternehmensgruppe aus.

c) Haftungsrisiken

Die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Haftungsrisiken sind ein weiteres zentrales Kriterium der Rechtsformwahl Unternehmen. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich besser geeignet, um eine Haftungsbeschränkung für die Inhaberinnen und Inhaber zu erreichen. Die Haftung ist zunächst auf das Gesellschaftsvermögen und insbesondere auf das Stammkapital begrenzt.

In der Praxis sollten Sie jedoch mögliche Haftungsfallen im Blick behalten, zum Beispiel:

  • persönliche Haftung der Geschäftsführung bei Pflichtverletzungen
  • private Bürgschaften für Bankdarlehen
  • bestimmte gesetzliche Durchgriffstatbestände
  • Verletzung von Insolvenzantragspflichten bei Kapitalgesellschaften

Wer die Rechtsform wechseln will, um Haftungsrisiken zu reduzieren, sollte diese Unterschiede genau kennen. Hier setzt eine vorausschauende Beratung an.

d) Kapitalbedarf und Finanzierung

Der Kapitalbedarf und die geplante Finanzierung sind eng mit der Rechtsformwahl für den Mittelstand verknüpft. Es wichtig, die Rechtsformwahl und die Finanzierungsstrategie aufeinander abzustimmen.Häufig stehen Unternehmen vor einer oder mehreren der folgenden Situationen:

  • der Einstieg externer Investoren oder von Beteiligungsgesellschaften
  • die Aufnahme klassischer Bankdarlehen mit Sicherheiten
  • die Finanzierung über Gesellschafterdarlehen
  • die Nutzung öffentlicher Fördermittel für Investitionen oder Wachstum

Wenn externe Investoren einsteigen sollen, ist eine Rechtsform wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder die Aktiengesellschaft oft sinnvoll.

Der Kapitalbedarf muss gut durchdacht sein.

Der Kapitalbedarf muss gut durchdacht sein.

Fördermittel

Um Fördermittel zu erhalten, müssen stets bestimmte Zuwendungsbedingungen eingehalten werden. Um die Zuwendung zu erhalten, ist oft Gestaltungsbedarf erforderlich. Dies sollte vor der Gründung einer Gesellschaft erfolgen.

Wenn Sie in größerem Umfang Fördermittel nutzen möchten, ist eine klare und nachvollziehbare Gesellschaftsstruktur von Vorteil.

Bankenfinanzierung

Bei Bankfinanzierungen spielt die Rechtsform eine wichtige Rolle in der Risikobewertung durch das Kreditinstitut. Banken vergeben Darlehen an junge Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit geringem Stammkapital meist nur gegen zusätzliche Sicherheiten. In solchen Fällen kann eine Struktur mit Gesellschafterdarlehen eine Alternative oder Ergänzung zu einer formellen Rechtsformänderung sein.

In unserer Beratung zur Rechtsformwahl prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob die bestehende Rechtsform tragfähig ist oder ob Sie die Rechtsform ändern sollten, um Finanzierung und Haftung besser in Einklang zu bringen.

e) Steuerliche Situation

Ein weiteres wichtiges Kriterium der Rechtsformwahl sind die steuerliche Situation und die zu erwartende Ergebnisentwicklung. Wenn sich im Zeitverlauf keine größeren Schwankungen ergeben und das Unternehmen stabile Gewinne erzielt, kommen mehrere Rechtsformen in Betracht.

Anders sieht es aus, wenn das Geschäftsmodell mit wechselnden Verlust- und Gewinnphasen verbunden ist. In solchen Fällen bieten Personengesellschaften häufig Vorteile, weil Verluste unter bestimmten Voraussetzungen:

  • unmittelbar der persönlichen Steuerlast der Beteiligten zugerechnet werden
  • mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden können
  • die Gesamtsteuerbelastung über mehrere Jahre hinweg ausgleichen helfen

BerKons Ansatz: Wir bewerten die relevanten Kriterien strukturiert und nachvollziehbar, damit Sie Transparenz über die passende Rechtsform und deren langfristige Konsequenzen erhalten.


3) Gestaltung mit Personengesellschaften

Personengesellschaften sind häufig steuerlich vorteilhaft, bringen aber höhere Haftungsrisiken mit sich. Aus dieser Spannung heraus haben sich vielfältige Gestaltungsformen entwickelt, um Haftung und Steuern in Einklang zu bringen.

Steuerliche Vorteile von Personengesellschaften

Personengesellschaften bieten in vielen Fällen:

  • eine hohe Flexibilität bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung
  • einfache Möglichkeiten zur Ausstattung mit Eigenkapital
  • vergleichsweise unkomplizierte Entnahmen für private Zwecke
  • die unmittelbare Zuordnung von Gewinnen und Verlusten zu den Gesellschaftern

Verluste wirken sich unmittelbar auf die persönliche Steuerlast der Beteiligten aus und können so gezielt genutzt werden.

Gestaltungsformen mit Betriebsaufspaltung und Immobilien

Ein klassischer Gestaltungsfall ist das betriebliche Grundstück. Typische Varianten sind zum Beispiel:

  • das Betriebsgrundstück im Eigentum eines Einzelunternehmens
  • das Betriebsgrundstück in einer Personengesellschaft der Gesellschafter
  • der operative Betrieb in einer Kapitalgesellschaft, das Grundstück in einer separaten Einheit
  • die Ausgestaltung als Betriebsaufspaltung oder als private Vermögensverwaltung

Abhängig vom Gesellschafterkreis und der steuerlichen Situation kann so eine Struktur entstehen, die Haftungsrisiken begrenzt und gleichzeitig steuerlich sinnvoll ist.

Besonderheiten der GmbH aus haftungsrechtlicher Sicht

Auch bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung entstehen in der Praxis Haftungsrisiken, die über das Stammkapital hinausgehen. Wenn Bankkredite nur gegen persönliche Bürgschaften gewährt werden, besteht trotz GmbH eine erhebliche private Haftung. Hinzu kommt die strenge Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführung, wenn das Stammkapital durch Verluste aufgezehrt ist und eine Überschuldung vorliegt. Die Rechtsformwahl mittelständische Unternehmen muss daher immer die konkrete Ertragssituation und die Krisenanfälligkeit des Geschäftsmodells berücksichtigen.

BerKons Ansatz: Wir entwickeln steuerlich tragfähige Strukturen, die Praxisnähe, Flexibilität und Sicherheit verbinden – abgestimmt auf Ihre persönlichen und geschäftlichen Ziele.


Beratung zur Rechtsformwahl aus Potsdam: So arbeiten wir mit mittelständischen Unternehmen

Unternehmen im Mittelstand benötigen klare Entscheidungsgrundlagen statt abstrakter Rechtsformdiskussionen. Unsere Beratung Rechtsformwahl richtet sich an Unternehmen mit typischerweise fünfzig bis zweihundertfünfzig Mitarbeitenden im Raum Potsdam und Berlin. Als Steuerberater liegt unser Schwerpunkt darauf, steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte zusammenzuführen.

Der Ablauf der Beratung ist in der Regel in vier Schritte gegliedert:

  1. Erstgespräch zur Aufnahme von Geschäftsmodell, Ausgangssituation, Zielen und Risikoprofil
  2. Analyse von Steuern, Haftung, Finanzierung und bestehender Struktur anhand Ihrer Unterlagen
  3. Entwicklung und Vergleich der relevanten Rechtsform-Varianten mit einfachen Szenario-Rechnungen
  4. Empfehlung einer Zielstruktur und Erstellung eines Fahrplans für die Umsetzung mit Notaren und Rechtsanwälten

Sie erhalten eine verständliche Empfehlung und einen klaren Plan, wenn Sie die Rechtsform wechseln oder die Gesellschaftsform ändern möchten. Als Steuerberater aus Potsdam stehen wir Ihnen für Fragen zur Rechtsformwahl persönlich zur Verfügung.

BerKons Ansatz: Wir begleiten Sie mit einem klaren, erprobten Prozess und persönlicher Ansprechpartner:in, damit Sie Ihre Strukturveränderung zuverlässig und ohne Unsicherheiten umsetzen können.

Ihr persönlicher Kontakt bei BerKon

Eckardt Beil, Geschäftsführer und Wirtschaftsprüfer bei BerKon

Eckardt Beil

Geschäftsführer & Wirtschaftsprüfer
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