Berater Unternehmensnachfolge im Mittelstand aus Potsdam
Die Unternehmensnachfolge im Mittelstand verlangt vorausschauende Planung, steuerliche Expertise und rechtssichere Gestaltung. Als Berater für Unternehmensnachfolge begleiten wir seit knapp 30 Jahren Nachfolgeprozesse in Potsdam, Berlin und Umgebung.

Rechtsformwahl mit Generationenblick ✓
Steuerlich und rechtlich tragfähige Strukturen für Familienunternehmen, die über Jahrzehnte Bestand haben, abgestimmt auf Ihren Betrieb.
Rechtssichere & steueroptimale Gestaltung ✓
Erprobte Modelle für Einkommensverlagerung, Beteiligungen und GmbH-&-Co.-KG-Strukturen, sauber dokumentiert und fremdvergleichsfest.
Geordnete Unternehmensnachfolge ✓
Strukturierte Zeitpläne und erfahrene Begleitung, damit Übergaben innerhalb der Familie oder an das Management reibungslos gelingen.
Rechtsformwahl bei Familienunternehmen
Viele mittelständische Unternehmen sind als Familienbetrieb entstanden und werden über Generationen hinweg fortgeführt. Die Übertragung auf die nächste Generation erfordert sorgfältige Planung, sowohl bei der Rechtsformwahl als auch bei der steuerlichen Gestaltung. Als erfahrene Berater für Unternehmensnachfolge im Mittelstand begleiten wir Sie durch diesen komplexen Prozess.
Die Einkommensteuerersparnis ergibt sich aus der Verlagerung von Einkommensanteilen mit hohen Steuersätzen (typischerweise Vater oder Mutter) auf Einkommensanteile mit niedrigen Steuersätzen (die Kinder). Um diese steuerlichen Vorteile zu realisieren, sind jedoch erhebliche rechtliche Hürden zu nehmen.
Für eine entsprechende Gestaltung der Rechtsform eignen sich regelmäßig nur Personengesellschaften oder Mischformen wie die GmbH & Co. KG, an denen die Kinder direkt oder indirekt über Unterbeteiligungen oder eine stille Gesellschaft beteiligt werden. Das Steuerrecht stellt dabei hohe Anforderungen an die gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung und setzt klare Grenzen für die Einkommensverlagerung.
Mit einem Berater für Unternehmensnachfolge die hohen Anforderungen an die steuerliche Gestaltung meistern
Die Einbindung von Familienangehörigen als Gesellschafter erfordert die Beachtung zahlreicher rechtlicher und steuerlicher Vorgaben. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erkennt das Finanzamt die Gestaltung an.
Rechtliche Voraussetzungen:
- Zivilrechtlich wirksame Verträge
Alle gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen müssen notariell beurkundet und rechtlich einwandfrei sein. - Schenkungsvertrag bei Innengesellschaften
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen muss durch einen beurkundeten Schenkungsvertrag erfolgen. - Besondere Anforderungen bei Minderjährigen
Hier ist eine Pflegerbestellung für die rechtliche Vertretung erforderlich, gegebenenfalls auch die Genehmigung durch ein Familiengericht.
Steuerliche Anforderungen:
- Fremdvergleichsgrundsatz
Die gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung muss so beschaffen sein, wie sie mit einem fremden Dritten getroffen worden wäre. - Grenzen der Gewinnbeteiligung
Die Rechtsprechung hat klare Grenzen definiert, die davon abhängen, ob die Kinder als Mitunternehmer oder als stille Teilhaber eingestuft werden. - Kapitaleinsatz entscheidet
Die zulässige Gewinnbeteiligung hängt davon ab, ob das Kind eigene Mittel oder schenkungsweise übertragene Mittel aufgebracht hat. - Mitarbeit bei Volljährigen
Bei volljährigen Kindern ist maßgeblich, ob diese im Betrieb aktiv mitarbeiten.
Der Fiskus serviert diese Steuersparmöglichkeiten nicht auf einem silbernen Tablett. Steuerrechtlich liegt hier ein komplexes Rechtsgebiet vor, das sich durch die Rechtsprechung kontinuierlich verändert. Wer sich in der Gestaltung zu weit vorwagt, betritt vermintes Gebiet. Wenn die steuerliche Gestaltung jedoch akkurat und sorgfältig vorbereitet wird, erweisen sich solche Gestaltungen als durchaus vorteilhaft und empfehlenswert. Als Steuerberater aus Potsdam begleiten wir seit knapp 30 Jahren genau diese Nachfolgeprozesse in mittelständischen Unternehmen in der Region Potsdam und Berlin.
Unternehmensnachfolge im Mittelstand: Wann Sie einen Berater einbeziehen sollten
Die Unternehmensnachfolge wird nach unseren Erfahrungen viel zu spät angegangen. Viele Betriebsinhaber lösen täglich alle betrieblichen Probleme und kommen auch mit schwierigen Situationen klar. Aber in eigener Sache über einen Nachfolger nachzudenken, fällt vielen schwer. Persönlich ist dies gut nachvollziehbar, wenn man sein Leben lang das Ruder in der Hand hatte.
Dennoch sollte das Thema spätestens ab dem Alter 50+ unter Einbezug eines erfahrenen Beraters für Unternehmensnachfolge angegangen werden. Dafür sprechen mehrere gewichtige Gründe:
- Mangel an Führungskräften
Aktuell gibt es immer weniger qualifizierte Führungskräfte, die überhaupt bereit sind, ein mittelständisches Unternehmen zu übernehmen. - Lange Einarbeitungszeit
Nachwuchskräfte aus der Familie oder dem eigenen Unternehmen brauchen viele Jahre, bis sie in die anspruchsvolle Aufgabe hineingewachsen sind, eine Unternehmensleitung zu übernehmen. - Komplexe Finanz- und Steuerplanung
Sowohl für den abgebenden Betriebsinhaber als auch für den Nachfolger sind komplexe Fragestellungen zu Finanzen und Steuern zu überlegen, zu planen und zu gestalten. - Qualitätsverlust durch Zeitdruck
Wenn die Zeit für eine geordnete Mittelstand-Nachfolge fehlt, geht das immer zu Lasten der Beteiligten und des Unternehmens. - Wertoptimierung braucht Zeit
Auch geplante Unternehmensverkäufe brauchen oft Jahre, um den richtigen Käufer zu finden und einen angemessenen Unternehmenswert zu erzielen. Zeitdruck kostet hier bares Geld.
Zeitplan und Phasen der Unternehmensnachfolge
Eine erfolgreiche Nachfolge in mittelständischen Unternehmen benötigt einen realistischen Zeitplan mit klar definierten Phasen. Die Gesamtdauer vom ersten Gedanken bis zur vollständigen Übergabe beträgt in der Regel fünf bis zehn Jahre, je nach Komplexität des Unternehmens und der gewählten Übergabeform.
Phase 1: Orientierung und Entscheidung (1-2 Jahre)
In dieser Phase klären Sie grundsätzliche Fragen: Wer kommt als Nachfolger infrage? Familie, Management oder externe Käufer? Welche persönlichen und finanziellen Ziele verfolgen Sie als Übergeber? Hier wird auch erstmals der Unternehmenswert grob geschätzt und die steuerliche Ausgangssituation analysiert.
Phase 2: Planung und Vorbereitung (2-3 Jahre)
Jetzt erfolgt die detaillierte Planung: Unternehmensbewertung, steuerliche Gestaltungsoptionen, Finanzierungskonzept für den Nachfolger, rechtliche Strukturierung. In dieser Phase werden auch notwendige Umstrukturierungen vorgenommen, etwa die Ausgliederung von Immobilien oder die Anpassung der Rechtsform. Parallel beginnt die intensive Einarbeitung des designierten Nachfolgers.
Phase 3: Umsetzung und Übergabe (1-2 Jahre)
Die eigentliche Übertragung erfolgt häufig schrittweise: zunächst wird der Nachfolger als Geschäftsführer bestellt, später erfolgt die Übertragung der Gesellschaftsanteile, entweder sofort oder gestaffelt über mehrere Jahre. Verträge werden notariell beurkundet, Finanzierungen werden ausgezahlt, steuerliche Erklärungen werden eingereicht.
Phase 4: Begleitung und Nachbetreuung (1-3 Jahre)
Auch nach der formellen Übergabe bleibt der bisherige Inhaber oft noch als Berater aktiv. Diese Übergangsphase sichert die Kontinuität in Kundenbeziehungen und internen Abläufen. Zudem müssen steuerliche Behaltefristen eingehalten und dokumentiert werden.
Bewertung des Unternehmens bei der Nachfolge
Die Unternehmensbewertung ist eine zentrale Frage bei jeder Nachfolge in mittelständischen Unternehmen. Sie bildet die Grundlage für Kaufpreisverhandlungen, steuerliche Berechnungen und Finanzierungskonzepte. Dabei sind verschiedene Bewertungsverfahren und Wertbegriffe zu unterscheiden.
Verkehrswert vs. steuerlicher Wert
Der Verkehrswert orientiert sich am tatsächlich am Markt erzielbaren Preis und wird häufig nach dem Ertragswertverfahren ermittelt. Dabei werden die nachhaltig erzielbaren Gewinne der kommenden Jahre mit einem risikoangepassten Zinssatz kapitalisiert. Der steuerliche Wert hingegen folgt eigenen Regeln und wird für die Bemessung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer herangezogen. Er basiert auf dem vereinfachten Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz.
Bewertungsverfahren im Mittelstand
Für mittelständische Unternehmen kommen typischerweise drei Verfahren zum Einsatz: das Ertragswertverfahren (kapitalisierte Zukunftserträge), das Multiplikatorverfahren (Umsatz oder EBIT multipliziert mit branchenüblichen Faktoren) und das Substanzwertverfahren (Zeitwert der Vermögensgegenstände abzüglich Schulden). In der Praxis wird häufig eine Kombination dieser Verfahren verwendet.
Bedeutung für die Nachfolgeplanung
Die Bewertung beeinflusst alle weiteren Schritte: Bei einer familieninternen Nachfolge bestimmt sie die Höhe der Schenkungsteuer und möglicher Ausgleichszahlungen an weichende Geschwister. Bei einem Verkauf bildet sie die Verhandlungsgrundlage. Bei einer teilweisen Übertragung mit Versorgungsleistungen bestimmt sie die Höhe der angemessenen Rentenzahlungen.
Erbschaftsteuerliche Verschonungsregelungen für den Mittelstand
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht umfangreiche Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen vor, die ein erfahrener Berater für Unternehmensnachfolge genau kennt. Diese können die Steuerlast erheblich reduzieren oder sogar vollständig vermeiden, vorausgesetzt, die strengen Voraussetzungen werden erfüllt.
Regelverschonung und Optionsverschonung
Bei der Regelverschonung bleiben 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei, wenn das Unternehmen mindestens fünf Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme in diesem Zeitraum mindestens 400 Prozent der Ausgangslohnsumme beträgt. Bei der Optionsverschonung sind sogar 100 Prozent steuerfrei möglich, allerdings mit einer Behaltefrist von sieben Jahren und einer Lohnsummenanforderung von 700 Prozent. Für kleinere Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten gelten erleichterte Lohnsummenregelungen.
Schädliches Verwaltungsvermögen
Die Verschonungsregelungen gelten nur für produktives Betriebsvermögen. Sogenanntes Verwaltungsvermögen, dazu zählen beispielsweise betriebliche Immobilien, die nicht unmittelbar der Produktion dienen, Wertpapiere oder übermäßige Liquidität, wird von der Verschonung ausgenommen. Übersteigt der Anteil des Verwaltungsvermögens 90 Prozent, entfällt die Verschonung vollständig. Bei einem Anteil zwischen 10 und 90 Prozent wird nur der produktive Teil begünstigt.
Vorausschauende Gestaltung
Durch frühzeitige Planung und steueroptimale Gestaltung lässt sich die Steuerbelastung erheblich senken. Schädliches Verwaltungsvermögen kann vor der Übertragung aus dem Unternehmen herausgelöst werden, etwa durch Ausgliederung von Immobilien in eine separate Gesellschaft. Auch die Rechtsformwahl spielt eine Rolle: Personengesellschaften profitieren oft stärker von den Verschonungsregelungen als Kapitalgesellschaften. Entscheidend ist, dass diese Gestaltungen mehrere Jahre vor der Übertragung erfolgen, da das Finanzamt nachträgliche Umstrukturierungen kritisch prüft.
Nachfolge bei mehreren Kindern: Gleichbehandlung und Unternehmenswohl
Wenn mehrere Kinder vorhanden sind, stellt sich regelmäßig die Frage: Wie kann man gerecht handeln und gleichzeitig das Unternehmen zukunftsfähig übergeben? Dieser Konflikt zwischen familiärer Gleichbehandlung und unternehmerischer Notwendigkeit erfordert sensible Lösungen.
Das Spannungsfeld zwischen Fairness und Führung
Nicht jedes Kind verfügt über die Fähigkeiten, das Interesse oder die Bereitschaft, ein mittelständisches Unternehmen zu führen. Trotzdem möchten viele Eltern ihre Kinder finanziell gleich behandeln. Eine Aufteilung des Unternehmens in gleiche Anteile für alle Kinder kann jedoch zu Führungskonflikten, Blockaden bei wichtigen Entscheidungen und im schlimmsten Fall zur Handlungsunfähigkeit des Unternehmens führen.
Lösungsansätze für die Nachfolgegestaltung
In der Praxis haben sich verschiedene Modelle bewährt: Das nachfolgende Kind erhält das Unternehmen oder zumindest die Stimmrechtsmehrheit, während die weichenden Geschwister durch Abfindungen, andere Vermögenswerte oder stille Beteiligungen ohne Stimmrecht ausgeglichen werden. Diese Abfindungen können als Einmalzahlung, als Ratenzahlung über mehrere Jahre oder als laufende Gewinnbeteiligung ausgestaltet werden. Wichtig ist, dass die Zahlungen das Unternehmen nicht finanziell überfordern.
Pflichtteilsansprüche absichern
Selbst bei zu Lebzeiten getroffenen Regelungen können nach dem Tod Pflichtteilsansprüche entstehen, die das Unternehmen belasten. Um dies zu vermeiden, können Kinder auf ihre Pflichtteilsansprüche gegen Abfindung verzichten. Dies erfordert allerdings notarielle Beurkundung und die freiwillige Zustimmung der Kinder. Alternativ können lebzeitige Schenkungen mit Anrechnung auf den Pflichtteil vereinbart werden. Auch testamentarische Gestaltungen wie Vor- und Nacherbschaft oder die Anordnung einer Testamentsvollstreckung können das Unternehmen schützen.
Das Unternehmer-Testament
Ein sorgfältig gestaltetes Testament ist bei Familienunternehmen unverzichtbar. Es sollte klare Regelungen zur Unternehmensführung enthalten, Stimmrechtsbindungen vorsehen und die Auseinandersetzung unter den Erben regeln. Besonders wichtig ist die Koordination zwischen Testament, Gesellschaftsvertrag und eventuellen Erbverträgen. Widersprüche zwischen diesen Dokumenten führen regelmäßig zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen.

