Ausgewählte nichtsteuerliche Maßnahmen aus dem 2. Konjunkturpaket

Insgesamt enthält das Beschlusspapier 57 Einzelmaßnahmen. Aus dem nichtsteuerlichen Bereich sind folgende hervorzuheben:

  • Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 EUR pro Kind für jedes kindergeldberechtigtes Kind sollen die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt werden. Der Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
  • Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 2021 auf maximal 40 Prozent gedeckelt werden.
  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den 3 Vorjahren nicht verringern, sollen für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 EUR erhalten, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Unternehmen, die das Angebot erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 EUR. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, sollen eine Förderung erhalten können. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, sollen eine Übernahmeprämie erhalten.
  • Die EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare Energien Gesetz) droht im Jahr 2021 aufgrund des corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Rückgangs des Börsenstrompreises stark anzusteigen. Sie soll daher ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden.
  • Insolvenzverfahren sollen für natürliche Personen auf 3 Jahre verkürzt werden. Die Verkürzung soll für Verbraucher befristet sein und das Antragsverhalten der Schuldner soll nach einem angemessenen Zeitraum evaluiert werden, dies auch im Hinblick auf etwaige negative Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten.
  • Es soll eine Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1.1.2021 vorgelegt werden.
  • Für kleine und mittelständische Unternehmen soll ein Programm für Überbrückungshilfen im Umfang von 25 Mrd. EUR aufgelegt werden.
  • Der Kauf von klimafreundlicheren Lastwagen, Flugzeugen und Schiffen soll gefördert werden und Kaufprämien für den Kauf klima- und umweltfreundlicher Elektrofahrzeuge sollen verdoppelt werden.
  • Der Bund will die Kommunen entlasten und seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft von Bedürftigen erhöhen, die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Hälfte ausgleichen und den Öffentlichen Nahverkehr sowie den Gesundheitssektor stärken.
  • Für Kunst und Kultur ist ein 1 Mrd. EUR schweres Hilfsprogramm vorgesehen.
  • Anstehende Investitionen in die Infrastruktur werden vorgezogen.