Gesetzliche Jahresabschlussprüfung nach HGB
BerKon – Expertise für den Mittelstand
Effiziente Prüfungsprozesse für mittelständische GmbHs, AGs und Personenhandelsgesellschaften in Potsdam, Berlin und als Fernprüfung auch bundesweit. Zertifizierte Abschlussprüfer, feste Ansprechpartner, schnelle und effektive Durchführung. Mit über 35 Jahre Erfahrung im Mittelstand.

Prüfungstiefe an den tatsächlichen Risiken ausgerichtet & reduzierte Arbeitslast für Ihr Rechnungswesen.
Keine wechselnden Ansprechpartner, Rückfragen effizient in der Regel unter 24 Stunden beantwortet.
Hilfestellung und Hinweise zur Optimierung Ihrer Rechnungslegungsprozesse.
Wann ist Ihr Unternehmen nach HGB prüfungspflichtig?
Ob Ihr Unternehmen prüfungspflichtig ist, können Sie anhand fester Kriterien überprüfen. Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften unterliegen der gesetzlichen Prüfungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch, sobald sie an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei Schwellenwerte nach § 267 HGB überschreiten. Die Prüfung muss durch einen als gesetzlichen Abschlussprüfer zugelassenen Wirtschaftsprüfer erfolgen, andernfalls ist der festgestellte Jahresabschluss nichtig.
Schwellenwerte nach § 267 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften:
| Kriterium | Schwellenwert |
|---|---|
| Bilanzsumme | über 7,5 Mio. Euro |
| Umsatzerlöse | über 15,0 Mio. Euro |
| Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt | über 50 |
Weiterhin sind große Kapitalgesellschaften und Konzerne prüfungspflichtig. Wir erläutern Ihnen auf unserer Seite "Wann muss ein Jahresabschluss geprüft werden?" alles Notwendige mit einem Beispiel, wie eine Prüfungspflicht ermittelt werden kann.
Ihr Mehrwert über das reine Testat hinaus
Ein geprüfter Jahresabschluss nach HGB mit Bestätigungsvermerk ist für viele Banken bei umfangreichen Kreditengagements Voraussetzung. Gesellschafter nutzen ihn zur Überwachung der Geschäftsführung. Natürlich erfüllen Sie damit auch die gesetzliche Prüfungspflicht, wenn Ihre Gesellschaft bestimmte Größenmerkmale erfüllt. Beachten Sie hierzu auch den Punkt 3 "Beispiele für Prüfungspflicht" weiter unten. Überdies bieten wir Ihnen konkrete Mehrwerte:
Terminsicherheit
Wir planen Ihre Jahresabschlussprüfung frühzeitig, halten abgestimmte Termine verbindlich ein und stellen den Prüfungsbericht schnell und fristgerecht für Geschäftsführung, Gesellschafterversammlungen und Bankgespräche bereit.
Persönlicher Ansprechpartner
Sie haben einen festen Ansprechpartner über die gesamte Prüfung hinweg und darüber hinaus auch für die Folgejahre. Keine wechselnden Teams, keine Einarbeitung von vorne. Rückfragen werden ganzjährig innerhalb von 24 Stunden beantwortet.
Kontinuität und Sicherheit
Alle einmal abgestimmten Vorgehensweisen während einer Prüfung bleiben auch für die Folgejahre erhalten. Als Rechnungswesen wissen Sie genau, was im Folgejahr auf Sie zukommt, und können sich optimal auf die Prüfung einstellen. Und wir stellen uns im Folgejahr wieder auf Sie ein, wie wir Ihre Abläufe und Handhabung kennengelernt haben.
Keine Überraschungen, sondern Konstanz auf beiden Seiten von Prüfern und Rechnungswesen. Sie erhalten frühzeitig gleichbleibende Prüfungsanforderungen von Unterlagen und wir berücksichtigen dabei Ihre Buchhaltungs- und Belegorganisation.
Digitaler Workflow
Wir arbeiten mit DATEV und IDEA und weiteren etablierten Prüfungstools. Der Austausch von Unterlagen erfolgt einfach und schnell über unsere verschlüsselte BerKon-Cloud. Wir nutzen Ihre GdPdU-Daten, damit Sie keine Kontoauszüge erstellen müssen, und vermeiden damit unnötige Anfragen.
Verbesserungsvorschläge mit Praxisnutzen
Neben dem Prüfungsbericht erhalten Sie konkrete, umsetzbare Hinweise zur Verbesserung Ihrer Rechnungslegungsprozesse. Wir benennen Schwachstellen und schlagen pragmatische Lösungen vor. Wir lernen Ihr Unternehmen im Detail kennen und können damit als "Außenstehende" manches sehen, was sonst im Verborgenen bleibt.

Kompetenz im Mittelstand
Wir prüfen seit über 35 Jahren mittelständische Unternehmen in der Region, insbesondere aus Produktion, Handel und Dienstleistung. Somit verfügen wir über einen tiefen Erfahrungsschatz in den branchentypischen Bilanzierungsthemen.
Mittelständische Unternehmen sind für uns sehr individuell, weil überall andere Menschen arbeiten und jeder macht es ein bisschen anders als andere. Gemeinsames Merkmal sind aber persönlicher Austausch und pragmatisches Vorgehen. Jedes Unternehmen ist eine eigene Welt und wir lieben es, in verschiedenen Welten unterwegs zu sein und an der jeweiligen Unternehmenskultur teilhaben zu können. Wir passen uns an Sie an, und nicht umgekehrt.
Einhaltung höchster Qualitätsstandards
Die Durchführung einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung nach HGB ist vielen Wirtschaftsprüfern nicht mehr erlaubt, weil hier hohe Anforderungen im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems zu erfüllen sind. Nur ein als Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer zertifizierter Wirtschaftsprüfer darf den Jahresabschluss eines prüfungspflichtigen Unternehmens prüfen. BerKon erfüllt alle Voraussetzungen und unterzieht sich zudem freiwillig zusätzlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Unsere Qualifikationen im Überblick:
- Zertifizierung als gesetzlicher Abschlussprüfer
- Berufserfahrung von über 35 Jahren in hunderten von Jahresabschlussprüfungen
- Qualitätskontrolle durch einen externen Prüfer in regelmäßigen Abständen
- Anwendung der IDW Prüfungsstandards (IDW PS) und der International Standards on Auditing
- Kontinuierliche Fortbildung aller Prüfer mit hohen Anforderungen
- Strukturiertes Prüfungssystem, welches sich langjährig bewährt hat
- Digitalisierung auf aktuellem technischem IT-Stand
Gerade bei Unternehmen, die sich derzeit noch freiwillig prüfen lassen, aber durch Wachstum in die Prüfungspflicht hineinwachsen, ist die Wahl eines zertifizierten Abschlussprüfers von Beginn an sinnvoll: Ein später Wechsel verursacht regelmäßig Mehraufwand und höhere Kosten.
Was kostet eine Jahresabschlussprüfung bei BerKon?
Die Kosten für einen Wirtschaftsprüfer bei einer Jahresabschlussprüfung kalkulieren wir transparent auf Basis des erwarteten Zeitaufwands mit einem durchschnittlichen Stundensatz von 95 Euro zuzüglich Reisekosten und Umsatzsteuer. Versteckte Pauschalen oder Aufschläge gibt es bei uns nicht. Die wesentlichen Einflussfaktoren für den Prüfungsaufwand sind:
- Unternehmensgröße und insbesondere Bilanzsumme und Umsatz
- Komplexität des Geschäftsmodells
- Qualität der Buchhaltung und Vorarbeiten
- Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems
- Erst- oder Folgeprüfung
Ausführliche Informationen zu unseren Honorargrundsätzen finden Sie hier: Prüfungshonorar mit Beispielrechnung
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Bis wann muss die Jahresabschlussprüfung abgeschlossen sein?
Für mittelgroße Kapitalgesellschaften muss der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufgestellt und danach zeitnah geprüft werden. Die Feststellung erfolgt in der Regel innerhalb von acht Monaten, bei kleinen Kapitalgesellschaften innerhalb von elf Monaten. Die Offenlegung beim Bundesanzeiger hat spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu erfolgen.

Welche Unterlagen werden für die Jahresabschlussprüfung benötigt?
Typischerweise benötigen wir den aufgestellten Jahresabschluss inklusive Anhang und Lagebericht, die Summen- und Saldenliste, sämtliche Kontennachweise, Anlagenverzeichnis, Forderungs- und Verbindlichkeitsspiegel, Verträge mit wesentlichen Geschäftspartnern, Protokolle der Gesellschafterversammlungen sowie Nachweise zu steuerlichen Sachverhalten. Eine vollständige Checkliste stellen wir Ihnen vor Prüfungsbeginn zur Verfügung.

Was unterscheidet die gesetzliche von der freiwilligen Jahresabschlussprüfung?
Die gesetzliche Prüfung ist Pflicht für Unternehmen, die die Schwellenwerte des § 267 HGB überschreiten. Eine freiwillige Jahresabschlussprüfung beauftragen Unternehmen häufig aus eigenem Interesse, etwa zur Verbesserung der Kreditkonditionen, für Investoren oder zur Qualitätssicherung des Rechnungswesens. Inhaltlich sind die Anforderungen identisch, wenn ein uneingeschränktes Testat gewünscht ist.

Was ist ein "testierter Jahresabschluss?
Ein testierter Jahresabschluss ist ein Jahresabschluss, der durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen wurde. Der Bestätigungsvermerk dokumentiert, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Wie läuft eine Jahresabschlussprüfung bei BerKon ab?
Nach der Auftragsannahme erfolgt die Prüfungsplanung mit Risikoanalyse, die Prüfung des Internen Kontrollsystems, die aussagebezogenen Prüfungshandlungen und abschließend die Berichterstattung mit Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht. Den typischen Ablauf haben wir oben skizziert und im Detail in unserem Ratgeber zum Ablauf einer Jahresabschlussprüfung beschrieben.

Kann BerKon neben der Jahresabschlussprüfung auch die Steuerberatung übernehmen?
Aus Gründen der Unabhängigkeit nach § 319 HGB darf ein Wirtschaftsprüfer bei prüfungspflichtigen Mandanten nicht gleichzeitig die Steuerberatung in vollem Umfang übernehmen. Bei nicht prüfungspflichtigen Mandanten bieten wir beides aus einer Hand an, einschließlich Jahresabschlusserstellung und laufender Steuerberatung. In Grenzfällen beraten wir Sie transparent zur optimalen Konstellation.

Was passiert, wenn ein prüfungspflichtiger Jahresabschluss nicht geprüft wird?
Ein Jahresabschluss, der trotz Prüfungspflicht nicht geprüft wurde, ist nichtig. Die Gesellschafterversammlung kann den Jahresabschluss nicht wirksam feststellen, Gewinnverwendungsbeschlüsse sind anfechtbar, und es drohen Ordnungsgelder bei der fehlenden Offenlegung.

