Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung für öffentliche Unternehmen
Öffentliche Unternehmen und Kommunen erbringen Leistungen in einem festgelegten Rahmen oder ausgegliederte Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge. Sich ändernde Vorschriften und Anforderungen und die Rücksichtnahme auf kommunale Interessen erfordern viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen. Auch Universitäten und andere Forschungseinrichtungen benötigen somit bei größeren Einrichtungen kaufmännische Funktionen und Prozesse. Dabei achten wir in unserer Funktion als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus Potsdam auch darauf, dass Sie nicht unwissentlich mit steuerlichen Vorschriften in Konflikte geraten.

Langjährige Berufserfahrung im Public Sector
Als Anbieter von qualifizierten Wirtschaftsprüfungsleistungen bieten wir Ihnen unsere volle Unterstützung auch als Steuerberater aus Potsdam an. Aus über 30 Jahren Berufserfahrung im öffentlichen Sektor können wir für Sie ein Ansprechpartner sein, der Sie wirkungsvoll bei betriebswirtschaftlichen Abrechnungen in öffentlichen Unternehmen und Kommunen unterstützt, denn öffentliche Unternehmen und Kommunen stehen oft unter Sparzwängen und der Vorgabe, ihre Leistungen möglichst sparsam zu erbringen.
Öffentliche Unternehmen immer ordnungsgemäß

Prüfung der örtlichen Stadtwerke
Die Arbeitsweise bei öffentlichen Unternehmen und Kommunen ist auch neben der Erfüllung der zu erbringenden Aufgabenstellung stark von der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen geprägt. Von kommunalen Vorschriften oder beispielsweise der Eigenbetriebsverordnung sind allgemeine verwaltungsrechtliche Vorschriften bis hin zur Landeshaushaltsordnung oder die Einhaltung von Haushaltsplänen zu beachten.
Während bei kommunalen Betrieben aufgrund der Gemeindehaushaltsverordnung das doppische Haushalts- und Rechnungswesen und der doppische Jahresabschluss im Vordergrund stehen, sind bei Unternehmen im Anteilsbesitz von Gebietskörperschaften aufgrund der Rechtsform ein kaufmännisches Rechnungswesen zu führen. Dies wird jedoch auch durch haushaltsrechtliche Vorgaben erheblich beeinflusst. Auch die Einhaltung steuerlicher Vorschriften liegt uns als Steuerberater aus Potsdam für Sie am Herzen.
Generell ergeben sich an den Schnittstellen zwischen öffentlichen Vorgaben und kaufmännischen oder doppischer Rechnungslegung oft im Verborgenen Fallstricke, da sich kaufmännisches bzw. handelsrechtliches Wirken, entgegen einem weit verbreiteten Glauben, nicht immer vollständig mit dem noch kameral geprägten Haushaltsdenken vertragen.
Tätigkeitsfelder unserer öffentlichen Mandanten und Kommunen
- Gesundheitswesen
- Rettungswesen und Katastrophenschutz
- Abfallwirtschaft
- Stadtwerke
- Bauwesen
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Einrichtungen im Bereich von Aus- und Weiterbildung
- Arbeitsförderung
- Tourismus
- Forschung und Entwicklung an Universitäten
- Kulturelle Einrichtungen.
Preisrecht für Kommunen
Nicht immer können Angebotspreise bzw. Angebotskalkulationen im Wettbewerb beurteilt werden. Dafür gibt es das öffentliche Preisrecht. Mit den preisrechtlichen Vorschriften der VOPR und LSP ist jedoch nicht jeder Wirtschaftsprüfer vertraut.
Dafür gibt es aber uns. Wir sind nunmehr seit über 15 Jahren als Preisprüfer für öffentliche Auftragsvergaben bei Kommunen und Ministerien tätig. Wir prüfen nicht nur, sondern wir beraten auch gerne oder übernehmen die Erstellung von Auftragskalkulationen mit Selbstkostenfestpreisen, die dem öffentlichen Preisrecht entsprechen.
Diese Tätigkeiten werden häufig in folgenden Rechtsformen organisiert:
- GmbHs in Anteilsbesitz von Gebietskörperschaften
- Eigen- und Landesbetrieben
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
Sie sind verantwortlich in einem öffentlichen Unternehmen oder Kommune tätig und würden gerne einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater aus Potsdam kennen lernen, der Ihre Sprache spricht? Warum nicht einfach mal unverbindlich ein gemeinsames Gespräch führen? Wir würden uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail freuen.
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Häufige Fragen und Antworten

Worauf sollte man bei der Auswahl eines Wirtschaftsprüfers achten?
Für die Prüfung von kommunalen Einrichtungen oder Unternehmen im öffentlichen Anteilsbesitz ist wichtig, dass der Wirtschaftsprüfer seit vielen Jahren, besser seit Jahrzehnten (so wie wir), in diesem Bereich tätig ist. Nur dann ist gewährleistet, dass Sie die gleiche Sprache sprechen und sich schnell und einfach über das Prüfungsvorgehen verständigen können. Wer sich mit öffentlichen und haushaltsrechtlichen Vorschriften nicht auskennt, wird diese auch nicht angemessen berücksichtigen. Daraus können viele unnötige Probleme und zusätzliche Kosten entstehen.

Was sollten Sie von einem Wirtschaftsprüfer erwarten können?
Ihr Wirtschaftsprüfer sollte sich nicht nur im öffentlichen und kommunalen Bereich auskennen, sondern vor allem auch mit Ihrem Tätigkeitsfeld. Beispielsweise weisen ein Eigenbetrieb für das Gesundheitswesen oder ein Zweckbetrieb für Wasser- und Abwasserversorgung völlig unterschiedliche Spezifika auf. Wenn Ihr Wirtschaftsprüfer damit nicht vertraut ist, wird die Prüfung für alle Beteiligten sehr anstrengend.

Welche Bedeutung hat die Einholung von Referenzen?
Die Bedeutung von Referenzen wird weit überschätzt. Die (großen) Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die viele Referenzen vorweisen können, weil sie so viele Prüfungen haben, führen Ihre Prüfungen gewöhnlich nach einem Standardschema durch. Kleine Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die wenige oder manchmal auch keine Referenzen haben, werden häufig (zu Unrecht) von Angeboten ausgeschlossen.
Wir können beispielsweise nur eine begrenzte Anzahl an Prüfungen annehmen. Nach fünf Jahren endet regelmäßig die Zusammenarbeit. Ob wir dann zum Zeitpunkt X eine Referenz vorweisen können, ist dem Zufall überlassen. Wir haben beispielsweise über mehr als ein Jahrzehnt Betriebe der Abfallwirtschaft geprüft, aber seit einigen Jahren keine mehr, sodass wir aktuell keine Referenz angeben können.

Wodurch ergibt sich die Höhe der Prüfungshonorare?
Aufgrund der bei der vorstehenden Frage zu Referenzen dargestellten Situation ergibt sich, dass bei Ausschreibung des Wirtschaftsprüfers nur ein kleiner (fester) Kreis an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Angebote unterbreitet. Diese Gesellschaften vermeiden es untereinander, sich durch günstige Honorarangebote zu unterbieten.
Wenn wir uns an einer Ausschreibung ausnahmsweise ohne Referenz bewerben (was nicht bedeutet, dass wir nicht hinreichend kompetent sind) und den Auftrag bekommen, staunen wir, wenn unser Angebot oftmals nur die Hälfte der vorangegangenen großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt.

Warum beteiligen wir uns als BerKon oftmals nicht an Ausschreibungen?
Dies ist darauf zurückzuführen, dass wir häufig keine aktuellen Referenzen aufweisen können, was wir oben bei der Frage zur Einholung von Referenzen bereits dargestellt haben. Ein weiteres großes Hemmnis ist, wenn zahlreiche Dokumente und Verfahrensvorschriften sowie die dazugehörigen Formulare bearbeitet werden müssen, wie das beispielsweise bei der Veröffentlichung von Angeboten auf Plattformen der Fall ist. Kleine Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie wir können sich keine eigenen Verwaltungsmitarbeiter nur für die Angebotserstellung leisten. Würden wir das auch machen, müssten wir unsere günstigen Prüfungshonorare auch bei allen anderen Prüfungen deutlich erhöhen.

