Wie ermittelt sich das Honorar für Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater?

 

Zu guten Leistungen und vollem Engagement, für jedes von uns betreute Unternehmen, gehören auch faire Honorare. Jede Leistung hat Ihren Wert. Dieser Wert oder Nutzen für ein Unternehmen soll mindestens so hoch sein, wie die dafür entstehenden Honorare. Wir stellen nur Leistungen in Abrechnung, die auch zur Zufriedenheit führen.

 

Nur gut ausgebildete und motivierte Fachleute erbringen auch überdurchschnittliche Leistungen - und sie möchten auch entsprechend vergütet werden.

Deshalb können wir neben guten Gehältern und hohen Fortbildungskosten, QS- sowie IT-Kosten keine Sonderangebote unterbreiten. Dies wäre nur möglich, wenn wir bei Leistungsinhalten, Service und Qualität sparen würden, was wir nicht machen.

 

 

qualifizierte und motivierte Fachleute
qualifizierte und motivierte Fachleute

Bei unserer Honorargestaltung lassen wir uns von drei Grundsätzen leiten:

Fairness
Transparenz
Wettbewerbsfähigkeit.

Unterschiede Jahresabschlussprüfungen
Preis - Leistung

Fairness bedeutet für uns, dass wir für unsere Leistungen nur das als Honorar in Rechnung stellen, was diese auch tatsächlich an Kosten in Form von Arbeitsaufwand und Inanspruchnahme von Ressourcen verursacht haben. Weiterhin hat sich die erbrachte Leistung in Relation zu den Honoraren für unseren Auftraggeber vorteilhaft darzustellen. Der Nutzen für unsere Mandanten sollte die Kosten stets überwiegen.

 

Die Transparenz unserer Honorarabrechnungen gewährleisten wir dadurch, dass wir vor Auftragsbeginn ein Honorar abstimmen und daran dann selbstverständlich bei der späteren Abrechnung festhalten. Die beste Transparenz ist unseres Erachtens, wenn man vorher weiß, was es hinterher kostet.

Unsere Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- sowie Serviceleistungen erfolgen auf Grund der erforderlichen Arbeitszeiten und unserer Stundensätze. Aus diesen ermitteln wir z.B. die Prüfungshonorare für eine Jahresabschlussprüfung. An diese Prüfungskalkulation halten wir uns später auch bei der Rechnungsstellung gebunden, selbst wenn die tatsächlichen Abrechnungszeiten höher ausfallen.

Allerdings können wir nicht alle Auftrags- oder Serviceleistungen exakt vorherbestimmen. Deshalb verwenden wir bei der Abrechnung von Steuererklärungen die Steuerberatervergütungsverordnung, da die ausgewiesenen Honorare im Bereich der Mittelgebühren mit anderen Steuerberaterkanzleien, die diese Gebührensätze auch verwenden, vergleichbar sind. Die Transparenz wird hier mittelbar durch Vergleichbarkeit und Konstanz der Gebührensätze erreicht.

Der dritte Grundsatz, von dem wir uns bei der Honorargestaltung leiten lassen, ist der, dass alle unsere Honorare wettbewerbsfähig sind. Damit wollen wir für unsere Mandanten immer sicherstellen, dass sie bei uns nicht höhere Honorare zahlen müssen, als für eine vergleichbare Leistung durch andere, gleich qualifizierte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Honorare testen wir unterjährig auch dadurch, dass wir uns an Ausschreibungen und freihändigen Vergaben beteiligen.