Die neuen Datenschutzbestimmungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Das Reformpaket zum Datenschutz wurde von der EU am 06.04.2016 verabschiedet. Ab dem 25.05.2018 besteht in den EU-Mitgliedstaaten verbindliche Anwendungspflicht dieser neuen Datenschutzbestimmungen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen in der EU ist zentraler Regelungsinhalt der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ziel des Regelwerks ist die Gewährleistung eines EU-weit einheitlichen Datenschutzniveaus für alle Bürger und zugleich Rechtssicherheit für Unternehmen. Insbesondere haben die Rechte auf Information, Auskunft und Löschung (Vergessenwerden) der Bürger eine Stärkung erfahren.

Die Regelung umfasst...

  • das Erheben,
  • das Erfassen,
  • die Organisation,
  • das Ordnen,
  • die Speicherung,
  • die Anpassung oder Veränderung,
  • das Auslesen,
  • das Abfragen,
  • die Verwendung,
  • die Offenlegung durch Übermittlung,
  • die Verbreitung und jede andere Form der Bereitstellung,
  • den Abgleich oder die Verknüpfung,
  • die Einschränkung sowie
  • das Löschen bzw. die Vernichtung personenbezogener Daten.

Beispiele, bei denen Sie bzw. Ihr Unternehmen mit den neuen Datenschutzbestimmungen praktisch in Berührung kommen:

  • Unterhaltung einer Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung
  • Nutzung sowie Zugangsgewährung zu einer Kontaktdatenbank mit personenbezogenen Daten
  • Versendung von Werbe-E-Mails
  • Vernichtung von Akten, die personenbezogene Daten enthalten
  • Veröffentlichung/Einstellung eines Fotos einer Person auf einer Website
  • Speicherung von IP- oder MAC-Adressen
  • Aufzeichnung von Videos (Videoüberwachung)

Verletzt ein Unternehmen den personenbezogenen Datenschutz, hat das verstoßende Unternehmen selbst die Pflicht, die Datenschutzbehörden binnen 72 Stunden darüber zu informieren.

Ernst nehmen!

Es drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 20 Mio. € bzw. von 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Sämtliche Datenschutzbehörden sind zur Verhängung befugt.

Folglich sind Sie gut beraten, sich mit der neuen DSGVO auseinanderzusetzen und diese in ihrem Unternehmen – wenn nicht schon geschehen – spätestens bis zum 25.05.2018 umzusetzen.

Nähere Informationen erhalten Sie bspw. unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/justice/smedataprotect/index_de.htm