Erstellung Jahresabschlüsse für Unternehmen
Hochwertige Jahresabschlüsse für den Mittelstand: verständlich erstellt, sauber dokumentiert und persönlich erläutert. BerKon erstellt Jahresabschlüsse für Unternehmen, die ihre Zahlen nicht nur abgeben, sondern verstehen und nutzen wollen.

Kontinuität und Verständnis ✓
Ein fester Ansprechpartner begleitet Ihren Jahresabschluss von der Vorbereitung bis zum Abschlussgespräch.
Wirtschaftsprüfer-Qualität ✓
Unsere Erfahrung aus der Abschlussprüfung fließt direkt in die Erstellung Ihres Jahresabschlusses ein.
Erklärung und Einordnung ✓
Bilanz und GuV werden nicht nur erstellt, sondern gemeinsam mit der Geschäftsleitung besprochen.
Erstellung Jahresabschluss: Pflicht und strategisches Instrument
Die Erstellung des Jahresabschlusses ist für viele Unternehmen eine gesetzliche Pflicht. Für uns ist sie deutlich mehr: eine fundierte Grundlage für unternehmerische Entscheidungen, steuerliche Planung und eine verlässliche Außenwirkung. Als Steuerberater aus Potsdam erstellen wir in Wirtschaftsprüfer-Qualität Jahresabschlüsse für Unternehmen, die Wert auf Verständlichkeit und persönliche Beratung legen. Bilanz und GuV sollen kein Rätsel bleiben. Sie sollen zeigen, wo Ihr Unternehmen steht – heute und mit Blick nach vorn.
Jahresabschlüsse erfüllen handels- und steuerrechtliche Vorgaben. Gleichzeitig verlangt das Handelsgesetzbuch, dass sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
In der Praxis erleben wir häufig
- Jahresabschlüsse werden mit minimalem steuerlichem Fokus erstellt.
- Gestaltungsspielräume bleiben ungenutzt.
- Die Geschäftsleitung erhält kaum Erläuterungen zu den Zahlen.
Das Ergebnis: ein formell korrekter Abschluss mit geringem Nutzen.

Verlässliche Zahlen für Gestaltungsmöglichkeiten
Wie erfolgt die Erstellung Ihres Jahresabschlusses?
1. Solide Datenbasis und Abstimmung
Führen wir die Finanzbuchhaltung für Sie, erfolgt die Jahresabschlusserstellung vollständig auf unserem DATEV-System.
Besteht eine interne Buchhaltung, stimmen wir uns eng mit Ihrer Buchhaltung ab, bei Bedarf auch vor Ort in Potsdam oder Berlin, und übernehmen die digitalen Daten strukturiert in unser System.
2. Erstellung von Bilanz und GuV
Wir erstellen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung:
- handelsrechtlicher Vorgaben,
- steuerlicher Anforderungen,
- bilanzpolitischer Wahlrechte.
Dabei prüfen wir nicht nur die formale Richtigkeit, sondern auch, ob die Zahlen zu Ihrer wirtschaftlichen Realität passen.
3. Plausibilisierung und Analyse
Ein guter Jahresabschluss endet nicht mit Buchungssätzen.
Wir analysieren:
- Vorjahresvergleiche,
- Kennzahlen,
- Entwicklungen einzelner Positionen,
- rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Diese Einordnung schafft Transparenz und häufig ein erstes „Aha“.
4. Abschlussgespräch mit der Geschäftsleitung
Zum Abschluss besprechen wir den Jahresabschluss gemeinsam.
Dabei geht es u. a. um:
- das Jahresergebnis,
- steuerliche Auswirkungen,
- Gestaltungsmöglichkeiten,
- Auswirkungen auf Bonität und Außenwirkung.
Erst hier entfaltet der Jahresabschluss seinen eigentlichen Nutzen.
Jahresabschluss vom Steuerberater: Warum Qualität entscheidend ist
Nicht jeder Jahresabschluss ist gleich. Als Wirtschaftsprüfer prüfen wir regelmäßig Abschlüsse, die von anderen Steuerberatern erstellt wurden. Dabei zeigen sich erhebliche Unterschiede in der Qualität.
Typische Mängel sind:
- ungenutzte Bilanzierungswahlrechte,
- fehlende Plausibilisierung,
- mangelhafte Dokumentation,
- fehlende Abstimmung mit der Geschäftsleitung.
Solche Defizite können zu Korrekturen, Mehrarbeit oder unnötigen steuerlichen Belastungen führen.

Geringe Honorare kosten Qualität und Service (Zeit)
Welche Auswirkungen hat ein Jahresabschluss für Ihr Unternehmen?
Der Jahresabschluss wirkt weit über die Steuererklärung hinaus:
- Steuern: Grundlage für Ertragsteuern und steuerliche Planung und Optimierung.
- Ergebnisverwendung: Basis für Gewinnausschüttungen oder Thesaurierung.
- Bonität: Relevanz für Banken, Kreditversicherer und Auskunfteien.
- Unternehmenssteuerung: Erkenntnisse zu Liquidität, Eigenkapital und Verschuldung.
- Außenwirkung: Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
Ein qualitativ hochwertiger Abschluss stärkt Ihre Position nach innen und außen.
Für welche Unternehmen ist unser Ansatz sinnvoll?
Unser Ansatz richtet sich an:
- mittelständische Unternehmen,
- GmbHs, UGs und strukturierte Personengesellschaften,
- Geschäftsleitungen mit Anspruch an Transparenz und Qualität.
Nicht im Fokus stehen rein preisgetriebene Mandate oder Kleinstunternehmen ohne strukturierte Prozesse.
Als Kanzlei mit Sitz in Potsdam sind wir regional verankert. Für unsere Mandanten bedeutet das:
- persönliche Ansprechpartner,
- kurze Abstimmungswege,
- schnelle Reaktionszeiten,
- Termine bei Bedarf vor Ort im Raum Potsdam und Berlin.
Langjährige Mandantenbeziehungen und geringe Fluktuation sind für uns Ausdruck verlässlicher Zusammenarbeit.
Ihr persönlicher Kontakt bei BerKon
Häufig gestellte Fragen und Antworten

Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundlage sind u. a. Finanzbuchhaltung, Anlagenverzeichnis, Verträge, Darlehensunterlagen und unternehmensspezifische Informationen.

Bis wann muss der Jahresabschluss erstellt werden?
Fristen hängen von Rechtsform und Offenlegungspflichten ab. Eine frühzeitige Erstellung schafft Gestaltungs- und Planungsspielräume. Bei mittelgroßen Gesellschaften mit mehr als 50 Arbeitnehmern ist der Jahresabschluss bis zum 31.03. eines Folgejahres aufzustellen. Bei kleinen Gesellschaften, die darunter liegen, gilt „ein ordnungsgemäßer Geschäftsgang“, was letztlich als Frist den 30.06. des Folgejahres beinhaltet.

Handelsbilanz oder Steuerbilanz – was gilt?
In der Regel werden beide Bilanzen betrachtet. Da Handels- und Steuerrecht unterschiedliche Vorgaben haben, sind Abweichungen zulässig und können im gesetzlichen Rahmen gezielt genutzt werden.

Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses?
Das Honorar richtet sich nach Umfang, Komplexität und Qualität der Vorarbeiten. Pauschale Preise wären unseriös. Wir richten uns nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Gerne können wir Ihnen ein Probekalkulation unterbreiten. Zu unserer Vorgehensweise bei der Festlegung von Honoraren können Sie hier nachschauen.

Was ist zu beachten, wenn der Jahresabschluss fertiggestellt wurde?
Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses ist bis zum 31.08. ein Gesellschafterbeschluss zu fassen, in dem der Jahresabschluss formell durch die Gesellschafter festgestellt wird. Erst dann ist der Jahresabschluss rechtsverbindlich. Dabei sollten auch die Beschlüsse zur Entlastung des Geschäftsführers und zur Gewinnverwendung gefasst werden.

Was ist bei der Offenlegung zu beachten?
Der Jahresabschluss ist nach der Beschlussfassung unverzüglich (nicht erst zum Jahresende) offenzulegen, d. h. im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Bei kleinen Gesellschaften braucht die Gewinn- und Verlustrechnung nicht mit veröffentlicht werden. Das ist wichtig, da der Jahresabschluss nach Veröffentlichung für alle im Internet einsehbar ist.

