Wirtschaftsprüfung für den Mittelstand
Unsere Leistungen bei BerKon
Strukturierte Prüfprozesse, transparente Kommunikation und persönliche Betreuung – BerKon unterstützt mittelständische Unternehmen aus dem Raum Potsdam und Berlin bei gesetzlicher und freiwilliger Jahresabschlussprüfung sowie branchenspezifischen Prüfaufträgen.

Warum uns mittelständische Unternehmen als Wirtschaftsprüfer dauerhaft beauftragen
Mit kurzen Entscheidungswegen, praxisnahen Lösungen und einem hohen Maß an Einfühlungsvermögen sorgen wir für reibungslose Kommunikation mit den Teams unserer Mandanten, damit die Prüfung so wenig Zeit wie möglich in Anspruch nimmt. Als Wirtschaftsprüfer für den Mittelstand bringen wir über 35 Jahre Berufserfahrung ein. Kontinuierliche Weiterqualifizierung, konsequente Qualitätssicherung und die digitale Zusammenarbeit über unsere BerKon-Cloud sichern effiziente Abläufe. So stellen wir sicher, dass jede Prüfung sorgfältig, transparent und zukunftsorientiert durchgeführt wird.
Unsere Jahresabschlussprüfungen für den Mittelstand
Unsere Expertise in der Prüfung von Fördermitteln
Wirtschaftsprüfung für Ihr Unternehmen in Ihrer Region
Als erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater betreuen wir mittelständische Unternehmen nicht nur in Potsdam und Berlin, sondern in der gesamten Metropolregion. Unsere Mandanten profitieren von kurzen Wegen, regionaler Expertise und persönlicher Erreichbarkeit. Besonders aktiv sind wir in folgenden Städten und Gemeinden:
- Potsdam
- Brandenburg an der Havel
- Jüterbog
- Trebbin
- Großbeeren
- Kleinmachnow
- Werder an der Have
- Treuenbrietzen
- Berlin
- Bad Belzig
- Luckenwalde
- Zossen
- Rangsdorf
- Teltow
- Beelitz
- Ludwigsfelde
- Stahnsdorf
Wie wir als Wirtschaftsprüfer für den Mittelstand arbeiten
Als Wirtschaftsprüfer für Mittelstand bieten wir Ihnen einfache, unkomplizierte Abläufe, schnelle Hilfestellungen und erfahrene Ansprechpartner. Ein Anspruch, den wir uns bei jedem Prüfungsauftrag stellen. Dafür setzen wir in unserer Kanzlei in Potsdam auf über 35 Jahren Berufserfahrung und Kompetenz.
Damit wir das bei jeder Jahresabschlussprüfung erreichen, arbeiten wir hier in Potsdam kontinuierlich daran, uns zu verbessern. Unsere stetigen fachlichen Weiterqualifizierungen, Qualitätssicherung und die Digitalisierung über unsere BerKon-Cloud stellen sicher, dass wir schnell und reibungslos arbeiten – mit minimaler Belastung für Ihre Mitarbeitenden.
Erfahrung, die Vertrauen schafft
Über 100 mittelständische Unternehmen in der Region Potsdam vertrauen auf unsere Wirtschaftsprüfung. Wir kennen die Abläufe in mittelständischen Unternehmen und integrieren uns flexibel: schnelle Entscheidungen, kurze Wege, pragmatische Lösungen und persönliches Einfühlungsvermögen zeichnen uns aus.
Unsere Jahresabschlussprüfungen differenzieren sich nach gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen. Wir erläutern klar, wann Prüfpflicht besteht, und welche Anforderungen mittelständische Unternehmen erfüllen müssen. Auch gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen zählen zu unseren Mandanten – hier arbeiten wir mit besonderer Sorgfalt und Erfahrung.
Fördermittelprüfung mit Weitblick
Fördermittelprüfungen gehören seit über 20 Jahren zu unseren Kernkompetenzen. Wir prüfen sowohl Projektförderungen als auch institutionelle Förderungen. Dabei stehen wir auch beratend zur Seite und übernehmen auf Wunsch die Erstellung von Verwendungsnachweisen. Unser Fokus: Rechtssicherheit und Vermeidung von Rückzahlungen.
EU-Projektaudits mit Spezialwissen
Unsere besondere Spezialisierung liegt auf EU-Audits im Rahmen von Horizon Europe und Horizon 2020. Unsere Prüfer kennen die komplexen Zuwendungsbestimmungen der EU im Detail. Forschungseinrichtungen und Universitäten vertrauen seit Jahren auf unsere Expertise. Dabei arbeiten wir vollständig digital und mit höchster Sorgfalt.
Unternehmensbewertung im Mittelstand
Die Bewertung mittelständischer Unternehmen gehört zu unserem Leistungsspektrum. Besonders beim Ertragswertverfahren achten wir auf eine nachvollziehbare und wirtschaftlich tragfähige Bewertung – zu fairen Honoraren und mit realistischer Methodik abgestimmt auf Ihre Unternehmensstruktur.
Ihr persönlicher Kontakt bei BerKon
Häufige Fragen und Antworten zur Wirtschaftsprüfung für den Mittelstand

Wer bestellt den Abschlussprüfer?
Für jede Jahresabschlussprüfung ist ein Wirtschaftsprüfer als Abschlussprüfer in der Gesellschafterversammlung für das betreffende Geschäftsjahr zu wählen. Besteht ein Aufsichtsrat, sollte dieser eine entsprechende Beschlussempfehlung fassen. Es kann auch festgelegt werden, dass der Aufsichtsratsvorsitzende den Abschlussprüfer zusammen mit der Geschäftsführung beauftragt, ansonsten hat dies durch die Geschäftsführung zu erfolgen.

Wie wird ein Prüfungsvertrag abgeschlossen?
Für jede Jahresabschlussprüfung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem zu prüfenden Unternehmen und dem Abschlussprüfer zu schließen. Hierin sind die Rahmenbedingungen für die Jahresabschlussprüfung festzulegen, da nicht alles im Handelsgesetzbuch geregelt ist. Nach Beauftragung durch die Geschäftsführung antwortet der Wirtschaftsprüfer hierauf mit einem berufsüblichen Auftragsbestätigungsschreiben, welches neben dem Prüfungshonorar, auch die o. g. Rahmenbedingungen enthält.

Was bedeutet ein testierter Jahresabschluss?
Ein testierter Jahresabschluss bedeutet, dass der Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und ein Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Bestätigungsvermerk enthält in der Regel ein positives Prüfungsurteil, sodass sich Empfänger des Jahresabschlusses, z. B. Gesellschafter und Finanzinstitute, auf die Korrektheit des Jahresabschlusses verlassen können.

Was geschieht, wenn keine Jahresabschlussprüfung erfolgt?
Wenn für einen Jahresabschluss eine gesetzliche Prüfungspflicht vorliegt (lesen Sie dazu auch: Wann ist eine Gesellschaft prüfungspflichtig?) und dennoch keine entsprechende Jahresabschlussprüfung durchgeführt wurde, dann ist dieser Jahresabschluss nichtig, d. h. unwirksam. Dies führt dazu, dass der Jahresabschluss nicht rechtmäßig durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden kann. Gleichfalls kann auch kein gültiger Gewinnausschüttungsbeschluss gefasst werden. Auch die vorgeschriebene Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger wird dann über kurz oder lang zu Bußgeldern führen.

Wie viele Jahre darf ein Wirtschaftsprüfer ein Unternehmen prüfen?
Im Mittelstand besteht keine Beschränkung. Manche Unternehmen lassen sich über Jahrzehnte von derselben Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen. Nur intern im Prüferteam werden nach ein paar Jahren die Prüfer gewechselt, damit es zu keiner „Betriebsblindheit“ kommt. Für öffentliche Unternehmen gibt es hierzu zwar keine rechtlich verbindliche Handhabe, auch wenn manche sich auf die LHO (Landeshaushaltsordnung) berufen, aber in der Praxis wird oftmals nach fünf Jahren der Wirtschaftsprüfer gewechselt.

Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten?
Meinungsverschiedenheiten mit einem Abschlussprüfer können in seltenen Fällen vorkommen, wenn der Abschlussprüfer und die Geschäftsführung auf jeweils unterschiedlichen Standpunkten beharren, beispielsweise bei der Bewertung von Vorräten oder Forderungen oder unterschiedlichen Einschätzungen der Geschäftsentwicklung.
Sollte ein solcher Fall tatsächlich mal eintreten, wäre es für beide Seiten hilfreich, sich an die Wirtschaftsprüferkammer zu wenden. Bei fachlichen Meinungsverschiedenheiten kann auch eine Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer eingeholt werden. Wer hier nicht mit „offiziellen“ Stellen zusammenarbeiten möchte, kann auch einen anderen kompetenten Wirtschaftsprüfer zurate ziehen, sich also eine Zweitmeinung einholen. Aus einem solchen Kontakt hat sich dann oft schon ein Kandidat für die zukünftigen Abschlussprüfungen ergeben.

Was ist ein Testat?
Ein Testat ist der häufig verwendete Begriff für einen Bestätigungsvermerk. Der Bestätigungsvermerk ist das abschließende Prüfungsurteil eines Wirtschaftsprüfers zu einem Jahresabschluss. Im Normalfall fällt ein Bestätigungsvermerk positiv aus. Dieses ergibt sich nicht unbedingt daraus, dass alle aufgestellten Jahresabschlüsse perfekt sind, sondern dass Beanstandungen und Mängel während der Prüfung im gegenseitigen Einvernehmen gelöst, sprich korrigiert wurden.
Ein Bestätigungsvermerk bzw. Testat bietet damit eine weitgehende Sicherheit, dass sich die Adressaten oder Empfänger des Jahresabschlusses auf dessen Korrektheit verlassen können. Eine absolute Sicherheit kann jedoch auch ein Bestätigungsvermerk nicht vermitteln, weil ja nicht alles geprüft werden kann. Eine Prüfung erstreckt sich regelmäßig nur auf wesentliche Positionen und dies in Form von Stichproben.

Dürfen Wirtschaftsprüfer auch Jahresabschlüsse erstellen?
Grundsätzlich erstellen Wirtschaftsprüfer auch Jahresabschlüsse für ihre Mandanten. Allerdings darf dies nicht bei Mandaten erfolgen, für die auch gleichzeitig eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt wird. Hier gilt ein sogenanntes „Selbstprüfungsverbot“ und für ein solches Mandat darf auch nicht die Finanzbuchhaltung übernommen werden.
Es ist allerdings zulässig, dass ein Wirtschaftsprüfer bei einer Jahresabschlussprüfung allgemeine bilanzrechtliche Fragen zur Aufstellung des Jahresabschlusses beantwortet, insbesondere auch vor der eigentlichen Aufstellung selbst. Bei einer bereits erfolgten Vorlage eines Jahresabschlusses kann und muss der Prüfer jedoch Beanstandungen treffen und hat in Form einer „Vorschlagsliste für Nachbuchungen“ auch Empfehlungen zur Lösung der Beanstandung zu geben.

Kann ein Abschlussprüfer auch gleichzeitig als Steuerberater tätig werden?
Ein Wirtschaftsprüfer kann im gleichen Umfang Steuerberatung vornehmen wie ein Steuerberater. Als Wirtschaftsprüfer auch die Steuerberatung zu übernehmen, ist weit verbreitet. Nicht selten ist ein Wirtschaftsprüfer sogar der bessere „Steuerberater“, weil wir aufgrund der Prüfung das Unternehmen viel besser kennen und insbesondere bei der Steueroptimierung aufgrund unserer Arbeitsweise viel umfassender und systematischer vorgehen.

Wer prüft die Wirtschaftsprüfer?
Wirtschaftsprüfer unterliegen grundsätzlich erst einmal der Berufsaufsicht durch die Wirtschaftsprüferkammer. Allerdings dürfen fast 80 % der „kleinen“ Wirtschaftsprüfer keine gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen durchführen. Dieses Zwei-Klassen-System resultiert daher, dass viele Wirtschaftsprüferkollegen aufgrund der sehr strengen Anforderungen des Berufsstands nicht mehr am Qualitätskontrollverfahren teilnehmen.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die auch gesetzliche Abschlussprüfungen vornehmen dürfen, haben sich in regelmäßigen Abständen dem vorgenannten strengen Qualitätskontrollverfahren zu unterziehen. Wird diese Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen, droht der Entzug der Zulassung, weiterhin gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen zu dürfen.